Hallo Michael, in deinem geschriebenen Gesetzestext stehts doch drin. Lies es mal wieder durch. Uwe hat Recht mit seiner Aussage.
Vlg Claudia
An der Ohrmarke verletzt
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Anonymous
Sorry,Elise hat geschrieben:Hallo Michael, in deinem geschriebenen Gesetzestext stehts doch drin. Lies es mal wieder durch. Uwe hat Recht mit seiner Aussage.
Vlg Claudia
da muss ich widersprechen. Nach meiner Lesart, und die wurde auch von unserem Amtsvet bestätigt, meint der Passus folgendes:
1. die Tiere müssen spätestens im Alter von 9 Monaten markiert sein
2. wenn sie den Hof verlassen (Weide, Transporte, Verkauf etc.pp), muss die Markierung früher erfolgen.
Es gibt auch noch Bestandsohrmarken für Schlachttiere jünger 12 Monate.
Letzendlich führt nichts an der Ohrmarke vorbei. Es gibt für Ziegen noch die Möglichkeit mit Fesselbändern + 1 Ohrmarke.
Michael