Brigitte hat geschrieben:Hallo,
nur eine kurze Info:Auch für die Abgabe an Feriengäste > egal ob Verkauf oder als kleines Geschenk<vielleicht kannst du ja für dich einen kompromiss finden, als feriengast würde ich mich z.b. sehr über deinen käse und deine marmelade freuen
gelten die gleichen gesetzlichen Auflagen!!
Da braucht nur einer der Gäste z.B. Durchfall bekommen, da muß noch nicht mal der Käse / Marmelade daran schuld sein...
der Amtsveterinär / WKD und das Gesundheitsamt stehen dann sehr schnell unangemeldet vor Deiner Tür ...und das kann teuer werden!
Du haftest für das Produkt!!
>>> http://www.rewe-gvs.de/infothek/dep2/316.html
http://www.graefe-portal.de/200.html
Tipp: Mach den Käse nur für den Eigenbedarf.
Grüßle Brigitte
Und selbst Freunde und Verwandte ausserhalb des Haushaltes dürfen nicht!!!
Die Grenzen liegen da SEHR!! eng.