Homöopathie für Schafe und Ziegen

Smalltalk und Diskussionen über Gott und die Welt
sanhestar
Beiträge: 8258
Registriert: 17.03.2003, 11:56

Beitrag von sanhestar »

Hallo Mathilda,

selbstverständlich ist für einen nicht-TA die Behandlung anzeigepflichtiger Seuchen verboten.

Aber sei mal ehrlich - wenn Du weisst, dass Du behandeln könntest, würde Dir nicht auch in einer "schwachen" Minute durch den Kopf gehen, was wäre wenn .......?

Zur Hering'schen Ausgangsregel: naja, google kennt diesen Begriff nicht und - Hering ist nicht mein Fachgebiet - da ich von ihm nur die Heilungsregel kenne, wäre es toll, wenn Du mir da mit mehr Informationen weiterhelfen könntest.

Was mich wundert: Du machst seit 15 Jahren Homöopathie und bist nie über die D12 hinausgekommen?

Gruss


Sabine M.H.
http://www.working-goats.de Pack- und Fahrziegen
Mathilda
Beiträge: 303
Registriert: 13.12.2004, 18:31

Beitrag von Mathilda »

Ganz einfach:
Ich halte nichts davon, ein Stück Zucker in den Bodensee zu werfen und auf die Wirkung zu hoffen.
Das hat nichts mit" über D12 hinausgekommen sein" zu tun. Sondern mit Überzeugung.
Bei C bekomme ich Ausschlag, bei LM einen Nervenkollaps.

Herr Hering:
Bezogen auf Coffea sähe diese Regel so aus, daß ein patient, der ruhig/schläfrig ist, durch Coffea belebt werden kann, ein Patient, der auf Hochtouren läuft, durch Coffea runtergeholt werden kann.


Insgesamt kombiniere ich gerne verschiedene Therapien miteinander.
Globuli habe ich gar keine im Schrank, ziehe Ampullen vor. Oder Tabletten und Tropfen, wenn eine Therapie längerfristig angelegt ist.

Jau, das is man so.

Gruß
Thilda


Traumfänger
Beiträge: 11
Registriert: 25.12.2005, 10:18

hallo

Beitrag von Traumfänger »

bin neu hier,
aber dazu möchte ich auch mal etwas sagen:

1. Behanlung anzeigepflichtiger Erkrankungen
:D woher weiß ein THP, ob es eine anzeigepflichtige Erkrankung ist *shock* , er behandelt ja nur die Symptome. Früher, ja früher war der Bauer froh über jedes Schweinchen, welches er durch bekommen hat.

2. Bücher *idee* sollten kritisch und mit gewissem Abstand gelesen werden, jeder kann auch Fachliteratur kaufen in welcher er die Anwendung und Dosierung der negativlisten findet. ist das verboten, darüber zu schreiben. NEIN. Wo der Leser, dann wann , welches Medikament her bekommt :wink:

3. Sollte ein gütiger TA ein Medikament verwenden, welches nicht für die Tierart zugelassen ist, so darf er es, ich glaube, die Wartezeit ist dann halt nur 28 Tage.

4. Homöopathie, ist so alt, wie die Menschheit selber, schon Schädelfunde belegen, daß Menschen Operationen am offenen Schädel um einige Jahre überlebt haben, ohne antibiotische Wirkung irgendwelcher Umschläge kaum auszudenken. Unsere Vorfahren konnten das Tuberkel halt nur noch nicht unterm Mikro sehen #baeh#

5. Verwundert es mich, daß neuerdings nach einem Grundsatzurteil die Krankenkassen einem Patienten, nachdem jemand im städtischen Krankenhaus einen Patienten zu Grunde gerichtet hat, wenn keine Aussicht auf Heilung mehr besteht, doch die Therapie bei einem Alternativen bezahlen muß *?*

6. Kaffee , so anregend er sein muß, warum wird ein hyperaktives Kind mit einer Kanne Kaffee in die Schule geschickt, und wird ruhiger?

7. Ein guter Therapeut/Ta kennt die Grenzen und ist froh, daß es heute standardisierte Präparate gibt, ich sage nur Aspirin oder Digitalis, und hört auf mit Pendeln.

Gruß Traumfänger


Elise
Beiträge: 1768
Registriert: 21.08.2005, 17:49

Beitrag von Elise »

Hallo, muß da gleich mal mitschreiben, woher weiß ein TA ob eine anzeigepflichtige Krankheit vorliegt, bin jetzt mal unverschämt und schreibe, daß viele nicht mal ein Blutbild auswerten können (spreche da aus eigener Erfahrung)?!
Der letzte Punkt in der Aufzählung von Traumfänger: die TA können doch froh sein bei standardisierten Medikamente, man verdient gut dabei und hat schnell "geholfen"!
Vlg Claudia


Mathilda
Beiträge: 303
Registriert: 13.12.2004, 18:31

Beitrag von Mathilda »

@ Elise
Ich weiß, was Du meinst. Leider klafft oft eine Diskrepanz zwischen Theorie( TA sollte es wissen) und Wirklichkeit( hat wenig Ahnung)

@ Traumfänger
1. Behanlung anzeigepflichtiger Erkrankungen
woher weiß ein THP, ob es eine anzeigepflichtige Erkrankung ist , er behandelt ja nur die Symptome. Früher, ja früher war der Bauer froh über jedes Schweinchen, welches er durch bekommen hat.
Einer meiner heftigsten Kritikpunkte. Man kann heutzutage nicht mehr so tun, als ob es genügte, sich an Symptome zu halten. Außerdem wurde Homöopathie für Menschen entwickelt, die z.B. bei Kopfschmerz dessen Qualität genau beschreiben können. Anhand dieser individuellen Beschreibung kann ein Homöoapth dann differenzieren.
Ich habe bislang noch kein Tier über "Kopfschmerzen wie Wollmütze auf" klagen hören. Man muß also ganz anders an die Sache rangehen.
Und dazu gehört für mich in moderner Zeit auch der Einsatz anderer Diagnosemöglichkeiten wie Blutbild, Röntgen, Ultraschall usw.

2. Bücher sollten kritisch und mit gewissem Abstand gelesen werden, jeder kann auch Fachliteratur kaufen in welcher er die Anwendung und Dosierung der negativlisten findet. ist das verboten, darüber zu schreiben. NEIN. Wo der Leser, dann wann , welches Medikament her bekommt
Ich kann gar nicht sagen, wie allergisch ich gegen diese "Ratgeber" bin.
Jeder, der mit so einem Buch arbeitet, sollte nicht mit Steinen werfen. Er sitzt im Glashaus, da er keine klassische, sondern-wenn überhaupt- klinische Homöopathie anwendet.


3. Sollte ein gütiger TA ein Medikament verwenden, welches nicht für die Tierart zugelassen ist, so darf er es, ich glaube, die Wartezeit ist dann halt nur 28 Tage.
"Umwidmung" ist das Stichwort

4. Homöopathie, ist so alt, wie die Menschheit selber, schon Schädelfunde belegen, daß Menschen Operationen am offenen Schädel um einige Jahre überlebt haben, ohne antibiotische Wirkung irgendwelcher Umschläge kaum auszudenken. Unsere Vorfahren konnten das Tuberkel halt nur noch nicht unterm Mikro sehen
U.U. genau die falsche Verbindung von Naturheilmitteln und Homöopathie, von der ich oben sprach.
Ich gehe eher davon aus, die Urzeitler behandelten phytotherapeutisch oder isopathisch... oder eben "volksheilkundlich".

5. Verwundert es mich, daß neuerdings nach einem Grundsatzurteil die Krankenkassen einem Patienten, nachdem jemand im städtischen Krankenhaus einen Patienten zu Grunde gerichtet hat, wenn keine Aussicht auf Heilung mehr besteht, doch die Therapie bei einem Alternativen bezahlen muß
In so einem Fall kommt der schöne rheinische Spruch zur Anwendung "Wat nix nutz, schadt auch nit".
6. Kaffee , so anregend er sein muß, warum wird ein hyperaktives Kind mit einer Kanne Kaffee in die Schule geschickt, und wird ruhiger?
Ein schönes Beispiel für die Hering´sche Ausgangsregel!!!!!

7. Ein guter Therapeut/Ta kennt die Grenzen und ist froh, daß es heute standardisierte Präparate gibt, ich sage nur Aspirin oder Digitalis, und hört auf mit Pendeln.
Ganz meine Rede #daumen#

Thilda


Traumfänger
Beiträge: 11
Registriert: 25.12.2005, 10:18

Beitrag von Traumfänger »

1. TA sollte es wissen hat null ahnung, ja - THP weiß es muß es aber nicht wissen :wink:

2. Einer meiner heftigsten Kritikpunkte.

ja ein guter THP kann beobachten und ist auf die richtigen Aussagen des Besitzers angewiesen, und kann sie dann interpretieren

3.U.U. genau die falsche Verbindung von Naturheilmitteln und Homöopathie,

ist wurscht, ob sies geschüttelt und verdünnt haben oder nicht, weiße Frauen hat es immer gegeben und sie haben schon damals mehr vermocht, als heute viele Ärzte

4. Ich kann gar nicht sagen, wie allergisch ich gegen diese "Ratgeber" bin.

ja richtig, ich sagte kritisch lesen, damit meinte ich nicht ohne das nötige Grundwissen
Grüße Traumfänger


Mathilda
Beiträge: 303
Registriert: 13.12.2004, 18:31

Beitrag von Mathilda »

Das Problem des THPs ist, daß er als medizinischer Laie behandelt wird. Vor allem von den TAs, die selbst wenig Ahnung haben.

Geht aber was schief, bekommt er zu hören, das hätte er aber wissen müssen, er sei doch schließlich vom Fach.

Böse Falle, die einen zweifeln läßt!

Thilda


sanhestar
Beiträge: 8258
Registriert: 17.03.2003, 11:56

Beitrag von sanhestar »

Hallo Mathilda,

Danke für die Aufklärung. Kannte ich als Dualität eines Arzneimittels, hatte nicht gewusst, dass dies von Hering stammt und sogar eine feste Bezeichnung als Regel hat - bin eher "Kentianer" :)

Du erwähntest in einem früheren Beitrag, das Du mit Schlangengiften arbeitest. Verwendest Du die Produkte von Horvi?

Gruss


Sabine M.H.
http://www.working-goats.de Pack- und Fahrziegen
Mathilda
Beiträge: 303
Registriert: 13.12.2004, 18:31

Beitrag von Mathilda »

Ja, mache ich.
Horvi hat sehr schön standardisierte Sachen, einige verschreibungspflichtig, die meisten frei zugänglich.

Auch Sanum hat ein paar sehr schöne Sachen herausgebracht, leider sind da auch die nettesten verschreibungspflichtig.


sanhestar
Beiträge: 8258
Registriert: 17.03.2003, 11:56

Beitrag von sanhestar »

Hallo Mathilda,

das wundert mich, ich arbeite seit einem Jahr vermehrt mit Sanum-Präparaten, da ist kaum was verschreibungspflichtig und über die Vetokehl-Reihe ist auch unheimlich viel für den Nutztierbereich zugelassen.

Gruss


Sabine M.H.
http://www.working-goats.de Pack- und Fahrziegen
Antworten