Import aus der Schweiz
Also, diese Deula (die diese Lehrgänge fuer 400€ anbietet) schreibt:
Danke Ute fuer deine Info, das deckt sich soweit mit meiner Vermutung. Nun brauche ich noch offizielle Bestätigung.
Aaaaaber, ich wollte heute ja rumtelefonieren ;-)
- Nicht nur gewerbliche Fahrer sind betroffen! Es ist ausreichend,
wenn mit dem Transport ein Gewinn/Verlust entsteht oder ein Gewinn
angestrebt wird. Entscheidend für eine wirtschaftliche Tätigkeit ist z.
B., ob eine steuerliche Veranlagung oder Eintragung in ein öffentliches
Register vorliegt (z. B. Landwirte beim Transport der eigenen Tiere,
Reitvereine, therapeutische Reitbetriebe, Fahrten zu Auktionen, Fahrten
zu überregionalen Turnieren). - Ein Befähigungsnachweis ist nicht erforderlich für Hobbytierhalter/Transporte zu Hobbyzwecken.
Danke Ute fuer deine Info, das deckt sich soweit mit meiner Vermutung. Nun brauche ich noch offizielle Bestätigung.
Aaaaaber, ich wollte heute ja rumtelefonieren ;-)
Viele Gruesse,
Claudia
Claudia
treib sie doch über die grenze....wildwechsel ist nicht zollpflichtig :-D
Herrchen unser, der du bist am Hofe; geheiligt werde deine weide; das astwerk komme, unser Wille geschehe, wie im stall so auch auf der Weide; Uns're täglichen Kräuter gib uns heute; Und vergib uns unsere Schuld, wenn wir hopsen auf nachbars Weide; führ uns also nicht in Versuchung, sondern Erlöse uns von dem Astwerkmangel....so is'es .

Hallo,
hab es Claudia schon geschrieben, in Niedersachsen (und hier hab ich mein Nachweis gemacht) heißt es, die Eintragung in einem öffentlichen Register ist bereits die Meldung an die Tierseuchenkasse bzw. Eintragung in die HIT Datenbank.
Also, jeder von uns, der seine Ziegen registrieren lässt, muß für einen Transport den Befähigungsnachweis haben, sofern er über 65 Kilometer fährt und nicht auf dem Weg zum TA ist. Da kommen wir gar nicht drum herum.
Es kommt zur Zeit, solange es keine eindeutigen und gleichlautende Auslegungen gibt, wohl nur darauf an, wer das Fahrzeug kontrolliert und wie gut man selbst mit seiner Argumentation ist.
LG
Silke
hab es Claudia schon geschrieben, in Niedersachsen (und hier hab ich mein Nachweis gemacht) heißt es, die Eintragung in einem öffentlichen Register ist bereits die Meldung an die Tierseuchenkasse bzw. Eintragung in die HIT Datenbank.
Also, jeder von uns, der seine Ziegen registrieren lässt, muß für einen Transport den Befähigungsnachweis haben, sofern er über 65 Kilometer fährt und nicht auf dem Weg zum TA ist. Da kommen wir gar nicht drum herum.
Es kommt zur Zeit, solange es keine eindeutigen und gleichlautende Auslegungen gibt, wohl nur darauf an, wer das Fahrzeug kontrolliert und wie gut man selbst mit seiner Argumentation ist.
LG
Silke
Es ist nur verständlich, dass die Wölfe die Abrüstung der Schafe verlangen, denn deren Wolle setzt dem Biss einen gewissen Widerstand entgegen.
(Gilbert Keith Chesterton)
(Gilbert Keith Chesterton)
[quote='Cirkle-B-Ranch','index.php?page=Thread&postID=165971#post165971']von der zentralen auskunftsstelle des zoll s ....
[/quote] Ah, ok, die Franzosen haben da auch Theater gemacht. Wobei das EU-weit einheitlich geregelt ist (laut Auskunft des Ministeriums und des Transportunternehmers), aber ich wurde schon von in F lebenden Deutschen vorgewarnt, daß in F Behördenwillkür vorherrscht, zumindest bei den Amts-TÄ. Bei den Schweizern kann ich mir gleiches allerdings nicht vorstellen.
Ob der Zoll da so das Fachwissen hat?
@Claudia
Was Du von der Deula zitiert hast, ist mein zuständiger Amtsvet damals auch mit mir durchgegangen. Der warnte mich dringend vor dieser Geldausgabe, auch wenn ich im HB züchten will (Erhaltungszucht, keine Milch-oder Fleischwirtschaft, Schlachtung nur für Eigenbedarf).
@Silke
Das wäre aber ein Widerspruch zu diesem Satz von der Deula: "Ein Befähigungsnachweis ist nicht erforderlich für Hobbytierhalter/Transporte zu Hobbyzwecken." Denn selbstverständlich müssen auch Hobbyziegen bei der HITier und der Seuchenkasse gemeldet werden. :whistling:
LG
Ute
[/quote] Ah, ok, die Franzosen haben da auch Theater gemacht. Wobei das EU-weit einheitlich geregelt ist (laut Auskunft des Ministeriums und des Transportunternehmers), aber ich wurde schon von in F lebenden Deutschen vorgewarnt, daß in F Behördenwillkür vorherrscht, zumindest bei den Amts-TÄ. Bei den Schweizern kann ich mir gleiches allerdings nicht vorstellen.
Ob der Zoll da so das Fachwissen hat?
@Claudia
Was Du von der Deula zitiert hast, ist mein zuständiger Amtsvet damals auch mit mir durchgegangen. Der warnte mich dringend vor dieser Geldausgabe, auch wenn ich im HB züchten will (Erhaltungszucht, keine Milch-oder Fleischwirtschaft, Schlachtung nur für Eigenbedarf).
@Silke
Das wäre aber ein Widerspruch zu diesem Satz von der Deula: "Ein Befähigungsnachweis ist nicht erforderlich für Hobbytierhalter/Transporte zu Hobbyzwecken." Denn selbstverständlich müssen auch Hobbyziegen bei der HITier und der Seuchenkasse gemeldet werden. :whistling:
LG
Ute
Ich habe gestern ja auch noch mit einem Amts-Vet aus dem Kreis telefoniert.
Dieser meinte auch, dass das ein extrem schwammiges Gebiet sei, alle drueber diskutieren und es sich jeder so auslegt wie er es haben will.
Seiner Meinung nach bräuchte ich keinen Tiertransportbefähigungsnachweis, eben da ich ja kein landwirtschaftliches Gewerbe habe. Ich soll aber nochmal den Chef-Amtsvet anrufen, wenn er aus dem Urlaub kommt - und die geben mir das wohl auch schriftlich :thumbup:
(Im Anschluss meinte er dann: "Na, wenn sie erwischt werden, wäre es ja nur eine Ordnungswidrigkeit..." :pinch: Da möchte man alles offiziel und legal machen und von Amtsseite kommt sowas #wb# )
Dieser meinte auch, dass das ein extrem schwammiges Gebiet sei, alle drueber diskutieren und es sich jeder so auslegt wie er es haben will.
Seiner Meinung nach bräuchte ich keinen Tiertransportbefähigungsnachweis, eben da ich ja kein landwirtschaftliches Gewerbe habe. Ich soll aber nochmal den Chef-Amtsvet anrufen, wenn er aus dem Urlaub kommt - und die geben mir das wohl auch schriftlich :thumbup:
(Im Anschluss meinte er dann: "Na, wenn sie erwischt werden, wäre es ja nur eine Ordnungswidrigkeit..." :pinch: Da möchte man alles offiziel und legal machen und von Amtsseite kommt sowas #wb# )
Viele Gruesse,
Claudia
Claudia
ich denke, dass weniger der Transport hier in Deutschland das Problem ist, sondern der Grenzübertritt, wenn Du Exportpapiere, etc. vorlegen musst und falls die Zöllner dort dann den Befähigungsnachweis sehen wollen.
Sabine M.H.
http://www.working-goats.de Pack- und Fahrziegen
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