Hallo Manfred und Alle,
bin bis jetzt immer auf Folgende Normen gestoßen
VDE 0131, VDE 0669, VDE 0700-76, VDE 0667 und wohl durch EN 61011 ersetzt.
Bei meiner Suche bin ich immer diese Werte als Maximum gestoßen. Die maximale Zaunspannung im Leerlauf darf nicht über 10.000 Volt, bei Körperberührung (500Ohm) nicht über 5.000 Volt liegen. Die minimale Zaunspannung darf nicht unter 2.000 Volt liegen. Der Impulsabstand muss mindestens 1 Sekunde betragen, die maximale Entladenergie bei Körperberührung darf nicht mehr als 5 Joule betragen.
Mir ist aufgefallen, daß kein größeres Batteriegerät trotz CE Zeichens diese Werte einhält. Auch nicht, wenn ich die Werbeangaben verwende und nicht selbst Rechne. zB das PATURA P700 wird mit 6.800 V bei 500 Ohm angegeben.
Was für Werte sind denn in Deutschland, EU erlaubt?
Wie sieht die Haftung denn aus? Da ist wohl auch ein deutlicher Unterschied zwischen "Hobby" und "Landwirtschaftlich".
(http://www.landwirtschaft-mlr.baden-wue ... index.html)
Die großen 12 Volt Geräte sind ja gegen eines wie das Patura P8000 mit 36 Joule Impulsenergie kleine Dinger. Es ist mir schon klar, daß ich die 36 Joule nicht alleine abkrieg, da ja auch noch Ableitung etc. da ist. Aber 6700 Volt bei 500 Ohm steht ja in den Angaben, bei 60 Ohm ist es ja auch noch drüber.
Kannst Du, oder einer der mit der VDE Vertraut ist dazu mehr sagen?
Gruß
Werner
Wie immer - Zaun wer hat den ausbruchsichersten ?
Hallo Werner,
die von dir verlinkte Seiten ist eine der besten zum Thema, die ich kenne. Ich verweise selbst immer wieder darauf.
Bezüglich der geltenden Vorschriften habe ich vor einiger Zeit einen Artikel für die Schaf-Foren geschrieben, der auch Bezug auf deinen Link nimmt. Der andere Link in dem Artikel wurde zwar inzwischen gelöscht, das ändert aber nichts an den Aussagen: Vorschriften Elektrozaun
Der erste große Brocken sind die Normen. Die Normen regeln vor allem Sicherheitsanforderungen zum Schutz vor Schäden durch Weidezaungeräte und Zäune. Meines Wissens sind derzeit folgende Normen aktuell (alle über den VDE-Verlag zu beziehen):
DIN 57 131 (= VDE 0131):
Errichtung und Betrieb von Elektrozaunanlagen.
Diese Norm richtet sich wie der Name sagt an alle, die Elektrozäune bauen und betreiben. Einige wichtige Punkte daraus sind:
-Beschilderung mit Warnschildern an öffentlichen Straßen und Wegen im Abstand von 100 m, sowie bei Einmündungen von Nebenwegen, sowie an Stellen, an denen kein Elektrozaun vermutet wird
-Ein Elektrozaun darf nur aus einem Weidezaungerät versorgt werden
-Elektrozaungeräte dürfen nicht in feuergefährdeten Räumen angebracht werden
-Wird das Elektrozaungerät in einem Gebäude montiert, ist außerhalb des Gebäudes eine Blitzschutzeinrichtung in die Zaunzuleitung einzubauen
-Der Weidezaun muss gegenüber geerdeten Gebäudeteilen isoliert werden (z.B. durch die Verwendung von geeignetem Hochspannungskabel.)
-Der Abstand zwischen Zaunerdung und Schutzerdung des Stromnetzes muss mindestens 10 m betragen
-Der Abstand zwischen zwei Elektrozaunanlagen muss mind. 2 m betragen
-Die Abstände zu Strom- und Fernmeldeleitung sowie bei Überquerung von Straßen: Elektrozäune unter Freileitungen bis 1.000 V dürfen maximal 2 m hoch sein. Unter Freileitungen über 1.000 V dürfen sie maximal 1,5 m hoch sein. Zu nicht isolierten Fernmeldeleitungen muss ein Mindestabstand von 1 m, zu isolierten Fernmeldeleitungen ein Mindestabstand von 0,5 m eingehalten werden.
-An Strom und Fernmeldemasten dürfen keine Bauteile von Elektrozaunanlagen angebracht werden. Bei der Überquerung von Privatwegen muss die Leitung mind. 5 Meter hoch verlegt werden. Die Überquerung von öffentlichen Wegen ist mit dem Verkehrsträger zu klären.
DIN EN 60335-2-76 (= VDE 0700-76)
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 2-76: Besondere Anforderungen für Elektrozaungeräte
(Diese Norm hat u.a. die von dir genannte EN 61011 und DIN 57667 (= VDE 0667) abgelöst)
Sie richtet sich an Hersteller und Importeure von Weidezaungeräten, und beschreibt die nötigen Sicherheits-Voraussetzungen für die CE - Kennzeichnung.
Dazu gehören u.A. die Beschränkung auf 5 Joule Impulsenergie bei Belastung mit 500 Ohm und der Mindest-Pulsabstand von 1 Sekunde.
DIN 57 669 (= VDE 0669)
Isolatoren für Elektrozaunanlagen
Richtet sich an Hersteller von Isolatoren, und beschreibt die Mindestanforderungen und deren Prüfung.
Daneben gibt es noch einen ganzen Verhau von anderen Normen, die von der Funkentstörung über den Aufbau von Steckern und Kabeln bis zur Beschriftung der Aufkleber alles regeln. Allein in der VDE 0131 sind mehr als ein Dutzend anderer Normen zitiert.
Der zweite Brocken ist die Hütesicherheit, die eng mit den Haftungsfragen für Schäden durch ausgebrochene Tiere verbunden ist.
Diese Haftung ist in §833 und §834 BGB geregelt. Besonders Hobbytierhalter unterliegen einer sehr umfangreichen Haftung, selbst wenn die Sorgfaltspflicht gewahrt wurde. Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist daher dringend zu empfehlen.
Um der Sorgfaltspflicht zu genügen, muss der Zaun ausreichend hütesicher sein und regelmäßig (täglich) auf Funktionsfähigkeit überprüft werden.
Bezüglich Hütesicherheit muss man auf jeden Fall die Auflagen der eigenen Versicherung einhalten (falls diese welche macht) und sollte sich ansonsten an Empfehlungen der Behörden (siehe dein Link und der Artikel), von renommierten Zaunbaufirmen (Gallagher, Patura, Horizont usw.) und an den oben genannten Normen orientieren.
Um noch mal auf die von dir genannten Werte einzugehen:
Maximal Zaunspannung im Leerlauf nicht über 10.000 Volt:
Das ergibt sich aus der zugelassenen Spannung für die Isolatoren. Diese sind normalerweise für max. 10.000 Volt und für Pulsdauer von Weidezaungeräten ausgelegt. Für Weidezaungeräte mit höherer Spannung und/oder längeren Pulsen müsste man die Isolatoren stärker dimensionieren.
Hochspannungspulse und Isolatoren verhalten sich so ähnlich wie Wasser und ein bröseliger Staudamm: Je höher der Wasserdruck (Spannung) und je länger das Wasser ansteht (Pulsdauer) desto höher ist das Risiko, dass sich das Wasser (Strom) den Weg durch eine Ritze bahnt und der Damm bricht (Überschläge oder Durchschläge am Isolator).
Würde die Hochspannung statt in kurzen Pulsen dauernd anliegen, müsste man viel stärkere Isolatoren (wie bei Hochspannungsleitungen) anbringen.
Bei sehr starken Weidezaungeräten muss man die Pulsdauer zwangsweise etwas länger machen, um die nötige Energie in den Puls zu bekommen. Dadurch steigt das Risiko, dass sich der Strom einen Weg über oder durch den Isolator sucht. Deshalb wird bei solchen Geräten die maximale oft Spannung zusätzlich reduziert (beim P8000 z.B. auf 7600 Volt).
Maximale Zaunspannung bei Körperberührung nicht über 5000 V ?
Eine solche Begrenzung kenne ich nicht. Evtl. hast du die Empfehlung für die minimale Zaunspannung von 3000 bis 5000 Volt so verstanden? Diese Spannung ist erforderlich, um die Isolation der Tiere durch Fell, Hufe usw. zu überwinden. Unter 2000 bis 3000 Volt bekommen die Tiere nur einen Schlag, wenn sie mit gut leitfähigen Körperstellen (z.B. Maul) den Zaun berühren. Ansonsten sind sie zu gut isoliert.
Der Impulsabstand muss mindestens 1 Sekunde betragen.
Ist in der VDE 0700 so vorgeschrieben. (Grund könnte z.B. genug Zeit zum Reagieren zwischen zwei Pulsen sein.). Auch wenn man sich für manche Anwendungen (Wildschweinabwehr) schnellere Pulsfolgen wünschen würde.
Die maximale Entladeenergie bei Körperberührung darf nicht mehr als 5 Joule betragen.
In der EN60335-2-76 werden max. 5,0 Joule bei Belastung mit 500 Ohm definiert. Die Definition macht nur Sinn, wenn sie sich auch auf Zäune mit Belastung durch Bewuchs usw. erstreckt. Sonst könnte man keinen langen Zaun ausreichend hütesicher machen. Es müssen also stärkere Geräte möglich sein, um die Verluste durch Bewuchs auszugleichen. Nur die Energieabgabe an ein berührendes Tier, Mensch etc. sollte die 5 Joule nicht überschreiten. Regeln kann man das nur über die Zaunspannung bzw. die Ladezeit der Kondensatoren. Wenn man ein Gerät mit mehr als 5 Joule kauft, muss man also darauf achten, dass es eine Regelung hat, welche das Gerät den Zaunverhältnissen anpasst. Das ist bei Markenherstellern der Fall, wenn das Gerät nicht ein Schwarzimport ohne CE-Zeichen ist. (Für andere Länder gelten andere Grenzwerte, und die meisten Hersteller liefern weltweit).
Was für Werte sind denn in Deutschland, EU erlaubt?
Das ergibt sich aus der CE-Richtlinie und deren Umsetzung in nationales Recht. Weidezaungeräte als Elektro-Artikel unterliegen dieser Richtlinie. Die Hersteller (bzw. Importeure) sind daher verpflichtet für Geräte, die sie in der EU in den Verkehr bringen, alle in den Richtlinien aufgeführten Normen einzuhalten und dies durch anbringen des CE-Zeichens zu dokumentieren.
Die wichtigsten Eckwerte hast du ja genannt:
Max. 10.000 Volt, max. 5,0 Joule bei Berührung mit 500 Ohm. Impulsabstand > 1 Sekunde.
Wer Elektrozäune baut oder betreibt sollte sich auch an die Norm VDE 0131 (siehe oben) halten (dürfte in den Rahmen der Sorgfaltspflicht fallen). Wer als Dienstleister Zäune baut, ist sowieso daran gebunden.
(Als Privatmann kannst du dir letztlich zusammenlöten was du willst. Im Schadensfall sucht die Versicherung / das Gericht dann aber nach Vergleichswerten, und wird schnell wieder bei den Normen und Empfehlungen landen.)
Viele Grüße,
Manfred
die von dir verlinkte Seiten ist eine der besten zum Thema, die ich kenne. Ich verweise selbst immer wieder darauf.
Bezüglich der geltenden Vorschriften habe ich vor einiger Zeit einen Artikel für die Schaf-Foren geschrieben, der auch Bezug auf deinen Link nimmt. Der andere Link in dem Artikel wurde zwar inzwischen gelöscht, das ändert aber nichts an den Aussagen: Vorschriften Elektrozaun
Der erste große Brocken sind die Normen. Die Normen regeln vor allem Sicherheitsanforderungen zum Schutz vor Schäden durch Weidezaungeräte und Zäune. Meines Wissens sind derzeit folgende Normen aktuell (alle über den VDE-Verlag zu beziehen):
DIN 57 131 (= VDE 0131):
Errichtung und Betrieb von Elektrozaunanlagen.
Diese Norm richtet sich wie der Name sagt an alle, die Elektrozäune bauen und betreiben. Einige wichtige Punkte daraus sind:
-Beschilderung mit Warnschildern an öffentlichen Straßen und Wegen im Abstand von 100 m, sowie bei Einmündungen von Nebenwegen, sowie an Stellen, an denen kein Elektrozaun vermutet wird
-Ein Elektrozaun darf nur aus einem Weidezaungerät versorgt werden
-Elektrozaungeräte dürfen nicht in feuergefährdeten Räumen angebracht werden
-Wird das Elektrozaungerät in einem Gebäude montiert, ist außerhalb des Gebäudes eine Blitzschutzeinrichtung in die Zaunzuleitung einzubauen
-Der Weidezaun muss gegenüber geerdeten Gebäudeteilen isoliert werden (z.B. durch die Verwendung von geeignetem Hochspannungskabel.)
-Der Abstand zwischen Zaunerdung und Schutzerdung des Stromnetzes muss mindestens 10 m betragen
-Der Abstand zwischen zwei Elektrozaunanlagen muss mind. 2 m betragen
-Die Abstände zu Strom- und Fernmeldeleitung sowie bei Überquerung von Straßen: Elektrozäune unter Freileitungen bis 1.000 V dürfen maximal 2 m hoch sein. Unter Freileitungen über 1.000 V dürfen sie maximal 1,5 m hoch sein. Zu nicht isolierten Fernmeldeleitungen muss ein Mindestabstand von 1 m, zu isolierten Fernmeldeleitungen ein Mindestabstand von 0,5 m eingehalten werden.
-An Strom und Fernmeldemasten dürfen keine Bauteile von Elektrozaunanlagen angebracht werden. Bei der Überquerung von Privatwegen muss die Leitung mind. 5 Meter hoch verlegt werden. Die Überquerung von öffentlichen Wegen ist mit dem Verkehrsträger zu klären.
DIN EN 60335-2-76 (= VDE 0700-76)
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 2-76: Besondere Anforderungen für Elektrozaungeräte
(Diese Norm hat u.a. die von dir genannte EN 61011 und DIN 57667 (= VDE 0667) abgelöst)
Sie richtet sich an Hersteller und Importeure von Weidezaungeräten, und beschreibt die nötigen Sicherheits-Voraussetzungen für die CE - Kennzeichnung.
Dazu gehören u.A. die Beschränkung auf 5 Joule Impulsenergie bei Belastung mit 500 Ohm und der Mindest-Pulsabstand von 1 Sekunde.
DIN 57 669 (= VDE 0669)
Isolatoren für Elektrozaunanlagen
Richtet sich an Hersteller von Isolatoren, und beschreibt die Mindestanforderungen und deren Prüfung.
Daneben gibt es noch einen ganzen Verhau von anderen Normen, die von der Funkentstörung über den Aufbau von Steckern und Kabeln bis zur Beschriftung der Aufkleber alles regeln. Allein in der VDE 0131 sind mehr als ein Dutzend anderer Normen zitiert.
Der zweite Brocken ist die Hütesicherheit, die eng mit den Haftungsfragen für Schäden durch ausgebrochene Tiere verbunden ist.
Diese Haftung ist in §833 und §834 BGB geregelt. Besonders Hobbytierhalter unterliegen einer sehr umfangreichen Haftung, selbst wenn die Sorgfaltspflicht gewahrt wurde. Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist daher dringend zu empfehlen.
Um der Sorgfaltspflicht zu genügen, muss der Zaun ausreichend hütesicher sein und regelmäßig (täglich) auf Funktionsfähigkeit überprüft werden.
Bezüglich Hütesicherheit muss man auf jeden Fall die Auflagen der eigenen Versicherung einhalten (falls diese welche macht) und sollte sich ansonsten an Empfehlungen der Behörden (siehe dein Link und der Artikel), von renommierten Zaunbaufirmen (Gallagher, Patura, Horizont usw.) und an den oben genannten Normen orientieren.
Um noch mal auf die von dir genannten Werte einzugehen:
Maximal Zaunspannung im Leerlauf nicht über 10.000 Volt:
Das ergibt sich aus der zugelassenen Spannung für die Isolatoren. Diese sind normalerweise für max. 10.000 Volt und für Pulsdauer von Weidezaungeräten ausgelegt. Für Weidezaungeräte mit höherer Spannung und/oder längeren Pulsen müsste man die Isolatoren stärker dimensionieren.
Hochspannungspulse und Isolatoren verhalten sich so ähnlich wie Wasser und ein bröseliger Staudamm: Je höher der Wasserdruck (Spannung) und je länger das Wasser ansteht (Pulsdauer) desto höher ist das Risiko, dass sich das Wasser (Strom) den Weg durch eine Ritze bahnt und der Damm bricht (Überschläge oder Durchschläge am Isolator).
Würde die Hochspannung statt in kurzen Pulsen dauernd anliegen, müsste man viel stärkere Isolatoren (wie bei Hochspannungsleitungen) anbringen.
Bei sehr starken Weidezaungeräten muss man die Pulsdauer zwangsweise etwas länger machen, um die nötige Energie in den Puls zu bekommen. Dadurch steigt das Risiko, dass sich der Strom einen Weg über oder durch den Isolator sucht. Deshalb wird bei solchen Geräten die maximale oft Spannung zusätzlich reduziert (beim P8000 z.B. auf 7600 Volt).
Maximale Zaunspannung bei Körperberührung nicht über 5000 V ?
Eine solche Begrenzung kenne ich nicht. Evtl. hast du die Empfehlung für die minimale Zaunspannung von 3000 bis 5000 Volt so verstanden? Diese Spannung ist erforderlich, um die Isolation der Tiere durch Fell, Hufe usw. zu überwinden. Unter 2000 bis 3000 Volt bekommen die Tiere nur einen Schlag, wenn sie mit gut leitfähigen Körperstellen (z.B. Maul) den Zaun berühren. Ansonsten sind sie zu gut isoliert.
Der Impulsabstand muss mindestens 1 Sekunde betragen.
Ist in der VDE 0700 so vorgeschrieben. (Grund könnte z.B. genug Zeit zum Reagieren zwischen zwei Pulsen sein.). Auch wenn man sich für manche Anwendungen (Wildschweinabwehr) schnellere Pulsfolgen wünschen würde.
Die maximale Entladeenergie bei Körperberührung darf nicht mehr als 5 Joule betragen.
In der EN60335-2-76 werden max. 5,0 Joule bei Belastung mit 500 Ohm definiert. Die Definition macht nur Sinn, wenn sie sich auch auf Zäune mit Belastung durch Bewuchs usw. erstreckt. Sonst könnte man keinen langen Zaun ausreichend hütesicher machen. Es müssen also stärkere Geräte möglich sein, um die Verluste durch Bewuchs auszugleichen. Nur die Energieabgabe an ein berührendes Tier, Mensch etc. sollte die 5 Joule nicht überschreiten. Regeln kann man das nur über die Zaunspannung bzw. die Ladezeit der Kondensatoren. Wenn man ein Gerät mit mehr als 5 Joule kauft, muss man also darauf achten, dass es eine Regelung hat, welche das Gerät den Zaunverhältnissen anpasst. Das ist bei Markenherstellern der Fall, wenn das Gerät nicht ein Schwarzimport ohne CE-Zeichen ist. (Für andere Länder gelten andere Grenzwerte, und die meisten Hersteller liefern weltweit).
Was für Werte sind denn in Deutschland, EU erlaubt?
Das ergibt sich aus der CE-Richtlinie und deren Umsetzung in nationales Recht. Weidezaungeräte als Elektro-Artikel unterliegen dieser Richtlinie. Die Hersteller (bzw. Importeure) sind daher verpflichtet für Geräte, die sie in der EU in den Verkehr bringen, alle in den Richtlinien aufgeführten Normen einzuhalten und dies durch anbringen des CE-Zeichens zu dokumentieren.
Die wichtigsten Eckwerte hast du ja genannt:
Max. 10.000 Volt, max. 5,0 Joule bei Berührung mit 500 Ohm. Impulsabstand > 1 Sekunde.
Wer Elektrozäune baut oder betreibt sollte sich auch an die Norm VDE 0131 (siehe oben) halten (dürfte in den Rahmen der Sorgfaltspflicht fallen). Wer als Dienstleister Zäune baut, ist sowieso daran gebunden.
(Als Privatmann kannst du dir letztlich zusammenlöten was du willst. Im Schadensfall sucht die Versicherung / das Gericht dann aber nach Vergleichswerten, und wird schnell wieder bei den Normen und Empfehlungen landen.)
Viele Grüße,
Manfred
Hallo Werner,
die von dir verlinkte Seiten ist eine der besten zum Thema, die ich kenne. Ich verweise selbst immer wieder darauf.
Bezüglich der geltenden Vorschriften habe ich vor einiger Zeit einen Artikel für die Schaf-Foren geschrieben, der auch Bezug auf deinen Link nimmt. Der andere Link in dem Artikel wurde zwar inzwischen gelöscht, das ändert aber nichts an den Aussagen: Vorschriften Elektrozaun
Der erste große Brocken sind die Normen. Die Normen regeln vor allem Sicherheitsanforderungen zum Schutz vor Schäden durch Weidezaungeräte und Zäune. Meines Wissens sind derzeit folgende Normen aktuell (alle über den VDE-Verlag zu beziehen):
DIN 57 131 (= VDE 0131):
Errichtung und Betrieb von Elektrozaunanlagen.
Diese Norm richtet sich wie der Name sagt an alle, die Elektrozäune bauen und betreiben. Einige wichtige Punkte daraus sind:
-Beschilderung mit Warnschildern an öffentlichen Straßen und Wegen im Abstand von 100 m, sowie bei Einmündungen von Nebenwegen, sowie an Stellen, an denen kein Elektrozaun vermutet wird
-Ein Elektrozaun darf nur aus einem Weidezaungerät versorgt werden
-Elektrozaungeräte dürfen nicht in feuergefährdeten Räumen angebracht werden
-Wird das Elektrozaungerät in einem Gebäude montiert, ist außerhalb des Gebäudes eine Blitzschutzeinrichtung in die Zaunzuleitung einzubauen
-Der Weidezaun muss gegenüber geerdeten Gebäudeteilen isoliert werden (z.B. durch die Verwendung von geeignetem Hochspannungskabel.)
-Der Abstand zwischen Zaunerdung und Schutzerdung des Stromnetzes muss mindestens 10 m betragen
-Der Abstand zwischen zwei Elektrozaunanlagen muss mind. 2 m betragen
-Die Abstände zu Strom- und Fernmeldeleitung sowie bei Überquerung von Straßen: Elektrozäune unter Freileitungen bis 1.000 V dürfen maximal 2 m hoch sein. Unter Freileitungen über 1.000 V dürfen sie maximal 1,5 m hoch sein. Zu nicht isolierten Fernmeldeleitungen muss ein Mindestabstand von 1 m, zu isolierten Fernmeldeleitungen ein Mindestabstand von 0,5 m eingehalten werden.
-An Strom und Fernmeldemasten dürfen keine Bauteile von Elektrozaunanlagen angebracht werden. Bei der Überquerung von Privatwegen muss die Leitung mind. 5 Meter hoch verlegt werden. Die Überquerung von öffentlichen Wegen ist mit dem Verkehrsträger zu klären.
DIN EN 60335-2-76 (= VDE 0700-76)
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 2-76: Besondere Anforderungen für Elektrozaungeräte
(Diese Norm hat u.a. die von dir genannte EN 61011 und DIN 57667 (= VDE 0667) abgelöst)
Sie richtet sich an Hersteller und Importeure von Weidezaungeräten, und beschreibt die nötigen Sicherheits-Voraussetzungen für die CE - Kennzeichnung.
Dazu gehören u.A. die Beschränkung auf 5 Joule Impulsenergie bei Belastung mit 500 Ohm und der Mindest-Pulsabstand von 1 Sekunde.
DIN 57 669 (= VDE 0669)
Isolatoren für Elektrozaunanlagen
Richtet sich an Hersteller von Isolatoren, und beschreibt die Mindestanforderungen und deren Prüfung.
Daneben gibt es noch einen ganzen Verhau von anderen Normen, die von der Funkentstörung über den Aufbau von Steckern und Kabeln bis zur Beschriftung der Aufkleber alles regeln. Allein in der VDE 0131 sind mehr als ein Dutzend anderer Normen zitiert.
Der zweite Brocken ist die Hütesicherheit, die eng mit den Haftungsfragen für Schäden durch ausgebrochene Tiere verbunden ist.
Diese Haftung ist in §833 und §834 BGB geregelt. Besonders Hobbytierhalter unterliegen einer sehr umfangreichen Haftung, selbst wenn die Sorgfaltspflicht gewahrt wurde. Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist daher dringend zu empfehlen.
Um der Sorgfaltspflicht zu genügen, muss der Zaun ausreichend hütesicher sein und regelmäßig (täglich) auf Funktionsfähigkeit überprüft werden.
Bezüglich Hütesicherheit muss man auf jeden Fall die Auflagen der eigenen Versicherung einhalten (falls diese welche macht) und sollte sich ansonsten an Empfehlungen der Behörden (siehe dein Link und der Artikel), von renommierten Zaunbaufirmen (Gallagher, Patura, Horizont usw.) und an den oben genannten Normen orientieren.
Um noch mal auf die von dir genannten Werte einzugehen:
Maximal Zaunspannung im Leerlauf nicht über 10.000 Volt:
Das ergibt sich aus der zugelassenen Spannung für die Isolatoren. Diese sind normalerweise für max. 10.000 Volt und für Pulsdauer von Weidezaungeräten ausgelegt. Für Weidezaungeräte mit höherer Spannung und/oder längeren Pulsen müsste man die Isolatoren stärker dimensionieren.
Hochspannungspulse und Isolatoren verhalten sich so ähnlich wie Wasser und ein bröseliger Staudamm: Je höher der Wasserdruck (Spannung) und je länger das Wasser ansteht (Pulsdauer) desto höher ist das Risiko, dass sich das Wasser (Strom) den Weg durch eine Ritze bahnt und der Damm bricht (Überschläge oder Durchschläge am Isolator).
Würde die Hochspannung statt in kurzen Pulsen dauernd anliegen, müsste man viel stärkere Isolatoren (wie bei Hochspannungsleitungen) anbringen.
Bei sehr starken Weidezaungeräten muss man die Pulsdauer zwangsweise etwas länger machen, um die nötige Energie in den Puls zu bekommen. Dadurch steigt das Risiko, dass sich der Strom einen Weg über oder durch den Isolator sucht. Deshalb wird bei solchen Geräten die maximale oft Spannung zusätzlich reduziert (beim P8000 z.B. auf 7600 Volt).
Maximale Zaunspannung bei Körperberührung nicht über 5000 V ?
Eine solche Begrenzung kenne ich nicht. Evtl. hast du die Empfehlung für die minimale Zaunspannung von 3000 bis 5000 Volt so verstanden? Diese Spannung ist erforderlich, um die Isolation der Tiere durch Fell, Hufe usw. zu überwinden. Unter 2000 bis 3000 Volt bekommen die Tiere nur einen Schlag, wenn sie mit gut leitfähigen Körperstellen (z.B. Maul) den Zaun berühren. Ansonsten sind sie zu gut isoliert.
Der Impulsabstand muss mindestens 1 Sekunde betragen.
Ist in der VDE 0700 so vorgeschrieben. (Grund könnte z.B. genug Zeit zum Reagieren zwischen zwei Pulsen sein.). Auch wenn man sich für manche Anwendungen (Wildschweinabwehr) schnellere Pulsfolgen wünschen würde.
Die maximale Entladeenergie bei Körperberührung darf nicht mehr als 5 Joule betragen.
In der EN60335-2-76 werden max. 5,0 Joule bei Belastung mit 500 Ohm definiert. Die Definition macht nur Sinn, wenn sie sich auch auf Zäune mit Belastung durch Bewuchs usw. erstreckt. Sonst könnte man keinen langen Zaun ausreichend hütesicher machen. Es müssen also stärkere Geräte möglich sein, um die Verluste durch Bewuchs auszugleichen. Nur die Energieabgabe an ein berührendes Tier, Mensch etc. sollte die 5 Joule nicht überschreiten. Regeln kann man das nur über die Zaunspannung bzw. die Ladezeit der Kondensatoren. Wenn man ein Gerät mit mehr als 5 Joule kauft, muss man also darauf achten, dass es eine Regelung hat, welche das Gerät den Zaunverhältnissen anpasst. Das ist bei Markenherstellern der Fall, wenn das Gerät nicht ein Schwarzimport ohne CE-Zeichen ist. (Für andere Länder gelten andere Grenzwerte, und die meisten Hersteller liefern weltweit).
Was für Werte sind denn in Deutschland, EU erlaubt?
Das ergibt sich aus der CE-Richtlinie und deren Umsetzung in nationales Recht. Weidezaungeräte als Elektro-Artikel unterliegen dieser Richtlinie. Die Hersteller (bzw. Importeure) sind daher verpflichtet für Geräte, die sie in der EU in den Verkehr bringen, alle in den Richtlinien aufgeführten Normen einzuhalten und dies durch anbringen des CE-Zeichens zu dokumentieren.
Die wichtigsten Eckwerte hast du ja genannt:
Max. 10.000 Volt, max. 5,0 Joule bei Berührung mit 500 Ohm. Impulsabstand > 1 Sekunde.
Wer Elektrozäune baut oder betreibt sollte sich auch an die Norm VDE 0131 (siehe oben) halten (dürfte in den Rahmen der Sorgfaltspflicht fallen). Wer als Dienstleister Zäune baut, ist sowieso daran gebunden.
(Als Privatmann kannst du dir letztlich zusammenlöten was du willst. Im Schadensfall sucht die Versicherung / das Gericht dann aber nach Vergleichswerten, und wird schnell wieder bei den Normen und Empfehlungen landen.)
Viele Grüße,
Manfred
die von dir verlinkte Seiten ist eine der besten zum Thema, die ich kenne. Ich verweise selbst immer wieder darauf.
Bezüglich der geltenden Vorschriften habe ich vor einiger Zeit einen Artikel für die Schaf-Foren geschrieben, der auch Bezug auf deinen Link nimmt. Der andere Link in dem Artikel wurde zwar inzwischen gelöscht, das ändert aber nichts an den Aussagen: Vorschriften Elektrozaun
Der erste große Brocken sind die Normen. Die Normen regeln vor allem Sicherheitsanforderungen zum Schutz vor Schäden durch Weidezaungeräte und Zäune. Meines Wissens sind derzeit folgende Normen aktuell (alle über den VDE-Verlag zu beziehen):
DIN 57 131 (= VDE 0131):
Errichtung und Betrieb von Elektrozaunanlagen.
Diese Norm richtet sich wie der Name sagt an alle, die Elektrozäune bauen und betreiben. Einige wichtige Punkte daraus sind:
-Beschilderung mit Warnschildern an öffentlichen Straßen und Wegen im Abstand von 100 m, sowie bei Einmündungen von Nebenwegen, sowie an Stellen, an denen kein Elektrozaun vermutet wird
-Ein Elektrozaun darf nur aus einem Weidezaungerät versorgt werden
-Elektrozaungeräte dürfen nicht in feuergefährdeten Räumen angebracht werden
-Wird das Elektrozaungerät in einem Gebäude montiert, ist außerhalb des Gebäudes eine Blitzschutzeinrichtung in die Zaunzuleitung einzubauen
-Der Weidezaun muss gegenüber geerdeten Gebäudeteilen isoliert werden (z.B. durch die Verwendung von geeignetem Hochspannungskabel.)
-Der Abstand zwischen Zaunerdung und Schutzerdung des Stromnetzes muss mindestens 10 m betragen
-Der Abstand zwischen zwei Elektrozaunanlagen muss mind. 2 m betragen
-Die Abstände zu Strom- und Fernmeldeleitung sowie bei Überquerung von Straßen: Elektrozäune unter Freileitungen bis 1.000 V dürfen maximal 2 m hoch sein. Unter Freileitungen über 1.000 V dürfen sie maximal 1,5 m hoch sein. Zu nicht isolierten Fernmeldeleitungen muss ein Mindestabstand von 1 m, zu isolierten Fernmeldeleitungen ein Mindestabstand von 0,5 m eingehalten werden.
-An Strom und Fernmeldemasten dürfen keine Bauteile von Elektrozaunanlagen angebracht werden. Bei der Überquerung von Privatwegen muss die Leitung mind. 5 Meter hoch verlegt werden. Die Überquerung von öffentlichen Wegen ist mit dem Verkehrsträger zu klären.
DIN EN 60335-2-76 (= VDE 0700-76)
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 2-76: Besondere Anforderungen für Elektrozaungeräte
(Diese Norm hat u.a. die von dir genannte EN 61011 und DIN 57667 (= VDE 0667) abgelöst)
Sie richtet sich an Hersteller und Importeure von Weidezaungeräten, und beschreibt die nötigen Sicherheits-Voraussetzungen für die CE - Kennzeichnung.
Dazu gehören u.A. die Beschränkung auf 5 Joule Impulsenergie bei Belastung mit 500 Ohm und der Mindest-Pulsabstand von 1 Sekunde.
DIN 57 669 (= VDE 0669)
Isolatoren für Elektrozaunanlagen
Richtet sich an Hersteller von Isolatoren, und beschreibt die Mindestanforderungen und deren Prüfung.
Daneben gibt es noch einen ganzen Verhau von anderen Normen, die von der Funkentstörung über den Aufbau von Steckern und Kabeln bis zur Beschriftung der Aufkleber alles regeln. Allein in der VDE 0131 sind mehr als ein Dutzend anderer Normen zitiert.
Der zweite Brocken ist die Hütesicherheit, die eng mit den Haftungsfragen für Schäden durch ausgebrochene Tiere verbunden ist.
Diese Haftung ist in §833 und §834 BGB geregelt. Besonders Hobbytierhalter unterliegen einer sehr umfangreichen Haftung, selbst wenn die Sorgfaltspflicht gewahrt wurde. Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist daher dringend zu empfehlen.
Um der Sorgfaltspflicht zu genügen, muss der Zaun ausreichend hütesicher sein und regelmäßig (täglich) auf Funktionsfähigkeit überprüft werden.
Bezüglich Hütesicherheit muss man auf jeden Fall die Auflagen der eigenen Versicherung einhalten (falls diese welche macht) und sollte sich ansonsten an Empfehlungen der Behörden (siehe dein Link und der Artikel), von renommierten Zaunbaufirmen (Gallagher, Patura, Horizont usw.) und an den oben genannten Normen orientieren.
Um noch mal auf die von dir genannten Werte einzugehen:
Maximal Zaunspannung im Leerlauf nicht über 10.000 Volt:
Das ergibt sich aus der zugelassenen Spannung für die Isolatoren. Diese sind normalerweise für max. 10.000 Volt und für Pulsdauer von Weidezaungeräten ausgelegt. Für Weidezaungeräte mit höherer Spannung und/oder längeren Pulsen müsste man die Isolatoren stärker dimensionieren.
Hochspannungspulse und Isolatoren verhalten sich so ähnlich wie Wasser und ein bröseliger Staudamm: Je höher der Wasserdruck (Spannung) und je länger das Wasser ansteht (Pulsdauer) desto höher ist das Risiko, dass sich das Wasser (Strom) den Weg durch eine Ritze bahnt und der Damm bricht (Überschläge oder Durchschläge am Isolator).
Würde die Hochspannung statt in kurzen Pulsen dauernd anliegen, müsste man viel stärkere Isolatoren (wie bei Hochspannungsleitungen) anbringen.
Bei sehr starken Weidezaungeräten muss man die Pulsdauer zwangsweise etwas länger machen, um die nötige Energie in den Puls zu bekommen. Dadurch steigt das Risiko, dass sich der Strom einen Weg über oder durch den Isolator sucht. Deshalb wird bei solchen Geräten die maximale oft Spannung zusätzlich reduziert (beim P8000 z.B. auf 7600 Volt).
Maximale Zaunspannung bei Körperberührung nicht über 5000 V ?
Eine solche Begrenzung kenne ich nicht. Evtl. hast du die Empfehlung für die minimale Zaunspannung von 3000 bis 5000 Volt so verstanden? Diese Spannung ist erforderlich, um die Isolation der Tiere durch Fell, Hufe usw. zu überwinden. Unter 2000 bis 3000 Volt bekommen die Tiere nur einen Schlag, wenn sie mit gut leitfähigen Körperstellen (z.B. Maul) den Zaun berühren. Ansonsten sind sie zu gut isoliert.
Der Impulsabstand muss mindestens 1 Sekunde betragen.
Ist in der VDE 0700 so vorgeschrieben. (Grund könnte z.B. genug Zeit zum Reagieren zwischen zwei Pulsen sein.). Auch wenn man sich für manche Anwendungen (Wildschweinabwehr) schnellere Pulsfolgen wünschen würde.
Die maximale Entladeenergie bei Körperberührung darf nicht mehr als 5 Joule betragen.
In der EN60335-2-76 werden max. 5,0 Joule bei Belastung mit 500 Ohm definiert. Die Definition macht nur Sinn, wenn sie sich auch auf Zäune mit Belastung durch Bewuchs usw. erstreckt. Sonst könnte man keinen langen Zaun ausreichend hütesicher machen. Es müssen also stärkere Geräte möglich sein, um die Verluste durch Bewuchs auszugleichen. Nur die Energieabgabe an ein berührendes Tier, Mensch etc. sollte die 5 Joule nicht überschreiten. Regeln kann man das nur über die Zaunspannung bzw. die Ladezeit der Kondensatoren. Wenn man ein Gerät mit mehr als 5 Joule kauft, muss man also darauf achten, dass es eine Regelung hat, welche das Gerät den Zaunverhältnissen anpasst. Das ist bei Markenherstellern der Fall, wenn das Gerät nicht ein Schwarzimport ohne CE-Zeichen ist. (Für andere Länder gelten andere Grenzwerte, und die meisten Hersteller liefern weltweit).
Was für Werte sind denn in Deutschland, EU erlaubt?
Das ergibt sich aus der CE-Richtlinie und deren Umsetzung in nationales Recht. Weidezaungeräte als Elektro-Artikel unterliegen dieser Richtlinie. Die Hersteller (bzw. Importeure) sind daher verpflichtet für Geräte, die sie in der EU in den Verkehr bringen, alle in den Richtlinien aufgeführten Normen einzuhalten und dies durch anbringen des CE-Zeichens zu dokumentieren.
Die wichtigsten Eckwerte hast du ja genannt:
Max. 10.000 Volt, max. 5,0 Joule bei Berührung mit 500 Ohm. Impulsabstand > 1 Sekunde.
Wer Elektrozäune baut oder betreibt sollte sich auch an die Norm VDE 0131 (siehe oben) halten (dürfte in den Rahmen der Sorgfaltspflicht fallen). Wer als Dienstleister Zäune baut, ist sowieso daran gebunden.
(Als Privatmann kannst du dir letztlich zusammenlöten was du willst. Im Schadensfall sucht die Versicherung / das Gericht dann aber nach Vergleichswerten, und wird schnell wieder bei den Normen und Empfehlungen landen.)
Viele Grüße,
Manfred
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Mazzu
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Mazzu
Hallo ihr
Hier mal eine HP Seite der sich mit dem ziegenzaun beschäftigt hat
ich find die seite super
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#jubel# Marc
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