HalloAmelie hat geschrieben:Also ganz ehrlich,aber das würde ich nicht einfach so auf sich beruhen lassen.Nun weiß ich allerdings nicht,ob der Erreger nach einer Behandlung ohne weiteres noch nachweisbar ist.Da müßte ich meinen Mann fragen.Der kennt sich da meistens besser aus.
Ist er, bzw. die Antikörper dagegen. Test wäre von daher kein Problem.
Genau. Hätte er eigentlich müssen. Auch wenn die Zunge nicht blau ist, denn das ist nur EIN mögliches Symtom der Erkrankung von vielen.Ich wundere mich aber auch,das der Ta nicht von sich aus Blut gezogen hat,weil Bt meldepflichtig ist!Wenn er also einen Bt-Verdacht hat muß er es überprüfen und dem Vet.amt melden.Sofern die Meldung nicht automatisch vom Labor dahin geschickt wird.
Damit würde er dann aber automatisch seinen Patientenbesitzer anschwärzen, wenn der seine Ziegenhaltung nicht gemeldet hat und keine Beiträge bezahlt. ;-)
Die muss in diesem Fall hier der Besitzer selbst tragen. Nur geht das Testergebnis eventuell dann übers Veterinäramt (ziemlich sicher sogar) und die werden sich wundern, warum sie unter dem betreffenden Namen keine Ziegenhaltung drinnen stehen haben. #engel#Die Frage nach der Tierseuchenkasse war nur wegen der anfallenden Kosten.
Viele Grüße, Kathrin