landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb

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Cordula

landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb

Beitrag von Cordula »

Hi zusammen,

ich möchte einen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb gründen. Kann mir hierzu jemand etwas sagen? Gibt es irgendwelche "Fallen"? Worauf muß ich achten etc.?


TanjaB
Beiträge: 391
Registriert: 06.05.2004, 22:03

Beitrag von TanjaB »

Hallo Cordula,

was möchtet ihr denn genau machen an "Landwirtschaft"??

Wieviel Wirtschaftsfläche (Böden) habt ihr??

Erzähl mir ein bißchen mehr, dann kann ich dir evtl. Tipps geben.
Kannst mir auch gerne eine PN oder e-Mail schicken (<!-- e --><a href="mailto:tanjab@hallertau.net">tanjab@hallertau.net</a><!-- e -->)


Lieben Gruß
Tanja B.


Allgäuer
Beiträge: 60
Registriert: 28.07.2004, 19:01

Beitrag von Allgäuer »

bitte keine pn oder mail schreiben! schreibts hier, mich und bestimmt noch einige andere intressiert das auch!

braucht man, um eine nebenerwerbslandwirtschaft gründen, ne ausbildung? hat jemand vielleicht ne adresse, wo man sich über so etwas informieren kann?

lg flori


schuehlw
Beiträge: 2139
Registriert: 24.02.2003, 22:40

Beitrag von schuehlw »

Hallo zusammen!
Informationen bekommt man beim zuständigen Landwirtschaftsamt.
Bewirtschaftet man eine Grundfläche von >(15?) ar, soll/kann man einen Nebenerwerb bei der Stadt/Gemeindeverwaltung anmelden.
Mir hat das Landwirtschaftsamt auf Anfrage mitgeteilt, man könne nicht einfach einen Landwirtschaftlichen Betrieb anmelden, so wie z.B. ein Gewerbe, sondern man wird "Bauer", indem "man es tut"!
Ich sehe mittlerweile auch keinen Sinn mehr darin, einen Betrieb anzumelden-wozu auch? Der Nebeneffekt des Nebenerwerbs bringt etliche unangenehme Dinge mit sich: Beitrag zur Landw. Berufsgenossenschaft,
Überprüfungen der Betriebsstätte, Haftpflicht/Unfall- und andere Versicherungen usw. Wenn man nicht die Registrierung zur Antragstellung von Fördergeldern oder ähnl. braucht, sollte man es lieber weiterhin als Hobby laufen lassen. Ein richtiger Bauer kann man auch ohne Betriebsnummer sein. Viele Grüße Werner


"Du bist zeitlebens für das verantwortlich,
was du dir vertraut gemacht hast!"
Cordula

Beitrag von Cordula »

Hallo Werner,

das ist richtig was Du schreibst. Nur wir haben den Großteil unseres Grundstücks (10.000 qm) im Landschaftsschutzgebiet liegen. Zupachten wäre kein Prolem. Nur ich darf NICHTS bauen, keinen Hühner- oder Ziegenstall. Nur wenn ich Previligierter, d.h. Landwirt bin, dann darf ich das.

Daher wollte ich einen Landwirtschaftlichen Nebenbetrieb eröffnen mit Kleintierhaltung (Ziegen, Hühner, Hasen, Gänse usw). Man bekäme u.U. sogar eine Förderung zur Tieranschaffung (Stall etc). Nur das bringt mir nichts, denn dazu bräuchte ich Ställe und die bekomme ich nicht, da ich kein Landwirt bin. Somit beißt sich die ganze Sache in den eigenen Schwanz.

Wir haben versucht über Verpachtung an einen Landwirt die ganze Sache beim Bauamt durchzubekommen, aber die stellen sich weiterhin quer, wollen x neue Bescheinigungen haben und ich möchte es mir mit dem Bauern nicht verscherzen, er mäht mir die Wiese und preßt Ballen kostenlos.

Wir werden jetzt versuchen den Amtsvet einzuschalten, denn Tierschutz geht vor Landschaftsschutz.

Danke Tanja für Deine Hilfe, wenn Dir noch etwas einfällt, nur her damit.


Axel
Beiträge: 1794
Registriert: 06.02.2004, 11:39

Bauen im Außengebiet/Landschaftsschutzgebiet

Beitrag von Axel »

Hallo Cordula,
der elegantesteste und einfachste Weg wäre, wenn es möglich ist,
ein benachbartes Stück Land zu pachten, auf dem der Landwirt,
bereits einen Stall errichtet hat.
Die andere Möglichkeit ist, ihm ein Stück Eures Grundstücks zu verpachten
wo er einen Stall darauf errichtet, es muß begründet sein , warum gerade dort, , mach Dir da keine falsche Hoffnungen,
denn Baurecht und Landschaftsschutz geht vor Tierschutz
Für eine Genehmigung aufgrund einer Privilegierung - gibt es bei Nebenerwerb- bestimmte Einkommens und Wirtschaftlichkeitskriterien, die
auch nicht leicht zu erfüllen sind.
siehe auch unter Suche Stallbau .
Falls Du mehr wissen willst, bitte PM.


Gruß Axel


Axel
Beiträge: 1794
Registriert: 06.02.2004, 11:39

Beitrag von Axel »

Und ich sehe gerade Simmerath zählt noch zu NRW
und da ist der Landschaftschutz eminent wichtig #baeh#

Gruß Axel


Angoraziege
Beiträge: 550
Registriert: 20.08.2003, 21:37

Beitrag von Angoraziege »

Hallo Cordula!

Wir haben genau die selben Probleme wie Du in sachen Landschaftsschutz.
Wir haben eine Betriebsnummer, das heißt wir sind Nebenerwerbsladwirte und außerdem habe ich eine abgeschlossene Ausbildung als Landwirtin.
Das hilft mir aber alles nichts, wenn ich auf einer Fläche im Landschaftsschutzgebiet und noch dazu im Außenbereich eine Unterkunft für unsere Tiere Bauen will. Einen offen Unterstand bekommst Du mit Glück genehmigt, aber keinesfalls einen geschlossenen Stall. Du darfst noch nicht einmal einen Bauwagen darauf stellen, da er das Landschaftsbild stört.
Ich bezweifel, das ein Vollerwerbslandwirt es leichter hat eine Baugenehmigung zu bekommen.
Wie Axel schon schreibt, die Bauordung und der Landschaftsschutz gehen vor dem Tierschutz.
Ich habe bei dem hier ansässigem Tierschutzverein angefragt ob sie mir vielleicht helfen könnten, das wir für die Gänse einen Bauwagen oder einen Kleinen Stall auf dieser Weide aufstellen können. Keine Chance!!!
Die Können da auch nichts machen.
Für unser Ziegen haben wir dort einen an 3 Seiten geschlossenen Unterstand. Den haben wir ohne Genehmigung gebaut und nachher mit viel Mühe/Geld und Angst vor dem Abriss nachträglich genehmigt bekommen. Man beachte: Wir brauchten einen Architkten, der von dem Teil eine Bauzeichnung machen und den Bauantrag einreichen mußte.

Wenn unsere Wiese auf der anderen Straßenseite liegen würde, dann hätten wir diese Probleme nicht.


Viele Grüße
Damaris


Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum
Cordula

Beitrag von Cordula »

Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Antworten. Wir werden am Montag nochmals die Dame (Hexe) vom Bauamt anrufen und was vorweinen. Ich glaube aber nicht, daß das was nutzt.

Dann werden wir innerhalb der 50 m mit einem vereinfachten Verfahren einen Bauantrag stellen. Ich darf dann einen Stall/Gebäude errichten, muß nur die 3 m Grenzabstand einhalten. D.h. ich kann dann 14 !! Meter breit bauen. Toll. Die ganze Aussicht ist hin, alle Nachbarn werden sich freuen :( Aber nur einen Meter weiter darf ich nullnichts :evil: Die sind doch bescheuert.


Eifelhexe
Beiträge: 2059
Registriert: 26.05.2002, 00:00

Beitrag von Eifelhexe »

@ Werner
das mit der Berufsgenossenschaft ist so nicht ganz richtig.
Also: wir haben im vorletzten Jahr eine Wiese gekauft. Ein paar Wochen nach der Eintragung ins Grundbuch bekamen wir Post von der BG. Die fragten nach wie viel Land (komplett mit allem!!) wir besitzen, da wir zu Beiträgn der BG verpflichtet wären.
Ich habe dann mit denen telefoniert und folgendes erfahren.
Jeder!!! der auch nur einen grösseren Garten besitzt muss in der Theorie Beiträge bezahlen. Schon wenn Du Deine 1000 m² Rasen mit dem Mäher abmähst bist Du dazu verpflichtet. Auch wenn Vierbeiner das ganze für Dich kurz halten, es gibt nur eine Ausnahme, wenn Du Hühner oder Puten hast und die halten dir das kurz, dann brauchst du die Fläche nicht anzugeben #baeh# .
Der Grund ist einfach, mit jeder Maschine die du bedienst kann dir was passieren oder du kannst jemand anderes schädigen und schon ist es ein Fall für die BG.
Die haben übrigens meine Adresse vom Katasteramt bekommen und sind so auf mich aufmerksam geworden, also keine Chance sich zu drücken, trotz "keinem Landwirtschaftlichen Betrieb".
Eine Betriebshaftpflicht haben wir jetzt auch abgeschlossen (und noch dazu eine sehr!! günstige) da wir uns einen Radlader zugelegt haben also wieder was was nicht unbedingt mit einen "richtigen" Hof zu tun hat.
Weit aus schlimmer denke ich sind die Kosten die von Krankenversicherung auf einen zu kommen. Denn wenn man Nebenerwerbslandwirt ist muss man Beiträge zur Sozialversicherung bezahlen und das geht denn richtig ins Geld.


Alles Liebe aus der Eifel,
Uli
PS: Die Natur ist der Balsam gegen die Leiden, die alle jene verursachen, die die Natur misshandeln.
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