Achtung, Eisenbahnschwellen!

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Silke
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Registriert: 08.03.2005, 19:33

Achtung, Eisenbahnschwellen!

Beitrag von Silke »

Da ich hier immer wieder vom Verbau von gebrauchten Eisenbahnschwellen lese, möchte ich doch dies hier zu bedenken geben:
Zitat Untere Abfallwirtschaftsbehörde Essen:

"Der Einbau in Gärten oder die Nutzung als Weidezäune ist nicht mehr zulässigWegen ihrer Witterungsbeständigkeit werden vielfach gebrauchte Eisenbahnschwellen als Beetumrandungen in Gärten oder als Weidezäune verwendet.
Sie sind, wie zum Beispiel auch Telegraphenmasten, mit Holzschutzmitteln behandelt, die in hohen Konzentrationen polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten. Diese gelten als krebserregend.
Daher ist die Verwendung teerölhaltiger Holzschutzmittel bereits seit 1. April 1992 verboten. Das Verbot gilt auch für mit diesen Holzschutzmitteln imprägnierte Produkte.

Seit 2002 gilt grundsätzlich: Das Herstellen, Inverkehrbringen und Verwenden teerölhaltiger Holzschutzmittel ist verboten.

Eine Ausnahme gilt nur für Holzschutzmittel zur industriellen oder gewerblichen Verwendung, sofern die verwendeten Holzschutzmittel einen Massengehalt von weniger als 50 mg/kg Benzo(a)pyren und 3% wasserlösliche Phenole aufweisen und die Gebindegröße wenigstens 20 l beträgt.
Neue Erzeugnisse dürfen mit diesen Holzschutzmitteln behandelt werden, wenn sie ausschließlich für gewerbliche oder industrielle Zwecke verwendet werden, zB als Eisenbahnschwellen oder Zäune.

Gebrauchte Erzeugnisse, die vor September 2002 mit Holzschutzmitteln behandelt wurden, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie ausschließlich erneut als Eisenbahnschwellen oder Strom- und Telegraphenmasten oder für gewerbliche oder industrielle Zwecke anderer Art ihrem ursprünglichen Herstellungszweck entsprechend wiederverwendet werden sollen.
Das bedeutet, dass gebrauchte Eisenbahnschwellen, die mit Holzschutzmitteln behandelt wurden, die einen Massengehalt von 50 mg/kg Benzo(a)pyren und 3 % wasserlösliche Phenole enthalten, seit September 2002 weder von Privaten noch von Gewerbetreibenden eingebaut werden dürfen.
Weitere Einschränkungen nach Abschnitt 17 Spalte 3 Absatz 3 der Chemikalienverbotsverordnung sind unbedingt zu beachten.

Ein generelles Rückbau-Gebot für bereits eingebaute Eisenbahnschwellen ist vom Gesetzgeber nicht aufgestellt worden.

Der Rückbau von Eisenbahnschwellen bzw. die Sanierung von geschädigtem Boden richtet sich nach den einschlägigen spezialgesetzlichen Vorschriften.

Vorhandene Eisenbahnschwellen sind zu entsorgen. Einschlägig ist die Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (AltholzV). Eine Verwertung hat in genehmigten Anlagen zu erfolgen.
Eisenbahnschwellen dürfen somit nicht vom Besitzer verbrannt werden.

Untere Abfallwirtschaftsbehörde

Telefon+49 (0)201 88 59502

<!-- e --><a href="mailto:E-Mailuawb@umweltamt.essen.de">E-Mailuawb@umweltamt.essen.de</a><!-- e -->
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Bahnschwellen sind Reservoire an schwerabbaubaren Schadstoffen. In Eisenbahnschwellen, die als kostengünstiges
Baumaterial häufig für Hangverstärkungen, Wegbefestigungen, Weidezäune u.ä. verwendet
werden, bleiben nach einem 20 bis 25jährigen Einsatz vor allem die schwerflüchtigen, zum Teil
Krebs erregenden Bestandteile der teerölhaltigen Holzschutzmittel zurück.

Diese polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) sind schwer abbaubar, reichern sich in Lebewesen an und sind für Wasserorganismen giftig.
Gebrauchte Bahnschwellen geben in erster Linie relativ flüchtige PAK ab, die gelegentlich als
Geruchsbelästigung empfunden werden, wegen ihrer Zusammensetzung und der geringen Menge aber
nicht als gesundheitsgefährdend gelten.
Weil die Krebs erregenden PAK schwer flüchtig sind und
damit kaum an die Luft abgegeben werden, besteht nur bei häufigen, über viele Jahre stattfindenden
Hautkontakten ein Gesundheitsrisiko. Mit Teeröl imprägnierte Holzschwellen eignen sich deshalb nicht für den Einsatz auf Kinderspielplätzen, in Gärten und schon gar nicht in Innenräumen.
Die bisherige Verwendung im Privatbereich stellt eine schwierige Ausgangslage für eine fachgerechte Entsorgung am Ende der Nutzungsphase dar.
Wer bezahlt schon gerne den gleichen Preis für die Entsorgung wie Jahre zuvor für den Erwerb?
Die neue Verordnung will den Wiederverkauf einschränken, damit die Schwellen mittelfristig einer umweltverträglichen Entsorgung zugeführt werden.
Hochrechnungen haben nämlich gezeigt, dass die in den nächsten 20 Jahren anfallenden Bahnschwellen rund 40'000 Tonnen Teeröl enthalten.


LG, Silke


"Wahre Worte sind nicht angenehm, angenehme Worte sind nicht wahr."

Laotse; Dao-de-dsching - Kapitel 81
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