gesetzliche Anforderungen an Melkstand

Ozzyoil
Beiträge: 152
Registriert: 23.08.2008, 07:12

Re: gesetzliche Anforderungen an Melkstand

Beitrag von Ozzyoil »

Hab noch was gefunden, nur als Ergänzung:
Merkblatt für Melkstände
Hinsichtlich der Bauausführung eines Melkstandes ist die Verordnung über Hygiene- und Qualitätsanforderungen
an Milch und Erzeugnissen auf Milchbasis (Milchhygieneverordnung) i.d.F. vom
20.07.2000 (BGBl. I S. 1178) zu beachten:
1. Die Räume, in denen Tiere gemolken werden, müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren
und so gelegen sein, dass die Milch nicht nachteilig beeinflusst wird.
2. Die Räume müssen mindestens über Folgendes verfügen:
- Wandflächen und Fußböden, die leicht zu reinigen und zu desinfizieren sind;
- ausreichende Einrichtungen zur Ableitung flüssiger Abgänge und von Abwasser sowie
zur Entmistung und zur Aufbewahrung von Abfällen;
- ausreichende Lüftungs- und Lichtverhältnisse;
- eine geeignete und ausreichende Versorgung mit Wasser von Trinkwasserqualität;
- eine ausreichende Abtrennung gegenüber Toiletten und Dungstätten;
- Einrichtungen und Belege, die leicht zu reinigen und zu desinfizieren sind;
- eine Handwascheinrichtung.
3. Der Melkplatz muss ausreichend von den Liegeflächen der Tiere getrennt sein.
4. Die Räume, in denen Milch behandelt wird, müssen hell, frei von zweckfremden Gegenständen,
leicht zu reinigen und zu desinfizieren und so gelegen sein, dass die Milch nicht nachteilig
beeinflusst wird. Reinigungs- sowie Desinfektionsgeräte und Mittel sind in einem getrennten
Raum oder separat in einem Schrank zu lagern.
Die Räume müssen verfügen über:
- Einrichtungen zur ausreichenden Ableitung von Abwässern,
- Einrichtungen zur ausreichenden Beleuchtung, Be- und Entlüftung,
- Einrichtungen zur ausreichenden Versorgung mit Trinkwasser,
- Handwaschgelegenheit sowie
- Schutzeinrichtungen vor unberechtigtem Zutritt.
5. Die Räume müssen gegen Ungeziefer geschützt sein und eine ausreichende Abschirmung
gegenüber Räumen haben, in denen Tiere untergebracht sind. Tiere aller Art sind von diesen
Räumen fernzuhalten.

Leider liegt der Link zur Quelle nicht mehr vor. Sollte jemand den Link kennen, dann bitte Bescheid geben. Oder sollte der Urheber Einwände gegen die Veröffentlichung haben, dann natürlich auch melden.

Gruß Sven


Diseree
Beiträge: 37
Registriert: 21.06.2007, 11:34

Re: gesetzliche Anforderungen an Melkstand

Beitrag von Diseree »

Also bei mir war das Vet Amt nur einmal zur Abnahme und dann war gut. Okay 2 x im Monat ist dann ja noch die Überprüfung der Keimzahl welches am Monatsende immer zum Vet Amt geht, wenn die immer in Ordnung ist kann das Vet Amt ja auch nicht meckern ;-)


I.Hakelberg
Beiträge: 1
Registriert: 24.11.2009, 21:27

Re: gesetzliche Anforderungen an Melkstand

Beitrag von I.Hakelberg »

Wo kann man einen Milchsachkundekurs mitmachen?


Alraune
Beiträge: 619
Registriert: 16.05.2008, 18:59

Re: gesetzliche Anforderungen an Melkstand

Beitrag von Alraune »

Hi,
ich war in Oldenburg. Ich meine in Brandenburg und Bayern gibt´s noch Milchsachkunde. Ich hab´s damals über die Lwk rausbekommen! Mußt mal n bischen rumgoogeln - hab grad auch noch BW gefunden. Weiß ja auch nicht, wo Du herkommst!
LG Birgit


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