Ausgebüchstes Ziegenböckchen von Jagdhund gerissen

Platz für Ziegen-Themen, die in keine der anderen Rubriken passen ...
Burgershof
Beiträge: 75
Registriert: 05.10.2005, 19:40

Beitrag von Burgershof »

Servus helmut,

das mit dem "verkneifen" kann ich nur zurückgeben und jagdhunde gehören nun mal eben in die hand eines jägers wie hütehunde in die hand eines hirten gehören, um den ihnen angewölften trieb ausleben zukönnen. anderenfalls kommt es sonst häufig zu problemen.
und drei von den vier von dir aufgeführten punkten, die ein jäger/jagdhund darf oder nicht, sind nun mal falsch.

eine weitere bewertung der handlung des jägers erübrigt sich, hab ich schon weiter oben gemacht, doch sollte man trotzdem nicht vorschnell urteilen, immerhin sind niemanden von uns die tatsächlichen begleitumstände bekannt

auch wenn die frage unangenehm ist muss sie trotzdem berücksichtigt werden: in wessen verantwortung liegt die tatsache, dass sich das böckchen ausserhalb seines gatters/gehege/stall befand?

jede medaille hat nun mal zwei seiten, auch dann wenn viele lieber alles in schwarz und weiß einteilen würden

viele grüße
christian


Axel
Beiträge: 1794
Registriert: 06.02.2004, 11:39

Beitrag von Axel »

Darf ich Euch bitten,
zum Thema zurückzukommen.

Details lassen sich auch p. PN ausdiskutieren.
Viele Grüße Axel


Der Bock springt hoch, der Bock springt weit, warum auch nicht, er hat ja Zeit.
Bockhalter
Beiträge: 629
Registriert: 24.05.2005, 15:20

Beitrag von Bockhalter »

Axel hat geschrieben:Darf ich Euch bitten,
zum Thema zurückzukommen.

Details lassen sich auch p. PN ausdiskutieren.
Viele Grüße Axel
Hallo Axel und Christian,

das Thema hieß: Darf ein Jäger eine Ziege durch einen Hund bejagen und nachdem er sie gerissen hat einfach abschlachten?

Wenn der Besitzer den Jäger beauftragt hat, darf er mit seinem Hund die Ziege bejagen, das heißt ausfindig machen und sie stellen.
Er darf sie aber nicht durch seinen Hund reißen lassen. sondern nur, wenn die Möglichkeit zum Einfangen nicht vorhanden ist, schießen.

Wenn sie schwer verletzt ist, darf er sie abnicken,....mit dem Messer.

Seit es Weiden gibt hat es ausbrechendes Vieh gegeben,...das ist zwar nicht angenehm aber es kommt häufig vor.
KEIN Jäger ist befugt dann ein entlaufendes Haustier zu töten oder töten lassen wenn keine Gefahr von dem Tier ausgeht.
Sollte das nicht so sein, lass ich mich gern belehren, aber dann doch bitteschön anhand von Gesetzestexten und nicht von Jägerlatein.

Lieben Gruß
Helmut


Burgershof
Beiträge: 75
Registriert: 05.10.2005, 19:40

Beitrag von Burgershof »

lieber helmut,

auch wenn ich der aufforderung von axel nachkomme muß ich einen weiteren fehler von dir korrigieren:

kein jäger darf eine ziege bejagen (auch mit auftrag des eigentümers), da ziegen nicht zum jagdbaren wild in deutschland gehören!!!!!!!!
die zugehörigkeit der tiere zum wild regelt §2 BJG, nur die dort einzeln aufgezählten tierarten gehören zum wild und unterstehen somit dem jagdrecht.
nach §3Nr.8 TierschutzG ist es verboten, einen hund auf ein anderes tier zu hetzen, soweit dies nicht die grundsätze waidgerechter jagdausübung erfordern; erlaubt ist daher z.b. die Baujagd, das Schnallen des hundes bei der nachsuche auf krankgeschossenés wild sowie das sprengen einer rotte sauen aus der dickung (soweit ich es verstanden habe glaubte der jäger eine sau zu vernehmen)
ausnahmen regelt einzig und allein die untere jagdbehörde

viel spaß beim nachlesen

grüße
christian

ps.: somit belehrt, zum thema jägerlatein spar ich mir weitere ausführungen in bezug auf deine kenntnisse


Bockhalter
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Registriert: 24.05.2005, 15:20

Beitrag von Bockhalter »

Lieber Christian,


ausnahmen regelt einzig und allein die untere jagdbehörde

......na prima, da sind wir uns doch schon einig,...und die Ausnahme, ein wildgewordenes Haustier zur Strecke zu bringen wird nur gegeben, wenn alle Möglichkeiten zum Einfangen ausgeschöpft sind.

Das genau wollte ich auch mit meinem Beitrag ausdrücken,.....danke für Deine Bestätigung.

Keep smiling !!!!!!

Liebe Grüße Helmut


Burgershof
Beiträge: 75
Registriert: 05.10.2005, 19:40

Beitrag von Burgershof »

lieber helmut,

leider nein, bei wildgewordenen haustieren kommt der notstandsparagraph zum zuge, hierbei brauche ich keine weitere genehmigung lol

wird schon

grüße
christian

ps: ach so, und deine fehler läßt du unkommentiert stehen, immerhin könnte der eine oder andere glauben das du recht hast und sich damit letztendlich selber einen machen


Axel
Beiträge: 1794
Registriert: 06.02.2004, 11:39

Beitrag von Axel »

Da leider meine Ermahnung nicht beachtet wurde,
sperre ich zuerst einmal dieses Thema und werde dann
mit Sven zusammen überlegen, was lesenswert ist -
diese Rechthaberei auf keinen Fall. :twisted: :twisted:

Viele Grüße Axel


Der Bock springt hoch, der Bock springt weit, warum auch nicht, er hat ja Zeit.
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