Hallo
@Nora
In Baden-Württemberg werden Ziegen nicht von der Tierseuchenkasse erfasst und müssen deshalb auch nicht gemeldet werden.
Sie müssen nur beim Veterinäramt gemeldet sein!
Da hat Andreas recht.
@Hafertrog
Du siehst, es kommt auch darauf an, in welchem Bundesland die Ziegen stehen.
Hier in Baden-Württemberg werden sie auch ohne Ohrenmarke abgeholt, war bei unserem Ziegenbock auch so.
Finde Deine Einstellung in Ordnung, würde ich auch so machen.
Gruß Zotti
Ziegen einschläfern ohne Ohrmarken/Kennzeichnung
Hallo Zotti,
in Bayern werden die Ziegen auch nicht von der Tierseuchenkasse erfaßt.-
Und was meinst Du damit, sie müssen deshalb nicht gemeldet sein? -Im nächsten Satz schreibst Du, sie müssen nur beim Vet.-Amt gemeldet sein- was denn nun: gemeldet oder nicht? #bonk#
Aber: egal wann die Ziegen geboren wurden: sie müssen irgendwie gekennzeichnet sein (Ohrmarke oder Tätowierung), es liegt im Ermessen des "Abholers" bzw. der Tierkörperbeseitigungsanstalt, ob nicht gekennzeichnete Tiere abgeholt werden, und ob bei Abholung nichtgekennzeichneter Tiere danach Probleme (z.B. Anzeige) entstehen. Und das gilt für die Zwergziegenmixtur im Vorgarten genauso wie für die Milch-oder Fleischziege im Landwirtschaftsbetrieb-
Ich schreibe das bestimmt nicht immer wieder, weil es mir Spass macht, oder weil ich ein Fan der Kennzeichnungspflicht bin. Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, daß Gesetze dahingehend bestehen, und daß es für den Halter und die Tiere das kleinere Übel ist, sie einzuhalten, als nachher dumm dazustehen, Strafe zahlen zu müssen oder sogar den gesamten Bestand gekeult zu sehen. Im Fall einer Seuche kann das nämlich ganz schön schnell gehen.....
in Bayern werden die Ziegen auch nicht von der Tierseuchenkasse erfaßt.-
Und was meinst Du damit, sie müssen deshalb nicht gemeldet sein? -Im nächsten Satz schreibst Du, sie müssen nur beim Vet.-Amt gemeldet sein- was denn nun: gemeldet oder nicht? #bonk#
Aber: egal wann die Ziegen geboren wurden: sie müssen irgendwie gekennzeichnet sein (Ohrmarke oder Tätowierung), es liegt im Ermessen des "Abholers" bzw. der Tierkörperbeseitigungsanstalt, ob nicht gekennzeichnete Tiere abgeholt werden, und ob bei Abholung nichtgekennzeichneter Tiere danach Probleme (z.B. Anzeige) entstehen. Und das gilt für die Zwergziegenmixtur im Vorgarten genauso wie für die Milch-oder Fleischziege im Landwirtschaftsbetrieb-
Ich schreibe das bestimmt nicht immer wieder, weil es mir Spass macht, oder weil ich ein Fan der Kennzeichnungspflicht bin. Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, daß Gesetze dahingehend bestehen, und daß es für den Halter und die Tiere das kleinere Übel ist, sie einzuhalten, als nachher dumm dazustehen, Strafe zahlen zu müssen oder sogar den gesamten Bestand gekeult zu sehen. Im Fall einer Seuche kann das nämlich ganz schön schnell gehen.....
Liebe Grüße,
Katja
------------------------------------------------------
Ich bin wie ich bin.
Die einen kennen mich, die anderen können mich!
(Konrad Adenauer)
Katja
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Ich bin wie ich bin.
Die einen kennen mich, die anderen können mich!
(Konrad Adenauer)
Bei uns Starb im Januar eine Ziege an Altersschwäche. Sie magerte ab, und auch die Muskeln haben sich abgebaut. Sie konnte nur noch schwierig aufstehen.
Iegndwann lag sie tot im Stall.
Sie wurde von der TBA abgeholt und diese haben auch nicht nach Ohrmarken gefragt.
Grüße, Olga
Iegndwann lag sie tot im Stall.
Sie wurde von der TBA abgeholt und diese haben auch nicht nach Ohrmarken gefragt.
Grüße, Olga
Wer den Mensch kennt wird die Tiere lieben!
Danke nochmals für die Antworten.
Dass "unser Bestand" gekeult wird ist unwahrscheinlich, da der Bestand aus den zwei Ziegen und ansonsten nur aus Pferden besteht...
Wo kann ich denn erfragen ob und wie ich noch an Ohrmarken/Kennzeichnung komme, bzw. wie die Rechtslage nun definitiv aussieht?
Wir wohnen in Niedersachsen, da wir aber erst vor Kurzem hierher gezogen sind und ich den hier ansässigen TA kaum kenne (er hat die Ziegen auch noch nie gesehen, das war unserer früherer TA), möchte ich ihn ungern gleich solche Fragen stellen. Am Ende zeigt er mich höchstpersönlich an und dann hab ich den Salat.
Ich bin an diese Ziegen, bzw. ihre Mutter die schon mit den beiden tragend war, durch Zufälle geraten. Die Bedürfnisse der Tiere habe ich mir angelesen, bzw. einen Bekannten gefragt, der vor langer Zeit Ziegen hatte. Deshalb wusste ich auch nichts von dieser Meldepflicht und deshalb haben unsere Ziegen auch keinen Kontakt zu anderen Ziegen, was ja nun eine Gefährdung Dritter ausschließt.
Ich halte außerdem, ohne dabei sentimental zu werden, nichts davon Tiere zu schlachten und sie zu essen. Das hat wenig mit Tierliebe, sondern viel mehr mit Achtung und Gerechtigkeit zu tun (das ist MEINE Meinung, ich will niemanden direkt angreifen).
Andererseits halte ich genau so wenig davon, ein Tier "künstlich" und unter Qualen am Leben zu erhalten. So lange da noch Lebenswille- und freude besteht mache ich mit, aber alles was dann ins vegetieren zu schwenken droht, lehne ich ab. Deshalb, und nur deshalb, möchte ich meine Ziegen töten lassen.
Ehrlich gesagt weiß ich aber noch immer nicht wie ich nun am besten vorgehen soll ohne direkt inhaftiert zu werden (kleiner Scherz).
An wen kann man sich denn da wenden, der definitiv die Rechtslage kennt?
*?*
Dass "unser Bestand" gekeult wird ist unwahrscheinlich, da der Bestand aus den zwei Ziegen und ansonsten nur aus Pferden besteht...
Wo kann ich denn erfragen ob und wie ich noch an Ohrmarken/Kennzeichnung komme, bzw. wie die Rechtslage nun definitiv aussieht?
Wir wohnen in Niedersachsen, da wir aber erst vor Kurzem hierher gezogen sind und ich den hier ansässigen TA kaum kenne (er hat die Ziegen auch noch nie gesehen, das war unserer früherer TA), möchte ich ihn ungern gleich solche Fragen stellen. Am Ende zeigt er mich höchstpersönlich an und dann hab ich den Salat.
Ich bin an diese Ziegen, bzw. ihre Mutter die schon mit den beiden tragend war, durch Zufälle geraten. Die Bedürfnisse der Tiere habe ich mir angelesen, bzw. einen Bekannten gefragt, der vor langer Zeit Ziegen hatte. Deshalb wusste ich auch nichts von dieser Meldepflicht und deshalb haben unsere Ziegen auch keinen Kontakt zu anderen Ziegen, was ja nun eine Gefährdung Dritter ausschließt.
Ich halte außerdem, ohne dabei sentimental zu werden, nichts davon Tiere zu schlachten und sie zu essen. Das hat wenig mit Tierliebe, sondern viel mehr mit Achtung und Gerechtigkeit zu tun (das ist MEINE Meinung, ich will niemanden direkt angreifen).
Andererseits halte ich genau so wenig davon, ein Tier "künstlich" und unter Qualen am Leben zu erhalten. So lange da noch Lebenswille- und freude besteht mache ich mit, aber alles was dann ins vegetieren zu schwenken droht, lehne ich ab. Deshalb, und nur deshalb, möchte ich meine Ziegen töten lassen.
Ehrlich gesagt weiß ich aber noch immer nicht wie ich nun am besten vorgehen soll ohne direkt inhaftiert zu werden (kleiner Scherz).
An wen kann man sich denn da wenden, der definitiv die Rechtslage kennt?
*?*
Hallo,
schau doch mal auf die Internetseite vom Landesverband Niedersächsischer Ziegenzüchter.
<!-- w --><a class="postlink" href="http://www.ziegenzucht-nds.de">www.ziegenzucht-nds.de</a><!-- w -->
Dort ist bestimmt auch die E-Maliadresse vom Landesverband und der Herr Wahl ist ganz nett.
Ich hoffe du findest die Info die du brauchst.
Liebe Grüsse Nicole
schau doch mal auf die Internetseite vom Landesverband Niedersächsischer Ziegenzüchter.
<!-- w --><a class="postlink" href="http://www.ziegenzucht-nds.de">www.ziegenzucht-nds.de</a><!-- w -->
Dort ist bestimmt auch die E-Maliadresse vom Landesverband und der Herr Wahl ist ganz nett.
Ich hoffe du findest die Info die du brauchst.
Liebe Grüsse Nicole
Buren von der Schulenburg___Moin moin
Moin!
Abgesehen davon, daß du die Tiere selbst nicht essen möchtest, könntest du sie natürlich trotzdem hausschlachten lassen und dann verfüttern. Das sieht natürlich nicht so hübsch aus, wie wenn sie einfach wegnicken. Ich persönlich hätte allerdings ein größeres Problem damit, mein Tier einfach wegzuwerfen oder zu Müll werden zu lassen. Und da Hunde und Katzen Fleischfresser sind, muß der Tod ja nicht nutzlos sein. Aber weshalb ich das eigentlich schreibe ist, daß du dann dein Problem mit den Marken los bist. In M-V ist es übrigens so, daß man sich in der TSK anmeldet, eine Betriebsnummer bekommt und dann damit die Ohrmarken bestellen soll. Hab ich aber nicht gemacht. Der Fleischer nimmt meine Tiere auch so an, wenn ich ihm meine Betriebsnummer gebe. Ist auch bei der Fleischbeschau kein Problem.
Wenn der TA einschläfert, solltest du nicht ihm die Entsorgung überlassen, sondern selbst die Tierkörperbeseitigung bestellen, das ist nämlich VIEL billiger.
Liebe Grüße und alles Gute,
Claudia
Abgesehen davon, daß du die Tiere selbst nicht essen möchtest, könntest du sie natürlich trotzdem hausschlachten lassen und dann verfüttern. Das sieht natürlich nicht so hübsch aus, wie wenn sie einfach wegnicken. Ich persönlich hätte allerdings ein größeres Problem damit, mein Tier einfach wegzuwerfen oder zu Müll werden zu lassen. Und da Hunde und Katzen Fleischfresser sind, muß der Tod ja nicht nutzlos sein. Aber weshalb ich das eigentlich schreibe ist, daß du dann dein Problem mit den Marken los bist. In M-V ist es übrigens so, daß man sich in der TSK anmeldet, eine Betriebsnummer bekommt und dann damit die Ohrmarken bestellen soll. Hab ich aber nicht gemacht. Der Fleischer nimmt meine Tiere auch so an, wenn ich ihm meine Betriebsnummer gebe. Ist auch bei der Fleischbeschau kein Problem.
Wenn der TA einschläfert, solltest du nicht ihm die Entsorgung überlassen, sondern selbst die Tierkörperbeseitigung bestellen, das ist nämlich VIEL billiger.
Liebe Grüße und alles Gute,
Claudia
Hallo Katja
Danke für den Hinweis!
In Baden-Württemberg werden Ziegen nicht von der Tierseuchenkasse erfasst und müssen deshalb auch nicht gemeldet werden.
Sie müssen nur beim Veterinäramt gemeldet sein!
Der Text ist wirklich etwas mißverständlich! *oops*
Neuer Text:
In B-W werden Ziegen nicht von der Tierseuchenkasse erfasst und müssen deshalb auch nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden.
Beim Veterinäramt müssen sie allerdings angemeldet sein.
Ist es so verständlicher???
Liebes Grüßle aus dem Schwabenländle
Zotti
Danke für den Hinweis!
In Baden-Württemberg werden Ziegen nicht von der Tierseuchenkasse erfasst und müssen deshalb auch nicht gemeldet werden.
Sie müssen nur beim Veterinäramt gemeldet sein!
Der Text ist wirklich etwas mißverständlich! *oops*
Neuer Text:
In B-W werden Ziegen nicht von der Tierseuchenkasse erfasst und müssen deshalb auch nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden.
Beim Veterinäramt müssen sie allerdings angemeldet sein.
Ist es so verständlicher???
Liebes Grüßle aus dem Schwabenländle
Zotti
Hallo Zotti,
genau so verhält es sich in Bayern!
Ich hatte schon kapiert, was Du gemeint hast, nur war die Formulierung für diejenigen etwas unverständlich, die sich bei dem ganzen Bürokraten-Sch.... nicht auskennen.
Also nochmal @ all:
Alle Ziegen müssen beim Vet.-Amt angemeldet werden.-
genau so verhält es sich in Bayern!
Ich hatte schon kapiert, was Du gemeint hast, nur war die Formulierung für diejenigen etwas unverständlich, die sich bei dem ganzen Bürokraten-Sch.... nicht auskennen.
Also nochmal @ all:
Alle Ziegen müssen beim Vet.-Amt angemeldet werden.-
Liebe Grüße,
Katja
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Ich bin wie ich bin.
Die einen kennen mich, die anderen können mich!
(Konrad Adenauer)
Katja
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Ich bin wie ich bin.
Die einen kennen mich, die anderen können mich!
(Konrad Adenauer)