das ist sicherlich ein regional oder auf eine Ortschaft bezogenes "Gesetz". In dem Dorf, in dem ich früher wohnte, gab es auch solche Regeln (nicht Gesetze), z.B. mußte ein Besamungseber von der Gemeinde angeschafft werden, wenn eine Zahl X an Bauern Muttersauen hielt. Der Eber wurde von einem Landwirt gehalten, der von der Gemeinde bezahlt wurde.
Außerdem gibt es heute noch eine Regel die besagt, daß die Allgemeinheit all das Obst von den Bäumen ernten darf, welches auf öffentlich zugänglichen Steuobstwiesen nach dem 31.10. noch an den Bäumen hängt.
Gruß aus dem Hessischen,
Roland
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Der Mangel an Urteilskraft ist Das, was man Dummheit nennt. Und einem solchen Gebrechen ist nicht abzuhelfen.
Immanuel Kant
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gehört hab ich sowas auch schon, allerdings beschränkt es sich hier nicht auf Milchziegen und es braucht mindestens 10 Tiere. Wenn ich aber mit dem Anliegen bei uns auf die Stadt dabbeln würd, würden die mich nach nem negativen Alkoholtest einweisen #bonk#
LG
Das Niveau mancher Menschen hat selbst im Keller noch extreme Höhenangst!
ich denke, das wäre bei uns im Dorf ähnlich, die würden auf den Kalender schauen, ob der 1. April ist ;-)
Aber vorstellen kann ich mir das. In Bühlertal (ca. 20 km von uns weg) hat die Gemeinde auch zwei Ziegenböcke, die reihum gehen ... aber von einem Gesetz wüsste ich nichts.
Hallo, bei uns hat es einen Bockstall gegeben, etwas abseits. Dort wurden die Ziegen hingebracht. Ist aber schon sehr lange her. Muß mich mal schlau machen, ob jemand Älteres davon berichten kann.
Hallo hier aus dem äußersten Norden ! Bei uns hat es so etwas gegeben ! Der Bürgermeister musste den Bock vorhalten !!! Ob es abgeschafft wurde weiß ich nicht , aber dass diese Regelung bestanden hat stimmt . Ich werde als Mitglied des Heimatvereins mal genauer nachfragen :o))) Marion
Hallo,
vor 2 oder 3 Jahren ist in Butzbach ein WDE-Bock für ein Schweinegeld versteigert worden.
Weil ich ihn für "nur Mittelklasse" hielt habe ich mal gaaanz leise beim Käufer angefragt, warum er so dringend diesen Bock haben wollte.
Antwort:" Ich muß den doch nicht bezahlen, der ist für unseren Ort. Das zahlt der Bürgermeister!"
Ich muß danach ausgesehen haben wie ein personifiziertes Fragezeichen, denn er ließ mich lachend stehen.
Liebe Grüße
Nicola
Man sollte nicht anstreben, über den Dingen zu stehen, sondern viel mehr versuchen, ein Teil von ihnen zu werden.
unsere neue Homepage: http://www.hundepension-berg.de !!!!!!
im Buch Ziegenzucht von G. Wilsdorf (von 1918) Verlag Paul Parey findet sich ein Eintrag über die Verpflichtung der Gemeinden im Regierungsbezirk Wiesbaden ab 80 deckfähigen Ziegen in der Gemeinde einen eigenen Bock zu halten. Ab 30 Ziegen muß die Gemeinde einen sprungfähigen Bock bereithalten, zB. über eine kooperation mit einer anderen Gemeinde.
im Leitfaden für die Verbreitung, Pflege und rationelle Zucht der Ziege von Comerzienrat Ullrich in Pfungstadt (von 1896) Verlag Arnold Bergsträßer findet sich folgendes:
"Wir können heute konstatieren,daß seit dem Erscheinen der ersten Auflage dieses Schriftchens schon ganz bedeutende Verbesserung der Bockhaltung zu verzeichnen sind. In einzelnen Kreisen ist diese Frage bereits Mustergültig gelöst, so Beispielsweise im Landkreis Essen. Dort übernimmt der Kreis die Anschaffung der Böcke und zahlt für die Haltung je M 120.- jährliche Beihülfe, ähnlich wie in der Schweiz. Auch in anderen Gegenden ist die Frage geregelt; so berichtet Dr. Wilsdorf aus Sachsen, daß dort der Staat den Ziegenzuchgenossenschaften bis 90% der Anschaffungskosten von Böcken vergütet, und man zur Deckung der Unterhaltskosten eine Umlage von 50- 60 Pfg. jährlich erhebt."
Wilmsdorf empfiehlt noch für alle in der Organisation der Ziegenzucht tätigen das Buch Die Ziegenzucht im Königreich Sachsen von Landestierzuchtdirektor Dr. Grundmann.