An der Ohrmarke verletzt

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Elise
Beiträge: 1768
Registriert: 21.08.2005, 17:49

Beitrag von Elise »

Hallo Michael, in deinem geschriebenen Gesetzestext stehts doch drin. Lies es mal wieder durch. Uwe hat Recht mit seiner Aussage.

Vlg Claudia


Elise
Beiträge: 1768
Registriert: 21.08.2005, 17:49

Beitrag von Elise »

Hallo Dieter, Beinringe = Fußringe

Mit dem Seidenschneider müßte man doch die Ohrmarke selbst zerschneiden können, bis man zu dem Stift selbst kommt, welcher das Ohr locht?

Vlg Claudia

PS: Ich würde mit Wundsteinessenz behandeln


Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Elise hat geschrieben:Hallo Michael, in deinem geschriebenen Gesetzestext stehts doch drin. Lies es mal wieder durch. Uwe hat Recht mit seiner Aussage.

Vlg Claudia
Sorry,
da muss ich widersprechen. Nach meiner Lesart, und die wurde auch von unserem Amtsvet bestätigt, meint der Passus folgendes:

1. die Tiere müssen spätestens im Alter von 9 Monaten markiert sein
2. wenn sie den Hof verlassen (Weide, Transporte, Verkauf etc.pp), muss die Markierung früher erfolgen.

Es gibt auch noch Bestandsohrmarken für Schlachttiere jünger 12 Monate.

Letzendlich führt nichts an der Ohrmarke vorbei. Es gibt für Ziegen noch die Möglichkeit mit Fesselbändern + 1 Ohrmarke.

Michael


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