Schlachthauserfahrungen

Platz für Ziegen-Themen, die in keine der anderen Rubriken passen ...
PatWi
Beiträge: 110
Registriert: 16.03.2003, 09:52

Beitrag von PatWi »

Hallo Martin ,
sicher brauchst du einen Sachkundenachweis zum Schlachten.
mfg
Patwi


PatWi
Beiträge: 110
Registriert: 16.03.2003, 09:52

Beitrag von PatWi »

Hallo Martin ,
sicher brauchst du einen Sachkundenachweis zum Schlachten.
mfg
Patwi


Hans
Beiträge: 62
Registriert: 13.08.2004, 23:29

Beitrag von Hans »

Hallo Martin,

ich bin auch der Meinung das man einen Sachkundenachweis braucht.


Ich werde den Schlachtlehrgang auf jeden Fall machen, einfach um mit der Materie vertraut zu werden. Ich habe auch schon Geflügel und Karnickel geschlachtet, ist ja kein Problem, auch das Schlachten mittels Schussgerät ist ja kein Problem, aber ich denke das gesamte Drumherum ist genau so wichtig.

Was den Transport der Tiere angeht, so werden meine Tiere mit einem Transporter gefahren, wo Fenster drin sind. Die Fahrten sind für meine Tiere nichts besonderes, werden sie doch des öfteren von Weideplatz zu Weideplatz gefahren.

Viele Grüße

Hans


Hans
Beiträge: 62
Registriert: 13.08.2004, 23:29

Beitrag von Hans »

Hallo Martin,

ich bin auch der Meinung das man einen Sachkundenachweis braucht.


Ich werde den Schlachtlehrgang auf jeden Fall machen, einfach um mit der Materie vertraut zu werden. Ich habe auch schon Geflügel und Karnickel geschlachtet, ist ja kein Problem, auch das Schlachten mittels Schussgerät ist ja kein Problem, aber ich denke das gesamte Drumherum ist genau so wichtig.

Was den Transport der Tiere angeht, so werden meine Tiere mit einem Transporter gefahren, wo Fenster drin sind. Die Fahrten sind für meine Tiere nichts besonderes, werden sie doch des öfteren von Weideplatz zu Weideplatz gefahren.

Viele Grüße

Hans


MartinM
Beiträge: 517
Registriert: 24.02.2003, 09:14

Beitrag von MartinM »

Hallo zusammen,

ich bin mir sicher, daß für die EIGENE Schlachtung kein Sachkundenachweis notwendig ist.
Zum anderen "was niemand weis, macht keinen heis".
Ich würde auch kein Schild aufstellen "heute Hausschlachtung, alle vorbeischauen".
Hans, klar kannst du den Sachkundenachweis machen,
dazulernen kann man immer.


Lg Martin


Verdrießt es euch, dass Gott nicht besser euch hat bedacht?
Doch Gott ist weise, wenn er's euch auch nicht recht gemacht.
(Hamasa, 6./7. Jh.)
MartinM
Beiträge: 517
Registriert: 24.02.2003, 09:14

Beitrag von MartinM »

Hallo zusammen,

ich bin mir sicher, daß für die EIGENE Schlachtung kein Sachkundenachweis notwendig ist.
Zum anderen "was niemand weis, macht keinen heis".
Ich würde auch kein Schild aufstellen "heute Hausschlachtung, alle vorbeischauen".
Hans, klar kannst du den Sachkundenachweis machen,
dazulernen kann man immer.


Lg Martin


Verdrießt es euch, dass Gott nicht besser euch hat bedacht?
Doch Gott ist weise, wenn er's euch auch nicht recht gemacht.
(Hamasa, 6./7. Jh.)
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Hi,
ich habe mal die Tierschutz-Schlachtverordnung studiert, bin ja auch kein RA, aber da steht eindeutig:
"Wer Tiere betreut; ruhigstellt, betäubt, schlachtet oder tötet, muß über die hierfür notwendigen
Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen,"

aber auch

"Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel darf im Rahmen seiner beruflichen
Tätigkeit nur schlachten oder im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder betäuben, wer im
Besitz einer gültigen Bescheinigung der zuständigen Behörde oder der sonst nach Landesrecht
beauftragten Stelle (zuständige Stelle) über seine Sachkunde (Sachkundebescheinigung) ist."

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob man eine Prüfung zur Sachkunde nur bei beruflicher Tätigkeit braucht...

Gruss,
Michael


Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Hi,
ich habe mal die Tierschutz-Schlachtverordnung studiert, bin ja auch kein RA, aber da steht eindeutig:
"Wer Tiere betreut; ruhigstellt, betäubt, schlachtet oder tötet, muß über die hierfür notwendigen
Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen,"

aber auch

"Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel darf im Rahmen seiner beruflichen
Tätigkeit nur schlachten oder im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder betäuben, wer im
Besitz einer gültigen Bescheinigung der zuständigen Behörde oder der sonst nach Landesrecht
beauftragten Stelle (zuständige Stelle) über seine Sachkunde (Sachkundebescheinigung) ist."

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob man eine Prüfung zur Sachkunde nur bei beruflicher Tätigkeit braucht...

Gruss,
Michael


Ulf
Beiträge: 172
Registriert: 31.10.2006, 19:49

Beitrag von Ulf »

hallo

also ich denke mal das der sachkundenachweis sicherlich ein sehr dehnbarer begriff ist, vielleicht gibt es ja eine prüfung oder auch einen berechtigungsschein, keine ahnung.

ich bin angler und dafür beötigt man in deutschland einen fischereischein, den man nach einer bestandenen prüfung erhält. ich kann mich aber nicht erinnern, das man dort das töten eines fisches gezeigt, geschweige denn gelernt hat, außer in der theorie so nach dem motto, erst eins auf die rübe und dann abstechen. im fischereirecht steht auch sinngemäß das die fische sofort nach dem fang zu töten sind und dann erst vom haken gelöst werden dürfen. als widerspruch dazu steht aber auch das gefangene untermaßige fische schonend zurückzusetzen sind. hier ist ja dann meiner meinung nach auch ein gummiband eingebaut, so wie es halt in unserem land öfters der fall ist.
hat zwar jetzt nichts mit den ziegen zu tun hier, aber als beispiel find ich es vielleicht verständlich.

viele grüße ulf


Ulf
Beiträge: 172
Registriert: 31.10.2006, 19:49

Beitrag von Ulf »

hallo

also ich denke mal das der sachkundenachweis sicherlich ein sehr dehnbarer begriff ist, vielleicht gibt es ja eine prüfung oder auch einen berechtigungsschein, keine ahnung.

ich bin angler und dafür beötigt man in deutschland einen fischereischein, den man nach einer bestandenen prüfung erhält. ich kann mich aber nicht erinnern, das man dort das töten eines fisches gezeigt, geschweige denn gelernt hat, außer in der theorie so nach dem motto, erst eins auf die rübe und dann abstechen. im fischereirecht steht auch sinngemäß das die fische sofort nach dem fang zu töten sind und dann erst vom haken gelöst werden dürfen. als widerspruch dazu steht aber auch das gefangene untermaßige fische schonend zurückzusetzen sind. hier ist ja dann meiner meinung nach auch ein gummiband eingebaut, so wie es halt in unserem land öfters der fall ist.
hat zwar jetzt nichts mit den ziegen zu tun hier, aber als beispiel find ich es vielleicht verständlich.

viele grüße ulf


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