Vogelgrippe - Gefahr fuer Ziegen??
hallo ihr lieben, wer gerne weiter ins nachdenken kommen möchte...www.agenda-leben.de trägt dazu bei, bei mir zumindest...liebe grüsse christa
Hallo!
Wer sich gegen das 'vorsorgliche' Töten von gesunden Tieren engagieren will: http://www.gegenpropaganda.org/html/pet ... w.php?nr=3
Wer sich gegen das 'vorsorgliche' Töten von gesunden Tieren engagieren will: http://www.gegenpropaganda.org/html/pet ... w.php?nr=3
Hallo, aus einem anderen Forum habe ich dieses Bericht, der wiederum aus einem anderen Forum stammt...ich denke er ist es wert, weiter verbreitet zu werden:
Freitag den 24.2. in Überlingen, Uferpromenade ....
"Ich stand auf der Uferpromenade, exakt an dieser Stelle (Seepromenade vor der Hausnr. 19), als Feuerwehr und Fernsehteams zusammen gekommen sind. Ich schwöre es: Die anwesenden Enten waren alle im Wasser und munter (deshalb wurden am Abend im Fernsehen keine Kadaver gezeigt: Es gab keine! Die angebliche infizierte Tafelente wurde auch schon vor 10 Tagen gefunden, heisst es zumindest heute auf swr.de).
Die Feuerwehr hat in aller Ruhe eine kleine Ecke (keine 30 m lang) der Promenade abgeriegelt. Davor hatten viele Spaziergänger und Touristen, so wie ich, die Zeit gehabt, auf dem vermeintlich verseuchten Boden rum zu trampeln, und die Phantomviren waren schon längst bis nach Holland verteilt. Ein Riesenzelt wurde errichtet (wozu? als Umkleidekabine?). Zwei Feuerwehrleute (nehme ich an) mit Schutzanzug und Schutzmaske spazierten dann, willkürlich hier und da sprühend (ich hoffe - und denke - es war nur Wasser, und kein Gift) vor den Kameras, während ihre Kollegen und die Fernsehleute ungeschützt umher liefen.
Nach knapp 2 Stunden wurde dann alles wieder abgebaut und eingepackt und weg waren sie. Leider habe ich nur wenige Fotos gemacht, denn mir war nicht klar, was die Medien aus diesem Theater machen würden!
Am Abend habe ich dann mit grossem Interesse das Desaster im Fernsehen verfolgt.
Heute Samstag sind die zwei Feuerwehrmänner auf der ersten Seite einiger Zeitungen abgebildet. Die Süddeutsche Zeitung betiteld das Bild mit: 'Seuchenbekämpfung an der Uferpromenade'. Der Artikel dazu heisst: 'Vogelgrippe erreicht Süddeutschland'.
Weiter heisst es bei SWR: 'Die Behörden bereiten sich auf ein mögliches Massensterben von Wildvögeln am Bodensee vor. Seit dem Vormittag ist deshalb ein Hubschrauber im Bodenseeraum auf Kontrollflug unterwegs.'
Na dann sind wir beruhigt ."
Freitag den 24.2. in Überlingen, Uferpromenade ....
"Ich stand auf der Uferpromenade, exakt an dieser Stelle (Seepromenade vor der Hausnr. 19), als Feuerwehr und Fernsehteams zusammen gekommen sind. Ich schwöre es: Die anwesenden Enten waren alle im Wasser und munter (deshalb wurden am Abend im Fernsehen keine Kadaver gezeigt: Es gab keine! Die angebliche infizierte Tafelente wurde auch schon vor 10 Tagen gefunden, heisst es zumindest heute auf swr.de).
Die Feuerwehr hat in aller Ruhe eine kleine Ecke (keine 30 m lang) der Promenade abgeriegelt. Davor hatten viele Spaziergänger und Touristen, so wie ich, die Zeit gehabt, auf dem vermeintlich verseuchten Boden rum zu trampeln, und die Phantomviren waren schon längst bis nach Holland verteilt. Ein Riesenzelt wurde errichtet (wozu? als Umkleidekabine?). Zwei Feuerwehrleute (nehme ich an) mit Schutzanzug und Schutzmaske spazierten dann, willkürlich hier und da sprühend (ich hoffe - und denke - es war nur Wasser, und kein Gift) vor den Kameras, während ihre Kollegen und die Fernsehleute ungeschützt umher liefen.
Nach knapp 2 Stunden wurde dann alles wieder abgebaut und eingepackt und weg waren sie. Leider habe ich nur wenige Fotos gemacht, denn mir war nicht klar, was die Medien aus diesem Theater machen würden!
Am Abend habe ich dann mit grossem Interesse das Desaster im Fernsehen verfolgt.
Heute Samstag sind die zwei Feuerwehrmänner auf der ersten Seite einiger Zeitungen abgebildet. Die Süddeutsche Zeitung betiteld das Bild mit: 'Seuchenbekämpfung an der Uferpromenade'. Der Artikel dazu heisst: 'Vogelgrippe erreicht Süddeutschland'.
Weiter heisst es bei SWR: 'Die Behörden bereiten sich auf ein mögliches Massensterben von Wildvögeln am Bodensee vor. Seit dem Vormittag ist deshalb ein Hubschrauber im Bodenseeraum auf Kontrollflug unterwegs.'
Na dann sind wir beruhigt ."
@ alle,
habe gestern die Nachrichten verfolgt und beschlossen das unsere Katze nun nicht mehr raus darf...unsere Karter nur noch bis freitag, der ist zur Zeit ...geil... *oops* und ich könnte ihn nicht drin lassen aber am Freitag kommt der Sack ab :evil: . und dann ist auch für Ihn das ausgehverbot.
Gell, ist hart, aber ich denke das nun mal die Vögel als erstes von Katzen gefunden werden als von uns Menschen und da ich noch die Verantwortung für meine zwei kleinen Töchter habe ist eben ausgehverbot.
Habe überlegt, ob ich unsere 100qm große Terasse ausreis sicher mache, damit Sie wenigsten einwenig raus können.
Heute hat mein Vater gesagt, daß es passieren kann das wir uns jahre lang mit dem Thema beschäftigen müssen das würde dauer Knast heißen :( .......
traurige grüße Sabine
habe gestern die Nachrichten verfolgt und beschlossen das unsere Katze nun nicht mehr raus darf...unsere Karter nur noch bis freitag, der ist zur Zeit ...geil... *oops* und ich könnte ihn nicht drin lassen aber am Freitag kommt der Sack ab :evil: . und dann ist auch für Ihn das ausgehverbot.
Gell, ist hart, aber ich denke das nun mal die Vögel als erstes von Katzen gefunden werden als von uns Menschen und da ich noch die Verantwortung für meine zwei kleinen Töchter habe ist eben ausgehverbot.
Habe überlegt, ob ich unsere 100qm große Terasse ausreis sicher mache, damit Sie wenigsten einwenig raus können.
Heute hat mein Vater gesagt, daß es passieren kann das wir uns jahre lang mit dem Thema beschäftigen müssen das würde dauer Knast heißen :( .......
traurige grüße Sabine
Hallo ihr Lieben!
Noch eine kleine Anmerkung zum Thema Katzen.
Beim Hund muss noch der "Verdacht des Wilderns" vorliegen, reicht es bei Katzen völlig aus, wenn sie 200 Meter vom nächsten Haus entfernt ist. Ob sie tatsächlich einem Wild nachjagt ist dabei völlig egal. Das galt auch schon vor der Geflügelpest ==> § 22 Inhalt des Jagdschutzes
Grüßle
Nathi
§ 22 Inhalt des Jagdschutzes
(1) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen (§ 25 Absatz 1 Satz 1 Bundesjagdgesetz) sind insbesondere befugt,
1. Personen, die in einem Jagdbezirk unberechtigt jagen oder eine sonstige Zuwiderhandlung gegen jagdrechtliche Vorschriften begehen oder außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden, anzuhalten, ihnen gefangenes oder erlegtes Wild, Schuss- und sonstige Waffen, Jagd- und Fanggeräte, Hunde und Frettchen abzunehmen und ihre Person festzustellen,
2. wildernde Hunde und Katzen zu töten. Katzen gelten als wildernd, wenn sie in einer Entfernung von mehr als 200m vom nächsten bewohnten Haus angetroffen werden. Das Recht, wildernde Hunde und Katzen zu töten, erstreckt sich auch auf solche Tiere, die sich in Fallen gefangen haben. Es gilt nicht gegenüber Hirten-, Jagd-, Blinden-, Dienst- und Polizeihunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie zu ihrem Dienst vom Berechtigten verwandt werden oder sich dabei vorübergehend der Einwirkung des Berechtigten entzogen haben,
3. Tiere zu erlegen, die nicht dem besonderen Schutz des § 20e Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes in der Fassung vom 12. März 1987 (Bundesgesetzblatt I Seite 890) unterliegen, wenn dies zur Abwendung erheblicher Schäden an Kulturen, Viehbeständen, Wäldern, Fischereigebieten und Gewässern oder zum Schutz der Pflanzen und Tierwelt notwendig ist.
(2) Der Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet, den Jagdschutz in seinem Revier auszuüben.
(3) Der zur Ausübung des Jagdschutzes Berechtigte ist verpflichtet, sich bei der Ausübung des Jagdschutzes auf Verlangen auszuweisen.
(4) 1Der Jagdausübungsberechtigte darf Jagdgästen das Töten von wildernden Hunden und Katzen gestatten. 2§ 8 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 dieses Gesetzes finden entsprechende Anwendung.
Noch eine kleine Anmerkung zum Thema Katzen.
Beim Hund muss noch der "Verdacht des Wilderns" vorliegen, reicht es bei Katzen völlig aus, wenn sie 200 Meter vom nächsten Haus entfernt ist. Ob sie tatsächlich einem Wild nachjagt ist dabei völlig egal. Das galt auch schon vor der Geflügelpest ==> § 22 Inhalt des Jagdschutzes
Grüßle
Nathi
§ 22 Inhalt des Jagdschutzes
(1) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen (§ 25 Absatz 1 Satz 1 Bundesjagdgesetz) sind insbesondere befugt,
1. Personen, die in einem Jagdbezirk unberechtigt jagen oder eine sonstige Zuwiderhandlung gegen jagdrechtliche Vorschriften begehen oder außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden, anzuhalten, ihnen gefangenes oder erlegtes Wild, Schuss- und sonstige Waffen, Jagd- und Fanggeräte, Hunde und Frettchen abzunehmen und ihre Person festzustellen,
2. wildernde Hunde und Katzen zu töten. Katzen gelten als wildernd, wenn sie in einer Entfernung von mehr als 200m vom nächsten bewohnten Haus angetroffen werden. Das Recht, wildernde Hunde und Katzen zu töten, erstreckt sich auch auf solche Tiere, die sich in Fallen gefangen haben. Es gilt nicht gegenüber Hirten-, Jagd-, Blinden-, Dienst- und Polizeihunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie zu ihrem Dienst vom Berechtigten verwandt werden oder sich dabei vorübergehend der Einwirkung des Berechtigten entzogen haben,
3. Tiere zu erlegen, die nicht dem besonderen Schutz des § 20e Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes in der Fassung vom 12. März 1987 (Bundesgesetzblatt I Seite 890) unterliegen, wenn dies zur Abwendung erheblicher Schäden an Kulturen, Viehbeständen, Wäldern, Fischereigebieten und Gewässern oder zum Schutz der Pflanzen und Tierwelt notwendig ist.
(2) Der Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet, den Jagdschutz in seinem Revier auszuüben.
(3) Der zur Ausübung des Jagdschutzes Berechtigte ist verpflichtet, sich bei der Ausübung des Jagdschutzes auf Verlangen auszuweisen.
(4) 1Der Jagdausübungsberechtigte darf Jagdgästen das Töten von wildernden Hunden und Katzen gestatten. 2§ 8 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 dieses Gesetzes finden entsprechende Anwendung.
Tja, so unterschiedlich sind die Ansichten.... lol
Ich würde nie auf die Idee kommen, meine Katzen zur Vorsicht einzusperren.
Jedenfalls nicht wegen der Vogelgrippe. Um sich zu infizieren, muss sie Unmengen Viren beim Verzehr kranker Wildvögel aufnehmen. Und solange es hier in der Gegend keine kranken Wildvögel gibt und ich weiß, dass sie nur in Ausnahmefällen mal einen Singvogel frisst ( die ja eh nicht gefährdet sind) und wohl kaum an tote Schwäne oder Enten gehen würde ( die es hier sowieso nicht gibt) würde ich ihnen das nicht antun.
Ich würde nie auf die Idee kommen, meine Katzen zur Vorsicht einzusperren.
Jedenfalls nicht wegen der Vogelgrippe. Um sich zu infizieren, muss sie Unmengen Viren beim Verzehr kranker Wildvögel aufnehmen. Und solange es hier in der Gegend keine kranken Wildvögel gibt und ich weiß, dass sie nur in Ausnahmefällen mal einen Singvogel frisst ( die ja eh nicht gefährdet sind) und wohl kaum an tote Schwäne oder Enten gehen würde ( die es hier sowieso nicht gibt) würde ich ihnen das nicht antun.
