Schlachthauserfahrungen
Hallo Martin,
ich bin auch der Meinung das man einen Sachkundenachweis braucht.
Ich werde den Schlachtlehrgang auf jeden Fall machen, einfach um mit der Materie vertraut zu werden. Ich habe auch schon Geflügel und Karnickel geschlachtet, ist ja kein Problem, auch das Schlachten mittels Schussgerät ist ja kein Problem, aber ich denke das gesamte Drumherum ist genau so wichtig.
Was den Transport der Tiere angeht, so werden meine Tiere mit einem Transporter gefahren, wo Fenster drin sind. Die Fahrten sind für meine Tiere nichts besonderes, werden sie doch des öfteren von Weideplatz zu Weideplatz gefahren.
Viele Grüße
Hans
ich bin auch der Meinung das man einen Sachkundenachweis braucht.
Ich werde den Schlachtlehrgang auf jeden Fall machen, einfach um mit der Materie vertraut zu werden. Ich habe auch schon Geflügel und Karnickel geschlachtet, ist ja kein Problem, auch das Schlachten mittels Schussgerät ist ja kein Problem, aber ich denke das gesamte Drumherum ist genau so wichtig.
Was den Transport der Tiere angeht, so werden meine Tiere mit einem Transporter gefahren, wo Fenster drin sind. Die Fahrten sind für meine Tiere nichts besonderes, werden sie doch des öfteren von Weideplatz zu Weideplatz gefahren.
Viele Grüße
Hans
Hallo Martin,
ich bin auch der Meinung das man einen Sachkundenachweis braucht.
Ich werde den Schlachtlehrgang auf jeden Fall machen, einfach um mit der Materie vertraut zu werden. Ich habe auch schon Geflügel und Karnickel geschlachtet, ist ja kein Problem, auch das Schlachten mittels Schussgerät ist ja kein Problem, aber ich denke das gesamte Drumherum ist genau so wichtig.
Was den Transport der Tiere angeht, so werden meine Tiere mit einem Transporter gefahren, wo Fenster drin sind. Die Fahrten sind für meine Tiere nichts besonderes, werden sie doch des öfteren von Weideplatz zu Weideplatz gefahren.
Viele Grüße
Hans
ich bin auch der Meinung das man einen Sachkundenachweis braucht.
Ich werde den Schlachtlehrgang auf jeden Fall machen, einfach um mit der Materie vertraut zu werden. Ich habe auch schon Geflügel und Karnickel geschlachtet, ist ja kein Problem, auch das Schlachten mittels Schussgerät ist ja kein Problem, aber ich denke das gesamte Drumherum ist genau so wichtig.
Was den Transport der Tiere angeht, so werden meine Tiere mit einem Transporter gefahren, wo Fenster drin sind. Die Fahrten sind für meine Tiere nichts besonderes, werden sie doch des öfteren von Weideplatz zu Weideplatz gefahren.
Viele Grüße
Hans
Hallo zusammen,
ich bin mir sicher, daß für die EIGENE Schlachtung kein Sachkundenachweis notwendig ist.
Zum anderen "was niemand weis, macht keinen heis".
Ich würde auch kein Schild aufstellen "heute Hausschlachtung, alle vorbeischauen".
Hans, klar kannst du den Sachkundenachweis machen,
dazulernen kann man immer.
Lg Martin
ich bin mir sicher, daß für die EIGENE Schlachtung kein Sachkundenachweis notwendig ist.
Zum anderen "was niemand weis, macht keinen heis".
Ich würde auch kein Schild aufstellen "heute Hausschlachtung, alle vorbeischauen".
Hans, klar kannst du den Sachkundenachweis machen,
dazulernen kann man immer.
Lg Martin
Verdrießt es euch, dass Gott nicht besser euch hat bedacht?
Doch Gott ist weise, wenn er's euch auch nicht recht gemacht.
(Hamasa, 6./7. Jh.)
Doch Gott ist weise, wenn er's euch auch nicht recht gemacht.
(Hamasa, 6./7. Jh.)
Hallo zusammen,
ich bin mir sicher, daß für die EIGENE Schlachtung kein Sachkundenachweis notwendig ist.
Zum anderen "was niemand weis, macht keinen heis".
Ich würde auch kein Schild aufstellen "heute Hausschlachtung, alle vorbeischauen".
Hans, klar kannst du den Sachkundenachweis machen,
dazulernen kann man immer.
Lg Martin
ich bin mir sicher, daß für die EIGENE Schlachtung kein Sachkundenachweis notwendig ist.
Zum anderen "was niemand weis, macht keinen heis".
Ich würde auch kein Schild aufstellen "heute Hausschlachtung, alle vorbeischauen".
Hans, klar kannst du den Sachkundenachweis machen,
dazulernen kann man immer.
Lg Martin
Verdrießt es euch, dass Gott nicht besser euch hat bedacht?
Doch Gott ist weise, wenn er's euch auch nicht recht gemacht.
(Hamasa, 6./7. Jh.)
Doch Gott ist weise, wenn er's euch auch nicht recht gemacht.
(Hamasa, 6./7. Jh.)
Hi,
ich habe mal die Tierschutz-Schlachtverordnung studiert, bin ja auch kein RA, aber da steht eindeutig:
"Wer Tiere betreut; ruhigstellt, betäubt, schlachtet oder tötet, muß über die hierfür notwendigen
Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen,"
aber auch
"Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel darf im Rahmen seiner beruflichen
Tätigkeit nur schlachten oder im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder betäuben, wer im
Besitz einer gültigen Bescheinigung der zuständigen Behörde oder der sonst nach Landesrecht
beauftragten Stelle (zuständige Stelle) über seine Sachkunde (Sachkundebescheinigung) ist."
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob man eine Prüfung zur Sachkunde nur bei beruflicher Tätigkeit braucht...
Gruss,
Michael
ich habe mal die Tierschutz-Schlachtverordnung studiert, bin ja auch kein RA, aber da steht eindeutig:
"Wer Tiere betreut; ruhigstellt, betäubt, schlachtet oder tötet, muß über die hierfür notwendigen
Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen,"
aber auch
"Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel darf im Rahmen seiner beruflichen
Tätigkeit nur schlachten oder im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder betäuben, wer im
Besitz einer gültigen Bescheinigung der zuständigen Behörde oder der sonst nach Landesrecht
beauftragten Stelle (zuständige Stelle) über seine Sachkunde (Sachkundebescheinigung) ist."
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob man eine Prüfung zur Sachkunde nur bei beruflicher Tätigkeit braucht...
Gruss,
Michael
Hi,
ich habe mal die Tierschutz-Schlachtverordnung studiert, bin ja auch kein RA, aber da steht eindeutig:
"Wer Tiere betreut; ruhigstellt, betäubt, schlachtet oder tötet, muß über die hierfür notwendigen
Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen,"
aber auch
"Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel darf im Rahmen seiner beruflichen
Tätigkeit nur schlachten oder im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder betäuben, wer im
Besitz einer gültigen Bescheinigung der zuständigen Behörde oder der sonst nach Landesrecht
beauftragten Stelle (zuständige Stelle) über seine Sachkunde (Sachkundebescheinigung) ist."
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob man eine Prüfung zur Sachkunde nur bei beruflicher Tätigkeit braucht...
Gruss,
Michael
ich habe mal die Tierschutz-Schlachtverordnung studiert, bin ja auch kein RA, aber da steht eindeutig:
"Wer Tiere betreut; ruhigstellt, betäubt, schlachtet oder tötet, muß über die hierfür notwendigen
Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen,"
aber auch
"Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel darf im Rahmen seiner beruflichen
Tätigkeit nur schlachten oder im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder betäuben, wer im
Besitz einer gültigen Bescheinigung der zuständigen Behörde oder der sonst nach Landesrecht
beauftragten Stelle (zuständige Stelle) über seine Sachkunde (Sachkundebescheinigung) ist."
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob man eine Prüfung zur Sachkunde nur bei beruflicher Tätigkeit braucht...
Gruss,
Michael
hallo
also ich denke mal das der sachkundenachweis sicherlich ein sehr dehnbarer begriff ist, vielleicht gibt es ja eine prüfung oder auch einen berechtigungsschein, keine ahnung.
ich bin angler und dafür beötigt man in deutschland einen fischereischein, den man nach einer bestandenen prüfung erhält. ich kann mich aber nicht erinnern, das man dort das töten eines fisches gezeigt, geschweige denn gelernt hat, außer in der theorie so nach dem motto, erst eins auf die rübe und dann abstechen. im fischereirecht steht auch sinngemäß das die fische sofort nach dem fang zu töten sind und dann erst vom haken gelöst werden dürfen. als widerspruch dazu steht aber auch das gefangene untermaßige fische schonend zurückzusetzen sind. hier ist ja dann meiner meinung nach auch ein gummiband eingebaut, so wie es halt in unserem land öfters der fall ist.
hat zwar jetzt nichts mit den ziegen zu tun hier, aber als beispiel find ich es vielleicht verständlich.
viele grüße ulf
also ich denke mal das der sachkundenachweis sicherlich ein sehr dehnbarer begriff ist, vielleicht gibt es ja eine prüfung oder auch einen berechtigungsschein, keine ahnung.
ich bin angler und dafür beötigt man in deutschland einen fischereischein, den man nach einer bestandenen prüfung erhält. ich kann mich aber nicht erinnern, das man dort das töten eines fisches gezeigt, geschweige denn gelernt hat, außer in der theorie so nach dem motto, erst eins auf die rübe und dann abstechen. im fischereirecht steht auch sinngemäß das die fische sofort nach dem fang zu töten sind und dann erst vom haken gelöst werden dürfen. als widerspruch dazu steht aber auch das gefangene untermaßige fische schonend zurückzusetzen sind. hier ist ja dann meiner meinung nach auch ein gummiband eingebaut, so wie es halt in unserem land öfters der fall ist.
hat zwar jetzt nichts mit den ziegen zu tun hier, aber als beispiel find ich es vielleicht verständlich.
viele grüße ulf
hallo
also ich denke mal das der sachkundenachweis sicherlich ein sehr dehnbarer begriff ist, vielleicht gibt es ja eine prüfung oder auch einen berechtigungsschein, keine ahnung.
ich bin angler und dafür beötigt man in deutschland einen fischereischein, den man nach einer bestandenen prüfung erhält. ich kann mich aber nicht erinnern, das man dort das töten eines fisches gezeigt, geschweige denn gelernt hat, außer in der theorie so nach dem motto, erst eins auf die rübe und dann abstechen. im fischereirecht steht auch sinngemäß das die fische sofort nach dem fang zu töten sind und dann erst vom haken gelöst werden dürfen. als widerspruch dazu steht aber auch das gefangene untermaßige fische schonend zurückzusetzen sind. hier ist ja dann meiner meinung nach auch ein gummiband eingebaut, so wie es halt in unserem land öfters der fall ist.
hat zwar jetzt nichts mit den ziegen zu tun hier, aber als beispiel find ich es vielleicht verständlich.
viele grüße ulf
also ich denke mal das der sachkundenachweis sicherlich ein sehr dehnbarer begriff ist, vielleicht gibt es ja eine prüfung oder auch einen berechtigungsschein, keine ahnung.
ich bin angler und dafür beötigt man in deutschland einen fischereischein, den man nach einer bestandenen prüfung erhält. ich kann mich aber nicht erinnern, das man dort das töten eines fisches gezeigt, geschweige denn gelernt hat, außer in der theorie so nach dem motto, erst eins auf die rübe und dann abstechen. im fischereirecht steht auch sinngemäß das die fische sofort nach dem fang zu töten sind und dann erst vom haken gelöst werden dürfen. als widerspruch dazu steht aber auch das gefangene untermaßige fische schonend zurückzusetzen sind. hier ist ja dann meiner meinung nach auch ein gummiband eingebaut, so wie es halt in unserem land öfters der fall ist.
hat zwar jetzt nichts mit den ziegen zu tun hier, aber als beispiel find ich es vielleicht verständlich.
viele grüße ulf