Weidehaltung ist nicht tierschutzkonform

Schneeflo
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Registriert: 16.06.2010, 10:24

Beitrag von Schneeflo »

Hallo!

Puh, da ist jetzt viel zusammengekommen ...

Ich versuchs mal:

Wanderschäfer: So was gibt es offiziell in Österreich nicht, also gibts auch kein Gesetz dafür, also ist der Wanderschäfer in Österreich ein stinknormaler Schäfer und dann sollte für ihn und für mich das gleiche gelten oder??? Wenn wir schon von Gesetz ist Gesetz reden....

Robustheit: also CBR es verwundert mich, dass grad du sagst, es gibt keine heimische Wildziegen ... Ich mein, deine Rasse ist mind. schon seit 1100 Jahren in der Schweiz heimisch - sie sollte sich bei jährlich neuen Generationen ja schon angepasst haben oder??? Ausserdem ist der Steinbock ja genetisch so weit an der Ziege, dass sie sich problemlos gemeinsam paaren können und der lebt ja wohl sehr robust...

Gesetz ist Gesetz: Gesetze werden meist von paxisfernen Gelehrten gemacht, die oft keine Ahnung von der Praxis haben und wenn doch, dann aus dem Massentierhaltungsbereich... Die kleine Landwirtschaft, die verhältnismässig wenig Geld abwirft, die hat halt keine Lobby. Es wurde mir auch schon bestätigt, dass ein Rot-schwarz-Streit im Burgenland dazu führt, dass die Amtsvets die Tierhalter anzeigen und die Naturschützer dann die Tierhalter, die einen Unterstand gebaut haben .... Toll, oder??? Und nein, dass ist keine Verschwörungstheorie, sondern Politikerinsiderwissen ....

Abgesehen davon erfülle ich das Tierschutzgesetz, dass in § 19 besagt, dass Tiere, die nicht dauernhaft in Unterkünften untergebracht sind, vor schlechter Witterung zu schützen sind ... ich erfülle nur die Tierhaltungsverordung nicht ...

Abgesehen davon, bin ich auch der Meinung, dass Ziegen und auch Schafe nicht jeder Witterung schutzlos ausgeliefert werden sollen, aber meine Lösung ist halt eine, die nicht in die aktuelle Gesetzlage passt. Weil die sieht ja gar nicht vor, dass Tiere von Weide zu Weide getrieben werden, dass es Weiden gibt, die sich aufgrund ihres Bewuchses besser für schlechte Witterung eignen (zb. ein dichter Windschutzgürtel im Regen oder in der Hitze im Sommer), etc. Ausserdem unterscheidet der Gesetzgeber nicht zw. den Rassen ... eine Nubier wird mit Regen wohl schlechter zurechtkommen, als eine Steirerschecken, die schon "immer" hier gehalten wurde. Genauso wie ein Milchschaf sich die Haxen abzittert, während meine Krainer es lieben, sich draussen beim Widerkäuen einscheien zu lassen ...

Und noch was, wir haben einen Hof, wir haben 1,4 ha am Haus ... aber warum sollen wir nicht die anderen 7 ha abweiden, die sonst oft nur verhäckselt werden würden.

lg


Cirkle-B-Ranch

Beitrag von Cirkle-B-Ranch »

@ schneeflo,

ich lebe nicht in der schweiz, sonder in der platten südheide in deutschland .... :-D

hier sind ursprünglich vielleicht die heidschnucken - wiesente lass ich ja auch noch durchgehen - beheimatet ...
aber walliser, nubier, buren, etc - haben meines wissens nach vom ursprung her andere heimatländer ... :whistling:


Bunnypark
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Beitrag von Bunnypark »

@schneeflo

klar gibts im ösiland auch wanderschäfer bzw landschaftspfleger (in der gleichen gesetzeslage)

jedes gesetz ist individuell zu sehen, darum gibts neben den starren gesetzen auch diverse richtlinien (abgeleitet vom gesetz)

als entscheidende (klagbare) instanz ist der amtsveterinär zu sehen - er entscheidet anhand gesetzeslage und richtlinien über artgerechte oder artungerechte haltung

wenn mir im ösiland ein amtsveterinär sagt, dass meine haltung nicht der gesetzeslage entspricht, muss er dies BEGRÜNDEN können!!!!
er muss also sagen können, was da nit passt :-D - und verbesserungsvorschläge machen bvzw. mir sagen was seiner meinung nach tierschutzkonform ist


Herrchen unser, der du bist am Hofe; geheiligt werde deine weide; das astwerk komme, unser Wille geschehe, wie im stall so auch auf der Weide; Uns're täglichen Kräuter gib uns heute; Und vergib uns unsere Schuld, wenn wir hopsen auf nachbars Weide; führ uns also nicht in Versuchung, sondern Erlöse uns von dem Astwerkmangel....so is'es .Bild
Cirkle-B-Ranch

Beitrag von Cirkle-B-Ranch »

moin häschen,

dass muß er ja wohl getan haben "man kann net überall tiere halten" - denk mal ist in etwa frei übersetzt ...


Muckla
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Beitrag von Muckla »

nur nochmal zum Verständnis - so wie ich es verstanden habe, werden die Tiere sofort wenns wetter umschlägt nach Hause geholt, oder?
Was ist das dann für ein Schwachsinn, dass auf der Weide (auf der die Tiere ja bei schlechtem Wetter NICHT SIND, WEIL SIE JA NACH HAUSE GEHOLT WURDEN) ein Unterstand sein muss, wenn die Tiere bei schlechtem Wetter gar nicht dort sind???

Und Pferde sind doch auch ohne Unterstand auf der Weide...


Cirkle-B-Ranch

Beitrag von Cirkle-B-Ranch »

@ muckla,

wir machen die gesetze nicht - wir diskutieren nur darüber ...

und das mit deinen pferden würde ich an deiner stelle nicht in einem öffentlichem forum posten - wer weiß, wer das alles liest ....


Schneeflo
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Beitrag von Schneeflo »

CBR: du solltest nicht so viel denken ...

Bunny: kritisiert wurde, dass dem Unterstand drei Seiten fehlen (also der Unterstand auf der jetzigen Weide, ist nur ein niedriges Dach) - mein Gegenargument war, dass die Tiere dort jetzt nur sind (Tag und Nacht), weil es mildes Wetter gibt (dh. deutliche Plusgrade und kein Windchen bläst) und dass ich sie bei Witterungsverschlechterung eh auf ne andere Weide bringe, die über einen dreiseitigen Unterstand verfügt. Weiteres wurde kritisiert, dass sich auf der gegenüberliegenden Weide vor zwei Jahren Schafe von mir inmitten der Hitzeperiode befunden haben - diese hatten ein hohes ausreichend grosses Unterstandsdach ... Mein Gegenargument war, dass es bei der Hitze, dann wohl in einem dreiseitig geschlossenen Unterstand wohl noch heisser gewesen wäre, dass aber diese Weide nun eh nur noch im Spätherbst beweidet wird (vorher wird gemäht).

Und gleichzeitig zur DreiSeiten-Fehlen Kritik, kam eben gleich die Warnung, dass ich aufpassen muss, wo ich solche Unterstände baue, weil der Naturschutz da grad sehr streng ist, und alles abreissen lässt. Und auf meine Frage, was ich tun soll, wenn Tierschutz einen Unterstand verlangt, aber der Naturschutz es verbietet, kam dann die Antwort: Man kann eben nicht überall Tiere halten...

Gelobt wurde ich dafür, dass die Tiere alle gekennzeichnet waren, dass der Ernährungs- und Klauenzustand gepasst hat, dass frisches sauberes Wasser da war ... Mehr als diese 8 Tiere auf dieser einen Weide hat sie auch noch nicht aus der Nähe gesehen ...

Klar gibt es in Österreich WAnderschäfer in der Praxis, aber kein extra Gesetz, also sind sie nur Schäfer ...

Allerdings hab ich jetzt entdeckt, dass bei Ziegen ein Unterstand verlangt wird, wenn die Tiere vorwiegend im Freien gehalten werden. Bei Schafen nur, wenn sie ganzjährig im Freien gehalten werden ...


Muckla: Die Böcke, um die es sich handelt, standen fast ganzjährig auf einer 2 ha Weide, wo in der Mitte ein dreiseitig geschlossener eingestreuter Unterstand steht und da bin ich im Kreis um den Unterstand gewandert. Nun standen sie knapp 1,5 Monate auf zwei anderen Wiese, wo nur jeweils ein Dach vorhanden ist. Allerdings wars bei uns jetzt echt ewig super schön und warm .... Nun hab ich gesehen, dass in 9 Tagen ein Wettersturz kommen soll und ich habe nun den Rücktransport auf die erste Weide organisiert, der am Freitag stattfindet. Dort überwintern sie auch. Wir sind normalerweise nicht mit Schnee gesegnet - mehr als 50 cm liegt hier net und dass nur jedes 2 - 3 Jahr ...

Meine Weibchen stehen normalerweise tagsüber ohne Unterstand, aber mit Bäumen oder Sonnensegel auf diversen hofnahen Weiden. Da werden sie aber bei Starkregen heimgeholt (oder gar nicht erst ausgetrieben und nur auf den Hofweiden gelassen). Da wir sie melken, schlafen sie am Hof. Natürlich kann es mal passieren, dass es auf einmal gewittert und sie trotzdem nass werden. Das sind aber nur kurze Witterungseinflüsse. Solange es blitzt und donnert gehe ich nämlich nicht raus - sobald es nur noch schüttet, sind wir auf dem Heimweg .... (und wenn wir daheim ankommen, scheint dann meist wieder die Sonne 8) )

Meine Jungfrauen stehen im Sommer meist in einem Obstgarten, der viele alte, grosse Bäume hat und wo rundherum Wald ist ... das zählt als natürlicher Witterungsschutz lt. der Rechtsauskunft von meinem Ziegenverband ... aber auch hier ist fürs nächste Jahr in der Mitte ein kleiner Unterstand vorhanden ... Sie sind aber nun schon lange wieder zuhause ...

lg


Haarriss
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Beitrag von Haarriss »

Wäre es nun offiziell erlaubt mit bäumen oder ähnlichem, solang es nur um Regen und Sonnenschutz geht oder nicht? Der letzte Beitrag liest sich ja fast so als würde das doch ok sein...


Viele Grüße
Haarriss
Cirkle-B-Ranch

Beitrag von Cirkle-B-Ranch »

@ schneeflo - das, solltest du schon mir überlassen ....


Schneeflo
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Beitrag von Schneeflo »

Haariss: das war damals das, was ich gehört habe, als ich mich vor zwei Jahren wegen diesem Passus informiert habe... Allerdings ist ein Wald quasi ein Naturwindschutz....

Die Böcke auf der beanstandeten Wiese stehen relativ frei im Gelände - zwar ist daneben ein Windschutzgürtel, der ist jedoch aufgrund der Jahreszeit "nackert". Nur wir sind echt extrem windarm ... wenn bei uns drei Tag a Lüfterl geht, schimpfen die alten Leute, das es das früher nicht gegeben hätte ... 25 km weiter weg bei meiner Oma ists immer windig und zugig ... aber wir liegen geographisch halt optimal ... deshalb waren mir Seitenwände bei den momentanen Witterungsbedingungen auch wurst ...

CBR: solange du beleidigende "Vermutungen" in den Raum stellst, musst du auch mit Gegenwind rechnen ...


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