Neuer Ziegenstall

Lafayette
Beiträge: 1256
Registriert: 13.05.2005, 12:53

Beitrag von Lafayette »

Hallo Jürgen,

die Politiker beklagen offiziell immer den Rückgang der Landwirtschaft, politisch auf EU-Ebene treiben sie aber ganau das voran! Das wird sehr bewußt gemacht, weil man in Deutschland in gewisser Hinsicht Angst davor hat, daß die Bauern anfangen zu streiken wie z.B.in Frankreich. Die Agrarlobby weiß genau wie der Hase läuft, sie hält aber auch das Vorzeigebild des bäuerlichen Familienbetriebes hoch. Hier in erster Linie der Bauernverband. Damit versucht man die Basis ruhig zu halten. Hat bisher auch immer gut geklappt.
Fakt ist aber, daß wir die Landwirtschaft alleine zum Erhalt der Kulturlandschaft brauchen. Das wissen die Politiker sehr genau.

Ich wohne hier im Rhein-Neckar-Großraum. Bei uns ist Landschaft ein immer knapper werdendes Gut. Demzufolge sind die Behörden ziemlich restriktiv bei der Vergabe von Baugenehmigungen. Wenn es hier eine von Dir geforderte Lockerung des BauGB und der LBO geben würde, dann würden hier die Bretterbuden voll mit Pferden und Kleintieren wie Pilze aus dem Boden sprießen. Das wäre in anderen Gegenden von Deutschland nicht anders. Deshalb hat der Gesetzgeber eine Linie in den Sand gezogen die heißt: Nur wer landwirtschaftlicher Betrieb ist, darf auch im Außenbereich bauen.
Damit ist zumindest für die erwebsmäßige Landwirtschaft eine Vorraussetzung geschaffen, durch Wachstumsprozesse den Betrieb den neuen Gegebenheiten anzupassen.

Jeder hat es selber in der Hand sich die entsprechenden Voraussetzungen für einen landwirtschaftlichen Betrieb zu schaffen. Nämlich: Ausreichend Fläche nach LAG, nach Möglichkeit einen Sachkundenachweis für die Tierhaltung oder eine lw. Ausbildung und eine Buchführung, in der man die Absicht der Gewinnerzielung nachweisen kann.
Ein landwirtschaftlicher Betrieb hat aber nicht nur Vorteile. Wenn man die LAG -Grenzen überschreitet, werden in bestimmten Fällen Sozalversicherungsabgaben an die LAK und in gewissen Fällen auch LW-Krankenkasse fällig! Produziert man Gewinne, dann müssen diese auch versteuert werden, sofern sie über dem Freibetrag liegen.
Produziert man dauerhaft nur Verluste, dann dreht das Finanzamt einem den Hahn zu.

Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg - und Alles hat zwei Seiten!

Grüßle
Lafayette


Axel
Beiträge: 1794
Registriert: 06.02.2004, 11:39

Beitrag von Axel »

Hallo Jürgen,

ich will Dir aber eine alternative Möglichkeit nicht vorenthalten: Wenn Du z.B. eine Gelände im Außenbereich mit einen bestehenden Gebäude (wichtig ist aber es muß eine baugenehmigt sein) kaufts oder anpachtetest, hast Du keine Schwierigkeiten.
Die andere Möglichkeit ist, im Namen des Verpächters oder Verkäufers (sofern er "Privilegierter" im Sinne des Außenbereichsparagraphen ist) vor dem Verkauf oder der Verpachtung das Gebäude baugenehmigen und errichten zu lassen.

Viele Grüße Axel


Bunz

Beitrag von Bunz »

hallo Leute,
wenn man das hier so liest, kommen einem die Gedanken, daß sich die Welt in Unternehmer und Unterlasser teilt. Ein Teil der Unterlasser versteckt sich in den Amtsstuben und macht den Unternehmern das Leben schwer.
Das sollte geändert werden!
lg
Bunz


Lucky Luke

Beitrag von Lucky Luke »

Angoraziege hat geschrieben:Hallo Conny, Hallo Edu!

Du schreibst es genau wie es hier bei uns in Hessen ist.
Als ich den Beitrag gelesen habe wollte ich eigentlich gerne meinen Senf dazugeben, ich hab aber leider nicht die richtigen Worte gefunden.
Wir haben auch dieses Ärgernis hinter uns. Außenbereich, Landschaftsschutzgebiet Auenverbund Fulda. Diese eine Weide ist unsere einzige und da sollte eigentlich ein Gänsestall drauf, damit diese lieben Tiere vor dem Fuchs geschützt sind. Also haben wir uns umgehört, was Genehmigungsfrei ist und so unschuldig wie wir sind haben wir geglaubt alles was bis 30 qm umbauter Raum ist, ist Genehmigungsfrei.
Zu diesem Zeitpunkt wussten wir aber nicht, das wir auf unserer eigenen Wiese eigentlich gar nichts dürfen!!!! Das haben wir erst erfahren, als die Hütte schon stand und der Brief vom Bauamt auf dem Tisch lag.
Es war ein mächtiges hin und her. Die Genehmigung haben wir schließlich bekommen, aber nicht für einen Gänsestall, sondern nur für einen Weideunterstand für die Schafe und Ziegen. Und das auch nur aus " Tierschutzgründen " und mit einer Meng Auflagen.
Nun Haben die Ziegen ein Dach über dem Kopf und unsere Gänse müßen sich immernoch vom Fuchs fressen lassen.
Damit das nicht passiert haben wir uns einen Bauwagen gehohlt und ihn auf die Weide gestellt. Da hat er jetzt 1 Jahr gestanden und unsere Gänse beherbergt und im Herbst kam eine Aufforderung von der unteren Naturschutzbehörde, das wir den Bauwagen entfernen müssen, da er auf dieser Wiese nicht stehen darf (Auenverbund Fulda) . Wir haben uns erst geweigert, bis wir das Gesetz eingesehen hatten. Nachdem er dann aber nicht Fristgerecht entfernt wurde, Bekamen wir eine Ordnungsstrafe von 200 €. Unser Rechtsanwalt hat es geschaft, das das Verfahren eingestellt wurde, aber das kostet uns noch ein paar euro mehr als die Strafe.

So ist das wenn man am Land wohnt wo es eigentlich noch Landwirtschaft gibt, aber wie lange noch, bei diesen Gesetzen????

Edu ich weiß nicht ob Dir mein Beitrag geholfen hat, aber das war unsere Erfahrung mit einem " Genehmigungsfreien Stallbau ".

Viele Grüße und viel Erfolg mit deinem Stallbau
Damaris

P.S.: Vieleicht solltest Du Deinen alten Stall ganz einfach nur gut Renovieren, bringt evtl. nicht soviel Ärger mit sich.



habe die gleichen probleme mit dem stall bau mir wurde gesagt5 ein bauer oder landwirt der meine wiese pachtet dürfte einen stall bauen bzw ich dürfte mobileställe verwenden ( bauwagen ) habe gelesen das das bei euch auch zu problemen geführt hat wiest ihr ob dies in jedem bl so ist und welche auflagen habt ihr bekommen
gruß olli


Antworten