Befreiung von Kennzeichnungspflicht/Ohrmarken

Akela
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Registriert: 04.10.2006, 22:06

Befreiung von Kennzeichnungspflicht/Ohrmarken

Beitrag von Akela »

Hallo miteinander,
vielleicht interessiert es ja ein paar "Kuscheltier-HalterInnen": Ich habe heute endlich bei meinem Veterinär-Amt angerufen und die leidige Sache mit der Kennzeichnungspflicht erörtert. Seit Sommer 2007 habe ich drei Ziegen, reine Haustiere, keine Nutztiere, und mich bislang vor der Sache mit den Ohrmarken gedrückt. Die Tiere sind noch nicht gekennzeichnet, sie kommen vom Tierschutzverein. Nach Schilderung meines besonderen Falles kam der Amtsveterinär zu dem Schluß, daß ich von der Kennzeichnungspflicht befreit bin, solange sich die Tiere in meinem Besitz befinden und ich keinen landwirtschaftlichen Nutzen aus ihnen ziehe.
Mein Tip also an alle mit "Streichelziegen": Reden hilft tatsächlich manchmal und selbst ein Amt, mit dem man schon schlechte Erfahrungen gemacht hat (Bußgeld wegen Weigerung, die Enten im "Vogelgrippejahr" 2006 einzusperren), kann sich kulant zeigen.
Ich bin auf jeden Fall froh, daß meine Meckers die blöden Plastikdinger nicht brauchen.
Viele Grüße
Akela


Therapiehof

Beitrag von Therapiehof »

Hallo Akela, ich würde das hier nicht öffentlich schreiben, daß Dein Amtsveterinär gegen geltendes EU Recht verstösst, außerdem würde ich mir das unbedingt schriftlich von ihm geben lassen.

Bei mir halfen alle Ausreden nichts, 3 Kälber hatten keine Ohrmarken(in voller Absicht und im Bewusstsein nicht gegen das EU Tierschutzrecht verstossen zu wollen), Daher werden mir alle Zuschüsse für die Landwirtschaft um 5% gekürzt. Also so um die 300 Euro kosten mich die süßen Kälber ohne Ohrmarken, damit kann ich leben...

lg
A.


Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Hallo
das hört sich gut an.Herzlichen Glückwunsch !
Allerdings,darfst Du dann auch keine Lämmer züchten,dann ist es nämlich
landwirtschaftlicher Nutzen,ich vermute mal das Du beim Amt jetzt unter Beobachtung stehst,ich kenne solche Angelegenheiten,es ist traurig aber wahr.

schöne Grüße
Nora


Akela
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Beitrag von Akela »

Um Klarheit zu schaffen: Bei meinen Ziegen wird es definitiv keinen Nachwuchs geben. Es sind Tierschutztiere, reine Kuscheltiere ohne "Nutzen".

@ Therapiehof: Natürlich mache ich das hier öffentlich, denn es ist eine genehmigte Ausnahme und die ist laut Viehverkehrsordnung auch vorgesehen: § 45 (2), wonach in besonderen Fällen für Zoos, Zirkusse und ähnliche Haltungen Ausnahmen erwirkt werden können. Genau lesen, heißt das Zauberwort.
Auch habe ich keine "Ausreden" nötig. Ich betreibe keine Landschaftspflege, züchte nicht, produziere weder Fleisch noch Milch und das wird auch so bleiben. Hätte es sich um einen halblegalen Fall gehandelt, hätte ich es hier nicht gepostet, so schlau bin ich schon. Ich wollte nur auf diese Ausnahmeregelung aufmerksam machen, ganz legal.
Gruß Akela


Locura
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Registriert: 31.05.2007, 10:01

Beitrag von Locura »

Ich habe gerade hochmotiviert bei meinem Amtstierarzt angerufen - der zeigte sich höchst erstautnt darüber.

Er sagte, man könne es so machen, es gäbe aber nichts Schriftliches und demzufolge auch keinen Schutz/ keine Rechtfertigung bei Kontrollen.


Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss schließlich auch mit jedem Ar*** klar kommen!
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Die meisten Tiere haben Besitzer - Ziegen haben Personal!
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Akela
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Beitrag von Akela »

Viele Amts-Vets kennen oder wollen den § 45 nicht kennen - Ausnahmen machen immer mehr Arbeit. Außerdem bezieht er sich ja auf eine ganz besondere Form der Haltung. Wer züchten will oder auch nur Nachwuchs für den Eigenbedarf produziert, ist damit schon raus. Das Ganze ist natürlich eine individuelle Absprache, die auch wieder zurückgenommen werden kann.
Es bedeutet auch nicht, daß die Tiere gar nicht "gekennzeichnet" sind. In meinem Fall habe ich in Absprache mit meinem Hautierarzt so eine Art "Equidenpässe" für Ziegen angelegt - mit genauen Beschreibungen der Ziegen, Namen, Geburtsdaten, Herkunft, Farbschlag, Impfungen etc. Darin ist auch vermerkt, daß die Tiere nicht der Lebensmittelproduktion dienen.
Bei einer Kontrolle, hieß es, könne ich mich darauf berufen. Auch das hohe Alter meiner Tiere hat den Amts-Vet bewogen, die Ausnahme zu erteilen.
Grüße von Akela


Locura
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Registriert: 31.05.2007, 10:01

Beitrag von Locura »

Akela hat geschrieben:Viele Amts-Vets kennen oder wollen den § 45 nicht kennen - Ausnahmen machen immer mehr Arbeit. Außerdem bezieht er sich ja auf eine ganz besondere Form der Haltung.
...ja, und leider bezieht er sich auch auf §26!!!

§ 45 Tierhaltung in besonderen Fällen

(1) 1Die Halter von Gehegewild, Kameliden und nicht in § 26 Abs. 1 aufgeführten Klauentieren haben ihren Betrieb entsprechend § 26 Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 3 anzuzeigen. 2Sie haben ein Bestandsregister zu führen, in das die Gesamtzahl der am 1. Januar eines jeden Jahres im Bestand vorhandenen Tiere der jeweiligen Tierart und die Zu- und Abgänge einzutragen sind. 3Zusätzlich sind

1.
im Falle eines Zugangs Name und Anschrift des bisherigen Besitzers und das Datum des Zugangs sowie
2.
im Falle eines Abgangs Name und Anschrift des Erwerbers und das Datum des Abgangs

anzugeben. 4§ 25 Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.



Und hier wäre der §26:

§ 26 Anzeige und Registrierung

(1) 1Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. 2Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen. 3Im Falle einer Wanderschafherde gilt der Betriebssitz als Standort im Sinne des Satzes 1.



Somit ist die Kennzeichnung mit Ohrmarken nicht vom Tisch...


Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss schließlich auch mit jedem Ar*** klar kommen!
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Akela
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Beitrag von Akela »

Hallo Locura,
Du mußt weiterlesen, es geht um § 45, Absatz 2, Du hast lediglich Absatz 1 zitiert.
In Absatz 2 steht aber ganz klar: "Für nach dieser Verordnung kennzeichnungspflichtiges Vieh, das in Zoos, Wildparks, Zirkussen oder ähnlichen Einrichtune gehalten wird, kann die zuständige Behörde andere Kennzeichnungen genehmigen, soweit deren jderzeitige Ablesbarkeit gewährleistet ist."

Ist jetzt alles klar? Man muß es sich ja nicht selber schwerer machen, als es ohnehin ist, oder?
Meine Behörde hat in Anlehnung an § 45, Absatz 2 eine alternative Kennzeichnung zu den Ohrmarken erlaubt. Nicht mehr und nicht weniger. Ich brauche keine Plastikdinger, habe dafür aber meine "Equidenpässen" oder besser "Ziegenpässe" pro Tier.

Grüße von Akela


Vera
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Registriert: 03.12.2005, 11:26

Beitrag von Vera »

Hallo,

da stand ja jetzt soweit deren jederzeitige Ablesarkeit gewährleistet wird.
Für Ziegen kann man Fesselbänder nehmen das dumme ist nur das man solche Fesselbänder nicht bekommt obwohl sie "empfohlen" werden.

Ich denke du hast die Ohrmarken zuhause, solltest du, und das VetAMt duldet in deinem Fall einfach das die Dinger in der Schublade liegen.

Sollte jedoch sich jemand daran stören und nur dann macht das VetAmt eine Kontrolle bei dir, dann kannst du die Ohrmarken vorzeigen und dann kann es passieren das du die Ohrmarken doch noch einziehen musst.

Aber ohne Vorfälle drückt da das VetAmt beide Augen zu.


Die sind nicht immer so schlimm, die Drücken ganz oft Augen zu man darfs nur nicht verraten.

LG Vera


Das Leben ist zu kurz um sich zu Streiten....
Locura
Beiträge: 4653
Registriert: 31.05.2007, 10:01

Beitrag von Locura »

@ Akela:

...leider bin ich nicht Eigentümer eines Zoos, Zirkusses o.ä.


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