Auch Verdacht auf Blauzungenkrankheit...

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Zickengeschwader
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Registriert: 23.10.2006, 13:01

Beitrag von Zickengeschwader »

Amelie hat geschrieben:Also ganz ehrlich,aber das würde ich nicht einfach so auf sich beruhen lassen.Nun weiß ich allerdings nicht,ob der Erreger nach einer Behandlung ohne weiteres noch nachweisbar ist.Da müßte ich meinen Mann fragen.Der kennt sich da meistens besser aus.
Hallo
Ist er, bzw. die Antikörper dagegen. Test wäre von daher kein Problem.
Ich wundere mich aber auch,das der Ta nicht von sich aus Blut gezogen hat,weil Bt meldepflichtig ist!Wenn er also einen Bt-Verdacht hat muß er es überprüfen und dem Vet.amt melden.Sofern die Meldung nicht automatisch vom Labor dahin geschickt wird.
Genau. Hätte er eigentlich müssen. Auch wenn die Zunge nicht blau ist, denn das ist nur EIN mögliches Symtom der Erkrankung von vielen.
Damit würde er dann aber automatisch seinen Patientenbesitzer anschwärzen, wenn der seine Ziegenhaltung nicht gemeldet hat und keine Beiträge bezahlt. ;-)
Die Frage nach der Tierseuchenkasse war nur wegen der anfallenden Kosten.
Die muss in diesem Fall hier der Besitzer selbst tragen. Nur geht das Testergebnis eventuell dann übers Veterinäramt (ziemlich sicher sogar) und die werden sich wundern, warum sie unter dem betreffenden Namen keine Ziegenhaltung drinnen stehen haben. #engel#

Viele Grüße, Kathrin


Die Welt, sie ist ein Irrenhaus und HIER ist die Zentrale.....
Therapiehof

Beitrag von Therapiehof »

@Kathrin: führt zwar vom Thema ab, aber ich glaube das Nichtmelden eines Ziegenbestandes ist keine verwarnungsfähige Straftat. Wenn der Halter kein Landwirt ist (dem würde die Zuschüsse gekürzt) passiert da gar nichts.. Oder hat jemand da schlechte Erfahungen gemacht?

lg
Andreas


Henry
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Beitrag von Henry »

Hallo Andreas !
Also mir hat das Veterinäramt damals erklärt das das nicht ordnungsgemäße anmelden meiner Ziegen eine hohe Geldstrafe zur Folge haben kann .
Ich bin nur reiner Hobbyhalter und habe nur 2 Ziegen .

Viele Grüße
martina


Zickengeschwader
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Registriert: 23.10.2006, 13:01

Beitrag von Zickengeschwader »

Therapiehof hat geschrieben:@Kathrin: führt zwar vom Thema ab, aber ich glaube das Nichtmelden eines Ziegenbestandes ist keine verwarnungsfähige Straftat. Wenn der Halter kein Landwirt ist (dem würde die Zuschüsse gekürzt) passiert da gar nichts.. Oder hat jemand da schlechte Erfahungen gemacht?

lg
Andreas
Hallo

Ist eine Ordnungswiedrigkeit und je nach Verständnis der bearbeitenden Beamten und nach Situation kann das schon auch Strafe kosten. ;-)
Besonders dann wohl, wenn eine Haltung überhaupt nicht angemeldet war und dort ist dann was.
Bei den Landwirten und der Zuschußgeschichte ist es ja eher mal so, dass mal zwei, drei unmarkierte Kühe dabei sind und das ggf. Abzüge gibt, aber der Bestand als solches bekannt ist und auch eine Betriebsnummer hat.
Bis zu 50 000 Euro Strafe ist das Nichtmelden/Falschmelden ausgeschrieben, aber da kann man wohl davon ausgehen, dass das in dieser Höhe erst im Seuchenfall und bei größeren Verfehlungen dann angewendet wird, bzw. wenn größere Schäden dadurch entstanden sind.

Ich denke jedenfalls, dass dieser Umstand der Grund für die Frage des Tierarztes nach der Seuchenkasse war. Nur deshalb hatte ich es erwähnt. ;-)
Wenn das mein Problem wäre, würde ich beim örtlichen Veterinäramt anrufen, nett fragen, was sie genau für Formulare brauchen und die brav hinschicken, dann regulär für die Tiere die Marken dort bestellen. Jedenfalls hab ich so bisher noch keine schlechten Erfahrungen gemacht und das Problem gibts zum Beispiel leider auch oft mit unmarkierten Tierschutztieren/Schafen, wenn man die übernehmen will. Und davon mal ab: Soooo teuer ist es ja nun wirklich nicht.

Bevor aber das Thema irgendwie verschoben werden muss, sollten wirs dabei bewenden lassen, dass Kimbi das nachmeldet und gut ist. ;-)

Viele Grüße, Kathrin


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Zotti
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Registriert: 22.04.2005, 21:24

Beitrag von Zotti »

Hallo Andreas

Hier in Baden-Württemberg muß jede Ziege beim Veterinäramt angemeldet sein.
Selbst bei nur einer Ziege bekommt man eine Betriebsnummer!

Gruß Zotti


Locura
Beiträge: 4653
Registriert: 31.05.2007, 10:01

Beitrag von Locura »

Auch in Niedersachsen sind Strafen bis zu 50.000 Euro ausgesetzt, wenn man Tiere nicht anmeldet. (zumindest laut Schreiben vom Vet.-Amt).
Gilt übrigens auch, wenn man Nachmeldungen (Zukauf oder Junge) verschludert - egal ob Hobbyhalter oder nicht... :-(


Zickengeschwader
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Beitrag von Zickengeschwader »

Locura hat geschrieben:Auch in Niedersachsen sind Strafen bis zu 50.000 Euro ausgesetzt, wenn man Tiere nicht anmeldet. (zumindest laut Schreiben vom Vet.-Amt).
G:-(
Hallo

Das Schreiben dürfte das jährliche von der Tierseuchenkasse sein, dass ich gestern auch bekommen habe....nicht eins vom Vetamt. ;-)
Das ist noch mal ein kleiner Unterschied.
Die Vetämter sind da schon noch fairer, bzw basisnäher, wenn man denn mitmacht, nachmeldet und guten Willen zeigt, so jedenfalls meine Erfahrung.

Viele Grüße, Kathrin


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Locura
Beiträge: 4653
Registriert: 31.05.2007, 10:01

Beitrag von Locura »

Hüppske, da hast Du natürlich Recht - sorry!


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