BauO NRW - § 65: Genehmigungsfreie Bauten bis 30m³

Hier ist Platz für alle sonstigen Fragen aus der Tierwelt ...
Khamis
Beiträge: 223
Registriert: 10.06.2003, 03:35

Beitrag von Khamis »

Hallo Thorsten,

du hast ja das mit dem Gewerbegebiet noch in Erinnerung behalten. Allerdings ist es so, daß ich den Stall auf meiner landw. genutzten Wiese errichtet habe.
Direkt gegenüber auf der anderen Straßenseite ist auch landw. genutzte Fläche, die wird demnächst in ein Gewerbegebiet umgewandelt. Das ist für die Stadt natürlich etwas anderes bzw. OK, aber ein Holzstall für die Tiere im Sinne der ordnungsgemässen landw. Nutzung ist es ein absolutes Tabu, eher ein Verbrechen.

@Axel
Das Bauamt will Priviligierung haben, das werde ich wohl nicht bekommen. Allerdings hat die Landwirtschaftskammer geschrieben, daß der Bauvorhaben nicht gegen das öffentliche Interesse verstosse. D.h. wenn das Bauamt dies genehmige, würde die LWK nichts dagegen haben.

Nun mein Bauantrag ist abgelehnt worden, ich muss das ganze widersprechen und bei Adam und Eva anfangen. Meine Situation ist, die Tiere brauchen einen Schutz vor Wetterungseinwirkungen, das Bauamt meinte, das ist ihm egal. Eine Alternative (sprich einen Bauernhof) gibt es in unmittelbarer Nähe nicht, wo die Tiere evtl. untergebracht werden könnten.
Selbst wenn die Tiere woanders untergebracht werden, müssten sie auf der Wiese einen mobilen Unterstand haben, da aber die Tiere evtl. permantent auf den Wiesen weiden werden, ist es zwangsläufig, daß dort ein Unterstand unterhalten wird, ob nun festgebaut oder mobil.
Das Bauamt meinte, das ist ihm egal, auch ein Bauwagen darf nicht drauf gestellt werden und ich müsste evtl. die Tierhaltung aufgeben.
Noch dazu ist es so, daß ich ein Hektar (ganz frisch) von der Stadt zugepachtet habe. D.h. die Stadt verpachtet mir das Land und ich darf schliesslich (im Sinne des Bauamtes) keine Tiere halten.

Natürlich gebe ich mich in dieser Sache nicht klein und werde die Sache bis zur letzten Instanz durchziehen und wenn der Streit dadurch 3 Jahre dauert ist mir auch ganz recht.

Eine Frage hätte ich noch, kann man eine Einstweilige Verfügung vom Gericht erreichen, daß der Stall ohne eine machbare Alternative für den Schutz der Tiere nicht entfernt werden darf? bzw. kann das Bauamt erreichen, daß ich die Tierhaltung aufgeben muss?

Ansonsten ist jeder Ratschlag von Dir mehr willkommen, du kannst mir auch gern emailen, meine Emailadresse erscheint in meinem Profil.

Und noch eine Trickfrage habe ich, was ist, wenn ich die Wiese an einen privilligierten Bauern unterverpachte, der dann sagt, ich brauche den Stall und der soll dort blieben und nach einem oder zwei Jahren den Unterpachtvertrag aufgibt? Die ganze Sache ist natürlich für das Bauamt offensichtlich, aber wenn es rein rechtlich geht, warum nicht.


MC.Art
Beiträge: 10
Registriert: 18.10.2004, 10:30

Beitrag von MC.Art »

Also, ich verstehe das aber so:
Bebäude....
4. Gebäude bis zu 4,0 m Firsthöhe, die nur zum vorübergehenden Schutz von Pflanzen und Tieren bestimmt sind und die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen,
....

Heist das nicht, dass ich, die ich für meine Tier nur einen Unterstand bauen möchte, 3 Wände, zugfrei und trocken aber eben doch für den vorübergehenden Schutz bestimmt, das darf?

Immerhin müssen wir doch alle ab einer gewissen Größe Abgaben an die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft leisten. Also fühle ich mich als landwirtschaftlicher Betrieb. Ausbildung brauch ich nicht, ich bezahl ja auch so.

Oder liege ich da total falsch?


Wellensittiche aus Hobbyzucht in Dortmund - einfach mailen!
Axel
Beiträge: 1794
Registriert: 06.02.2004, 11:39

Beitrag von Axel »

Falls Ihr einen anerkannten landwirtschaftlichen Betrieb im Haupt- oder Nebenerwerb habt, liegts Du wahrscheinlich richtig.
Jedoch die Zahlung oder Mitgliedschaft in landwirtschaftlichen Berufverbänden oder Abgaben ist nicht automatisch ein Nachweis oder die Anerkennung eines landwirtschaftlichen Betriebs.

Da das ganze nicht ganz einfach ist,
schreibe ich Euch eine PN.

Gruß Axel


Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Dieser ganze Bauamtskäse geht mir gewaltig auf den Keks. Der Text im BauGB ist völlig egal - entscheiden werden immer die Sachbearbeiter.

Bei einem eigenen Bauvorhaben waren alle Beteiligten (UNB, Gemeinde, Landwirtschaftsamt(wollte zwar keine Privilegierung, hatte aber keine Einwände), Nachbarn usw.) dafür. ABER: Der Sachbearbeiter auf dem Bauamt eben nicht. In jedem Bundesland gibt es andere Tricks, wie man das Ganze doch hinbekommt.

Sucht Euch einen guten Bauplaner und besprecht mit dem die Dinge. Ihr selbst könnt in der Regel nix machen. Falls jemand eine ordentliche Adresse für Hessen braucht: einfach eine PM schicken.

Bau auf! Torsten


Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Axel hat geschrieben:Hallo Torsten,

schlussendlich ist es so ähnlich, wir leben in einem Land mit einer unendlichen Regelungswut und es gibt sehr viele Leute die einfach alles geregelt haben wollen.
Aber um auf das Thema zurückzukommen,
legal kann ein Nichtlandwirt nur dann zu einem Stall kommen,
wenn er ein Stück Land mit einem Stall kauft, das ein Landwirt vorher genehmigt errichtet hatte bzw. schon genehmigt in seinem Besitz hatte.

Im übrigen ist es wichtig, daß die Nachbar mitspielen und sich nicht beschweren, weiterhin ist es vielleicht sinnvoll, das Gebäude, wenn es
schon älter ist, einmessen zu lassen - als eine Art Dokumentation -
aber wie schon gesagt, wenn Beschwerden kommen, kann es böse werden.
Unser kleines Gebäude knapp unter 30m³ ist im Garten, und da unsere
beiden ZZ auch zwei verwilderte Baugrundstücke kurzhalten, ist die
ganze direkte Nachbarschaft zufrieden.

Gruß Axel
Ne, Axel, selbst mit dem o.g. Verfahren (Landwirt baut mit Genehmigung, ist fertig, nutzt und verkauft es Dir) kommst du in Hessen in Teufelsküche. Hatte etwas ähnliches vor - das Bauamt hat sofort signalisiert, dass ich dann ein Problem und viele Schwierigkeiten hätte. So einfach geht das nicht. Sorry.

Viele Grüße - Torsten


Anonymous

Beitrag von Anonymous »

... leider sind Abgaben im Sinne der Berufsgenossenschaft und Landwirtschaft im Sinne der Baubehörden und Landwirtschaft im Sinne des Finanzamtes NICHT EIN UND DASSELBE ! Leider . Ich wohne zwar in Schleswig-Holstein , und habe auch genügend Eigenland 5 ha , aber ich musste den Bau einer Reithalle mit einem Anwalt durchdrücken , bis zum Letzten ... (Außenlage ) Ich bin privilegiert und kann dennoch dem Finanzamt gegenüber nicht meine Aufwendungen geltendmachen , denn sie haben mir Schwarz auf Weiß eine Hobby-Zucht bescheinigt ... Genehmigungsfrei aber anzeigepflichtig darf ich pro Jahr ! 90 qm (QUADRAT ) bauen . Hurra !!! Gruß Marion


Anonymous

Beitrag von Anonymous »

... Hab was vergessen : Die Bauernverbände sind da oft sehr hilfreich !!! Gruß Marion


xandra68

Beitrag von xandra68 »

Hallo mein lieber Torsten,
da muss ich Dir zum 1 mal Wiedersprechen lol
Ich hatte auch keinen Architekt oder der gleichen, habe den Plan für den Stall mit meinem Zimmermann ausgearbeitet und abgegeben.
Es hat zwar sehr lange gedauert bis ich es durch hatte, insgesamt über 2 Jahre, aber das habe ich meiner Hartnäckigkeit zu verdanken. :twisted:
Mann muss denen nur lange genug die Stirn bieten, irgendwann haben die Sesselpupser dann keine Lust mehr und geben nach.
Ich bekam 2 Jahre lang nur Knüppel zwischen die Beine geworfen, und erst als die 2 Jahre um waren, habe ich hier und da mal ein offenes Ohr bekommen.
Also, wenn man diesbezüglich etwas vor hat, muss nur genug Rückrat haben um diesen Beamten die Stirn zu zeigen, ihr dürft alles machen nur nicht nachgeben lol, ihr müsst Höflich bleiben, aber dennoch Euren Standpunkt verteidigen.
Das ist nicht leicht, musste mich manches mal zurück nehmen, damit ich keinen Tobsuchtsanfall auf dem Amt bekommen hab, aber es geht wenn es gehen muss.

Also, mein lieber Torsten, ich hoffe das ich mal die Gelegenheit bekomme, das wir 2 das mal an einem Tisch erörtern können :wink:

Liebe Grüsse
Alex


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