Stallbau: darfst Du im Aussenbereich nur als Landwirt, nicht als Privatperson.
Vielleicht kann aber der Verpächter, falls er Landwirt ist, in seinem Namen den Stallbau beantragen,
nur so als Anregung, natürlich bevor der Pachtvertrag unterschrieben ist.
Viele Grüße Axel
Der Bock springt hoch, der Bock springt weit, warum auch nicht, er hat ja Zeit.
Stallbau: darfst Du im Aussenbereich nur als Landwirt, nicht als Privatperson.
Vielleicht kann aber der Verpächter, falls er Landwirt ist, in seinem Namen den Stallbau beantragen,
nur so als Anregung, natürlich bevor der Pachtvertrag unterschrieben ist.
Viele Grüße Axel
Hallo Axel,
der Tipp ist fein, danke! Allerdings ist Verpächter eine Erbengemeinschaft. In dem Bezirk gibt es keinen einzigen aktiven Landwirt mehr, es handelt sich um riesigen Flächen, die von verschiedenen Erbengemeinschaften verpachtet werden. "Meine" Fläche gehört der Erbengemeinschaft um meinen Lebensgefährten herum.
Da stelle ich mir die Frage: Wie werde ich Landwirt? Oder reicht ein Bauwagen als Stall?!
eignen schon - aber auch den darfst nicht überall aufstellen #heul#
am besten auch hier mal auf dem gemeinde oder stadtamt fragen
Herrchen unser, der du bist am Hofe; geheiligt werde deine weide; das astwerk komme, unser Wille geschehe, wie im stall so auch auf der Weide; Uns're täglichen Kräuter gib uns heute; Und vergib uns unsere Schuld, wenn wir hopsen auf nachbars Weide; führ uns also nicht in Versuchung, sondern Erlöse uns von dem Astwerkmangel....so is'es .
Bunnypark hat geschrieben:eignen schon - aber auch den darfst nicht überall aufstellen #heul#
am besten auch hier mal auf dem gemeinde oder stadtamt fragen
... okay ... vielleicht werde ich doch Landwirt?! ;-)
Hallo Gudrun,
wenn der Verpächter nicht mehr als aktiver Landwirt geführt wird, das heißt er hat eine Betriebsnummer und wird in den entsprechenden Verzeichnissen der Landwirtschaftskammer geführt, ist er auch nicht mehr privilegiert im Außenbereich ein für seine Nutzung erforderliches "Betriebsgebäude" zu errichten.
Landwirt in Neben- oder Vollerwerb bist Du, wenn Du aus Deinem landwirtschaftlichen Betrieb einen nachweisbaren Gewinn erwirtschaftest.
Bauwagenaufstellung im Außenbereich kann geduldet werden, zählt aber zu einer Dauernutzung = bauliche Anlage auch wenn er bewegt wird, ist also dem Gesetztestext nach nicht zulässig.
Frage besser ganz vorsichtig bei der für Dich zuständigen Bauaufsicht nach, nachher abbauen müssen usw. wird teuer und nervt.
Viele Grüße Axel
Der Bock springt hoch, der Bock springt weit, warum auch nicht, er hat ja Zeit.
Als aktive Landwirte werden die Mitglieder der Erbengemeinschaft mit Sicherheit nicht mehr geführt ... Der Landwirt, der die Fläche mal bewirtschaftet hat, ist schon ganz lange tot.
Ich habe nun überlegt, ob ich den derzeitigen Pächter bitte, dass er offiziell weiter Pächter bleibt, die der Zaun und der Stall stehen ... Vielleicht würde er dann die Fläche in Absprache mit der Erbengemeinschaft unterverpachten. Dieser Vorschlag kam direkt von der Sprecherin der Erbengemeinschaft, die auch persönlich Kontakt mit dem Pächter hat, so dass ich hoffe, dass dieser Vorschlag praktikabel ist.
Alternativ wurde uns nun noch eine Fläche im Wald angeboten. Für Ziegen sicher toll, Wiesenfläche mit alten Obstbäumen und Sträuchern, aber Hanglage und Anwohner, davon bin ich persönlich nicht so begeistert. Der Zaun, früher Schafe zusammen hielt, ist teilweise marode und für Ziegen sicher nicht hoch genug. Der damals ortsansässige "Landwirt" hat alles mögliche Viehzeugs kreuz und quer gehalten (Pfauen, 100 verschiedene Geflügelarten, Karnickel, Katzen, Hunde, Hausschweine, die sich mit Wildschweinen verbrüdert haben und deren Hybriden, denn alles lief frei rum. Nun wohnen auf dem Hof so genannte "Neureiche", die viel Geld investiert haben und vermutlich auch nicht ganz glücklich wären, wenn diverse Ziegen ihr Lebensglück versüßen ...
Ach, ich danke Euch allen für Eure Ratschläge! Das hilft mir echt schon weiter.
9 km sind ganz schön weit.. für mich persönlich ist zweimal täglich bei den Tieren sein das absolute Minimum.
Im Winter , gerade bei extremeren Bedingungen, langt das nicht aus- mindestens dreimal täglich ist dann frisches Heu und wenn Du keine frostfrei Tränke hast auch ungefrorenes Wasser nötig..
Ich finde super, dass Du langfristig planst #daumen_hoch*
Nachbarn ohne eine gute Neigung zur Toleranz sind bei Ziegen nicht zu empfehlen.. es gibt nämlich Ziegen, die während der Bockigkeit extrem laut meckern bis schreien- das hören dann bei meinen Eltern die Nachbarn im Umkreis von mindestens 6 Häusern #shock# .
Ulli hat geschrieben:
Im Winter , gerade bei extremeren Bedingungen, langt das nicht aus- mindestens dreimal täglich ist dann frisches Heu
Hallo,
das finde ich jetzt wiederum übertrieben. Bei Raufenfütterung reicht es auch im tiefen Winter aus, 2x täglich Futter vorzulegen, notfalls eben mehr als normal.
Schnikkschnakk hat geschrieben:Das liegt wahrscheinlich daran, dass ich Westafrikanische Windhunde besitze, die in ihrem Ursprungsland noch heute zum Bewachen der Herden eingesetzt werden.
herzlich willkommen im Ziegenforum von einem Azawakh-Fan. #hail#