Dürfen die Hühner jetzt wieder raus?
Dürfen die Hühner jetzt wieder raus?
Hallo an alle Federviehbesitzer!
Ich bin im moment etwas unsicher: Ich hatte gehört die Stallpflichtverlängerung dauere bis zum 15. Mai. Der ist ja nun schon vorbei.. Aber irgendwie kriegt man derzeit in den Medien nix mehr zu hören #bonk#
Oder ich habe es verpasst !? *oops*
Wie ist es denn nun, darf ich sie ganz offiziell wieder rauslassen?
Ich bin im moment etwas unsicher: Ich hatte gehört die Stallpflichtverlängerung dauere bis zum 15. Mai. Der ist ja nun schon vorbei.. Aber irgendwie kriegt man derzeit in den Medien nix mehr zu hören #bonk#
Oder ich habe es verpasst !? *oops*
Wie ist es denn nun, darf ich sie ganz offiziell wieder rauslassen?
Liebe Grüße aus Bayern
Birgit
Birgit
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Anonymous
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Christine77
- Beiträge: 41
- Registriert: 12.05.2006, 09:51
Hallo Birgit
Erst gestern haben die das im Radio verlauten lassen, daß die Federtierchen jetzt wieder raus dürfen! Allerdings nur, wenn man ned in nem "Gefahrengebiet" lebt, dann müssen die Hühner weiterhin eingesperrt bleiben!
Erst gestern haben die das im Radio verlauten lassen, daß die Federtierchen jetzt wieder raus dürfen! Allerdings nur, wenn man ned in nem "Gefahrengebiet" lebt, dann müssen die Hühner weiterhin eingesperrt bleiben!
mit lieben Grüßen
Christine
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel
(Bernard Russel)
Christine
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel
(Bernard Russel)
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C.Andrea
Genau, meine durften heute wieder raus...und was machen die...statt zuerst sich ins Grüne zu stürzen, marschieren alle in den Pferdestall... #bonk#
Wer an einem See mit Wassergeflügel lebt oder in seiner Nähe einen großen Geflügelbetrieb hat, darf sein Geflügel nicht raus lassen.Du kannst auch einen TA in Deiner Nähe fragen, die wissen auch bescheid.
L.G. Andrea
Wer an einem See mit Wassergeflügel lebt oder in seiner Nähe einen großen Geflügelbetrieb hat, darf sein Geflügel nicht raus lassen.Du kannst auch einen TA in Deiner Nähe fragen, die wissen auch bescheid.
L.G. Andrea
zur Zeit ist diese Verordnung gültig:
http://www.bmelv.de/cln_044/nn_753458/S ... __nnn=true
(man beachte ganz unten die Zusammenstellung von Wassergeflügel und sonstigem Geflügel als Kontrollgeflügel).
das hier ist der (meines Wissens nach) aktuellste Stand in Bayern:
http://www.stmugv.bayern.de/de/aktuell/ ... 06/205.htm
und hier gibt es die tagesaktuellen Infos für Bayern:
http://www.stmugv.bayern.de/de/tierschu ... /index.htm
Ob Du in einem Risikogebiet wohnst, müsste Dir inzwischen Dein VetAmt mitteilen können...
http://www.bmelv.de/cln_044/nn_753458/S ... __nnn=true
(man beachte ganz unten die Zusammenstellung von Wassergeflügel und sonstigem Geflügel als Kontrollgeflügel).
das hier ist der (meines Wissens nach) aktuellste Stand in Bayern:
http://www.stmugv.bayern.de/de/aktuell/ ... 06/205.htm
und hier gibt es die tagesaktuellen Infos für Bayern:
http://www.stmugv.bayern.de/de/tierschu ... /index.htm
Ob Du in einem Risikogebiet wohnst, müsste Dir inzwischen Dein VetAmt mitteilen können...
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Zwergziegenpeter
Hallo,
hier in Niedersachsen dürfen Gänse und Enten nur raus, wenn wir Indikatoren, also Hühner, mitlaufen lassen. Mind. 1 Huhn, jedoch nur soviel Hühner, wie Enten und Gänse, zumindest bei einer Tieranzahl von 10. Und natürlich muß man vorher einen Antrag (sog. Anzeige) stellen. Außerdem sind gewisse hygienische Bestimmungen einzuhalten und zu dokumentieren. Falls eines der Tiere verendet, muß ich dieses virologisch untersuchen lassen. Allerdings ist für mich der Begriff verendet ein bischen wischiwaschi. Unsere ersten 3 Hühner verendeten im Magen unserer Hunde. Die verbliebenen Überreste virologisch untersuchen zu lassen halte ich dann doch für etwas überzogen. Da hätte ich gerne eine genauere Bestimmung, wenn wir doch so prima alles mittels Verordnungen regeln können.
Übrigens gilt das alles erst seit Montag, dein Geflügel hat noch nicht viel verpasst.
Ach ja, das mit der Bestandsdichte und Gewässernähe ist hier auch gültig.
LG
Silke
hier in Niedersachsen dürfen Gänse und Enten nur raus, wenn wir Indikatoren, also Hühner, mitlaufen lassen. Mind. 1 Huhn, jedoch nur soviel Hühner, wie Enten und Gänse, zumindest bei einer Tieranzahl von 10. Und natürlich muß man vorher einen Antrag (sog. Anzeige) stellen. Außerdem sind gewisse hygienische Bestimmungen einzuhalten und zu dokumentieren. Falls eines der Tiere verendet, muß ich dieses virologisch untersuchen lassen. Allerdings ist für mich der Begriff verendet ein bischen wischiwaschi. Unsere ersten 3 Hühner verendeten im Magen unserer Hunde. Die verbliebenen Überreste virologisch untersuchen zu lassen halte ich dann doch für etwas überzogen. Da hätte ich gerne eine genauere Bestimmung, wenn wir doch so prima alles mittels Verordnungen regeln können.
Übrigens gilt das alles erst seit Montag, dein Geflügel hat noch nicht viel verpasst.
Ach ja, das mit der Bestandsdichte und Gewässernähe ist hier auch gültig.
LG
Silke
wenn man 11 Gänse hat, kann man bis zu 50 Hühnern mitlaufen lassen.Zieglinde hat geschrieben:Hallo,
hier in Niedersachsen dürfen Gänse und Enten nur raus, wenn wir Indikatoren, also Hühner, mitlaufen lassen. Mind. 1 Huhn, jedoch nur soviel Hühner, wie Enten und Gänse, zumindest bei einer Tieranzahl von 10.
Schlachtet man dann allerdings 1 Gans, dann hat man 40 Hühner 'übrig' #bonk#
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Anonymous