Ohrmarken

C.Andrea

Beitrag von C.Andrea »

schuehlw hat geschrieben: Es ist Gesetz und niemand, auch Hobbyhalter mit 1 Ziege kommen drumrum!

Oh doch... lol


Cordula

Beitrag von Cordula »

Brigitte hat geschrieben:Seit 1. Januar 2006 ist auch das Begleitdokument Pflicht und muss bei jedem Verkauf von lebenden Tieren (Schafe und Ziegen) den Tieren mitgegeben werden, mit Anschrift und Registriernummer von Käufer und Verkäufer!

Ohne Registriernummer (Veterinäramt) des Käufers und Verkäufers darf kein Tier mehr verkauft werden. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Und wenn ich die Ziege verschenke #baeh#

Sorry, aber so Gesetze halte ich für totale Kontrolle und Schrott #bonk#


Max

Beitrag von Max »

Ja wie is das denn jetzt

darf ich die marke auch [burenziege) nach innen ´machen also das ich das ohr ein bischen drehen muss um die marke zu sehen oder muss ich die nach ausen wie auf dem Bild auf seite 1 machen


Axel
Beiträge: 1794
Registriert: 06.02.2004, 11:39

Beitrag von Axel »

@Alle

Leute macht bitte mal jetzt halblang. Wie Brigitte und Werner (schuehlw) es hier in aller Ausführlichkeit geschrieben haben, es ist Gesetz und auch mit den entsprechenden Durchführungsverordnungen, auch wenn es bekloppt ist.
Was jeder einzelne daraus macht, fällt ganz allein in seine Verantwortung und sein Vergnügen. Es hilft hier aber keinem Ziegenhalter weiter, wenn jeder einzelne seine Kommentierung losläßt. Ich denke mir auch meinen Teil und verhalte mich entsprechend. #baeh#

Viele liebe Grüße Axel


Der Bock springt hoch, der Bock springt weit, warum auch nicht, er hat ja Zeit.
Cordula

Beitrag von Cordula »

Heedo hat geschrieben:Ja wie is das denn jetzt

darf ich die marke auch [burenziege) nach innen ´machen also das ich das ohr ein bischen drehen muss um die marke zu sehen oder muss ich die nach ausen wie auf dem Bild auf seite 1 machen
Hallo Lina,

in der Verordnung steht dazu nichts. D.h. Du kannst Die Ohrmarke auch andersherum machen. Aber vielleicht gibt es ja auch eine Durchführungsverordnung wo dies genauer steht. Frag doch einfach mal b eim Amts-Vet, TA oder der entsprechenden Stelle (steht in dem Pdf-dokument unter FAQ) nach.


Cordula

Beitrag von Cordula »

Hallo Axel,

grundsätzlich stimme ich Dir zu. Nur wenn jeder nur was im stillen Kämmerlein macht und sich dazu nicht äußern kann in Form einer Diskussion, wie will man dann etwas ändern *?*


Max

Beitrag von Max »

@Cordula

danke ich werde mich gleich nächste woche erkundiegen


Brigitte

Beitrag von Brigitte »

Hallo,
sorry, daß ich mich erst jetzt melde, aber ich habe auch noch anderes zu tun.....


@ Manubo
Die Ohrmarken (Farbe / Größe/ Form ) kannst du Dir nicht raussuchen, die sind vorgegeben! ! Siehe Foto.

Nachtrag: :
Es handelt sich bei den geforderten Ohrmarken um
= Caisley Flexoplus L I Dorn Doppelkennzeichnung gelb = 1 Pck.(10 Stk. ) 2.60 Euro
+ Caisley Ohrmarkenzange für Schweine/Schafe + Ziegen = 18.-Euro


Vorgeschriebene Beschriftung für Baden - Württemberg:
De 010800010001... 10002 ...= fortlaufende vorgegebene + registrierte Nummer

@Heedo
Die Ohrmarken müssen mit der Beschriftung nach außen schauen.
Innen sind die Ohrmarken übrigens genauso groß!!! (Leider!)
Die Innenseite darf nicht beschriftet sein.


@ Cordula
wenn ich eine Ziege verschenke,kommt dies einem Verkauf gleich!!!
das Begleitdokument ist auch hier Pflicht!

Kein verantwortungbewußter Ziegenhalter wird seine Ziegen ohne Ohrmarken und Begleitdokument mehr abgeben/verkaufen!!
Denn auch der Käufer ist in der Verantwortung.

Also, wenn Ihr irgendwo eine Ziege /Schaf kauft, laßt Euch das Begleitdokument mitgeben. Geratet Ihr mit dem Transport in eine Polizeikontrolle, muß das Dokument mit den Fahrzeugpapieren vorgelegt werden!!


Wie man es dreht und auch wendet, Ihr ändert mit Eurer
"Kopf in den Sand " Einstellung nicht die Kennzeichnungsverordnung !
Irgendwann werden alle erwischt, zumal man nun schon von weitem erkennen kann, ob die Tiere gekennzeichnet sind.

Ich möchte noch anmerken, daß ich
ein Gegner von Ohrmarken bin und habe auch lange dagegen angekämpft. Aber gegen eine Kennzeichnung bin ich nun auch nicht,
die Vorschriften haben nun mal auch einen Sinn.
Jeder der mal darüber nachdenkt , merkt das.
Allerdings denke ich, man könnte die Kennzeichnung sicherlich auch anders handhaben.



Grüßle Brigitte

P.S. Ich werde mich zu dem Thema nun nicht mehr äußern!
Was gesagt werden mußte, ist gesagt.


Cordula

Beitrag von Cordula »

Hallo Brigitte,

ich denke nicht, daß jeder der die Ohrmarkenkennzeichnung ablehnt als nicht verantwortungsbewußter Ziegenhalter hingestellt werden kann. Ich bin auch nicht obrigkeitshörig - ich denke nur nach und mache mir Sorgen und Gedanen um das Wie und Warum. Die Begründung der Kennzeichnung ist nicht einleuchtend. Ich stecke meinen Kopf nicht in den Sand, ich denke nach und suche nach Erklärungen von Sinn und Unsinn von Verordnungen. Im Gegentgeil, ich habe meinen Kopf hoch und habe somit freie Sicht lol und die Ohren nicht verstopft.


Wenn alle im Boot auf einer Seite sitzen kentert es #baeh#


Axel
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Registriert: 06.02.2004, 11:39

Beitrag von Axel »

Liebe Cordula,
dann erhebe bitte Einspruch gegen das Gesetz und die Durchführungsverordnung. Oder hast Du eine andere sinnvolle *idee*.

Gruß Axel


Der Bock springt hoch, der Bock springt weit, warum auch nicht, er hat ja Zeit.
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