Nabelbruch

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AngusHalter
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Registriert: 24.07.2023, 09:34

Nabelbruch

Beitrag von AngusHalter »

Hallo zusammen,
ich bin noch relativ neu in der Rinderhaltung und habe leider schon das erste Problem mit einem verkäufer und benötige eueren Rat.
Ich habe vor kurzem eine Färse gekauft. Als ich zuhause angekommen bin ist mir bei ihr ein Nabelbruch aufgefallen. Leider ist der verkäufer nicht einsichtig und möchte weder das Tier zurück nehmen oder mir einen Rabatt gewähren.

Weiß jemand wie hier die rechtliche Grundlage ist?

Schonmal vielen Dank für euren Rat.

Liebe Grüße
Manuel


Manfred
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Registriert: 31.03.2018, 12:46

Re: Nabelbruch

Beitrag von Manfred »

Im Grundsatz gilt § 437 BGB, außer die Gewährleistung wurde rechtssicher ausgeschlossen.
Die Frage ist halt immer, was einem der Streit wert ist, wenn der Verkäufer zickt.
Ein Zivilverfahren kostet und ob du das Geld je wieder siehst...

Hast du das Tier von einem Erwerbsbetrieb oder von einem Hobbyhalter gekauft?
Gibt es einen schriftlichen Kaufvertrag / eine Rechnung?
Wurde der Kauf evtl. über einen Zuchtverband abgewickelt? (Dann ist das Tier idR versichert.)
War der Kaufpreis eher Schlachtpreis oder wurde ein deutlicher Aufpreis für ein "Zuchttier" bezahlt?


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