Vorschriften für Ziegenhalter in Duisburg....

Lafayette
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Registriert: 13.05.2005, 12:53

Beitrag von Lafayette »

Moin Jürgen,

also, als ich vor Jahren meine Tiere nach dem Umzug von NDS hier nach RLP bei der TSK melden wollte, sagte man mir knallhart, daß ich im Januar wieder kommen soll! Das war vor rund 6 Jahren. Vielleicht hat sich das mittlerweile geändert. Vermutlich ist das aber wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Mag sein, daß es ein Fehler ist in diesem Fall von einem Bundesland auf den Rest der Republik zu schließen.

Fakt ist aber, daß man für die notwendigen Ohrmarken eine EU-Betriebsnummer braucht, weil diese Nummer zusammen mit dem Autokreiskennzeichen die Ohrmarkennummer ergibt. Diese Betriebsnummer wird generell von der Stelle vergeben, die die Flächen- und Tierdaten für die EU-Prämien verwaltet. Diese Stelle arbeitet ggfs. bei Tierfragestellungen mit den Amtsveterinären zusammen, aber nicht mit der TSK! Beides sind getrennte Verwaltungen.

Eine Kontrolle des Tierbestandes wegen der Kennzeichnungsverordnung kommt nicht über die Verwaltung der TSK, sondern über das sog. InVeKos-System der EU-Prämien, weil die Kennzeichnungsverordnung EU-Recht ist. Als Kontrolleure werden u. U. die Amtsveterinäre eingeschaltet. Ansonsten sind das die Leute, die auch die Flächen- und Tierprämien prüfen.

Ich glaube nicht, daß alle Geflügelbestände bei der TSK gemeldet sind. Viele Hobbyzüchter melden die Tiere nicht an. Das ist wie bei der Ziegenhaltung. Bis vor kurzer Zeit war das Halten von ein paar wenigen Ziegen auch kein Problem, solange man kein totes Tier vom Abdecker holen lassen wollte. Totes Geflügel kann man sowieso diskret irgendwo beerdigen, wieso dann bei der TSK melden?
Wir hatten bis zur Einführung der Kennzeichnungsverordnung für Ziegen eine regelrechte Meldelücke.

Gruß
Lafayette


Elise
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Vorschriften ..

Beitrag von Elise »

Hallo, ich bin überzeugt die Meldelücke ist noch ziemlich groß. Viele wissen daß mit der Meldepflicht nicht, was natürlich keine Entschuldigung sein soll.
Kann nur nochmal wiederholen, TSK wollte von meinen Ziegen NICHTS wissen. Vlg Claudia


Axel
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Beitrag von Axel »

@ alle

Da Duisburg immer noch zu NRW zählt,
Meldung an Tierseuchenkasse das ganze Jahr über möglich, Durchschrift der Anmeldung an den zuständigen Amtsveterinär ... und dann geht alles seinen
"Aktengang".

Viele Grüße Axel


Elise
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Vorschriften

Beitrag von Elise »

Hallo Axel, toll, daß es bei Euch so läuft. Bei uns will der eine vom anderen nichts wissen, so wurde es mir vermittelt. Aber Meldung an Tierseuchenkasse geht bei uns auch das ganze Jahr über, sonst könnte man ja nicht die Meldepflicht einhalten, wie gesagt, bei uns gilt das TSK mässig nicht für Ziegen. Die wollten bei uns nicht von den Ziegen wissen, da wären sie nicht zuständig. Vlg Claudia


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