Hallo Justen,
a.) in Hessen mußt Du Dich bei der HVL (http://www.hvl-alsfeld.de) als Tierhalter registrieren lassen. Dieses Amt ist dafür zuständig, auch wenn das auf den ersten Blick nicht so aussieht. Von dort erhältst Du Deine sog. HIT-Registriernummer zugeteilt. Ohrmarken erhältst Du ebenfalls dort. Du mußt gleich für einen mindestens 2-jährigen Bedarf bestellen.
b.) des weiteren mußt Du Deinen Tierbestand erstmalig bei Anschaffung bei der Hessischen Tierseuchenkasse anmelden: http://www.hessischetierseuchenkasse.de. Von dort wirst Du in den Folgejahren regelmäßig angeschrieben um rechtzeitig den Tierbestand mit Stichtag jeweils ca. Anfang Januar zu melden. Wenn sich Dein Tierbestand unterjährig um mindestens 5% oder 5 Tiere erhöht, mußt Du das von Dir aus melden.
c.) eine Meldepflicht über die Anschaffung von Tieren beim zuständigen Veterinärmat gibt es in Hessen nicht. Die Veterinärämter erhalten notwendige Benachrichtigungen über die Tierseuchenkasse.
d.) für die Weideflächen die Du mit Deinen Tieren nutzt, mußt Du Dich bei der zuständigen Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft anmelden und versichern: http://www.lsv.de/hrs/. Die Mitgliedschaft dort ist eine Pflichtversicherung, der man sich nicht entziehen kann. Die allgemeine Meinung, daß man sich aussuchen kann ob der Eigentümer oder Pächter der Fläche die Wahl haben wer bezahlt, ist Unsinn. Grundsätzlich gilt, daß der Nutzer der Fläche zahlt. Gleichgültig ob er Eigentümer oder Pächter ist. In etlichen Fällen zahlt allerdings der Eigentümer, auch wenn er die Fläche verpachtet hat, da er froh ist überhaupt jemanden gefunden zu haben der die Fläche bewirtschaftet und dem Pächter diese Kosten nicht aufbürden will, da er eben sonst keinen Pächter finden würde. Allerdings kann das ganz schnell ins Auge gehen: Wenn Dir nämlich auf der Fläche etwas passiert, was mit Deiner Tierhaltung oder Futtergewinnung etc. zu tun hat, Du das im schwerwiegenden Fall (Unfall etc.) Deiner Krankenversicherung erläutern müßtest, verweist diese sofort auf die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft als zuständiger Kostenträger Deiner Krankenkosten. Nur: wenn Du da nicht einbezahlt hast, schaust Du in die Röhre. Übrigens genügt es nicht, einfach nur ein oder ein paar Grundstücke anzugeben: Es muß jedes Grundstück mit Flurkarten-, Flurstücknummer und Größe genauestens angegeben werden da dies bei Eintreten des Versicherungsfalls abgefragt wird. Also: besser zahlen, vor allem wenn Du ggf. mal irgendwann mit Maschinen, Traktoren, Mähbalken dort hantieren willst.
e.) zur Teilnahme an einem Förderprogramm benötigst Du die sogenannten Prämienansprüche für die von Dir bewirtschafteten Flächen. Diese Prämienansprüche sind als sogenannte Flächenpunkte, abhängig davon, um was für eine Fläche es sich handelt (Stilllegungs-, Acker-, Dauergrünlandfläche) einmalig auf Antrag im Mai 2005 durch die EU an die Antragsteller verteilt worden. Auf jährlich neuen Antrag werden entsprechende Flächenprämien dann ausgezahlt. Seit 2006 sind diese Prämienansprüche an einer speziellen Börse handelbar. Das bedeutet zwei Dinge:
e1a): wer immer auch im Jahr 2005 die jetzt von Dir bewirtschaftete Fläche in seinem Antrag angegeben hat, erhielt die Prämienansprüche zugeteilt und erhält auch jetzt und in Zukunft die Flächenprämie ausgezahlt, es sei denn, daß
e1b): er Dir diese Prämienansprüche an der speziellen Börse verkauft!
Das bedeutet im Speziellen also, daß die Auszahlung von Flächenprämien unabhängig von der wirklich selbst bewirtschafteten Fläche ist. Deswegen heißen diese Prämienansprüche "handelbar". Das davon großartiger Gebrauch gemacht wird, kann ich mir nicht vorstellen. Ich habe selbst im letzten Jahr ein weiteres Grundstück gekauft, für das ich also nicht die Prämienrechte besaß. Der bisherige Pächter (nicht der bisherige Eigentümer) hat allerdings eine derart exorbitante Vorstellung davon, was er für die Überlassung der Prämienrechte haben will, daß ich das aufgegeben habe. Meiner Meinung nach ist das Verfahren hier auch nicht ganz gerecht. Bei Neuverpachtung lasse ich mir den Handel mit den Rechten ja noch gefallen. Nur bei Verkauf von Land, sollten die Rechte eigentlich direkt auf den neuen Eigentümer übergehen. Solange ich mir mit dem Inhaber der Prämienrechte nämlich nicht über einen Preis für ebendiese Rechte klar werde, erhält dieser Jahr für Jahr die Prämie.
Für weitergehende Förderung (HELP, HEKUL etc.) wird die von Dir bewirtschaftete Fläche sicherlich nicht die Voraussetzungen erfüllen, der von Dir geplante Tierbestand tut es jedenfalls nicht.
Weitergehende Informationen zu e.) und anderen Förderprogrammen erhätst Du bei Deinem zuständigen Landwirtschaftsamt.
Viele Grüße aus dem Hessischen,
Roland
Wo muss ich meine Weidefläche melden?
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Roland Müller
- Beiträge: 93
- Registriert: 01.11.2006, 15:36
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Justen
Nur ein Ziege
Hallo Ihr,
muß ich auch eine Ziege melden oder zwei? Kostet das was? Was ist, wenn die kleine Ziege nur in unserem Garten herumläuft? Hühner und Laufenten sind doch auch nicht angemeldet.
Gruß,
Kirsten
muß ich auch eine Ziege melden oder zwei? Kostet das was? Was ist, wenn die kleine Ziege nur in unserem Garten herumläuft? Hühner und Laufenten sind doch auch nicht angemeldet.
Gruß,
Kirsten
Oh oh, Kirsten,
mußt du alles melden. Ziegen, Laufenten, Hühner. Und sogar für die Laufenten+Hühner eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn sie draußen rumlaufen sollten.....
Ich bin mir nicht sicher, wie es bei den Ziegen war, bei den Hühnern und Enten gibt es bei einer geringen Anzahl (bei uns waren es mal 5 und 3) einen Pauschalbetrag in Höhe von 5,-€ jährlich, mit den 6-8 Ziegen zahle ich hier insgesamt 12,-€ jährlich, dafür brauche ich aber auch den Abdecker nicht zu bezahlen etc.
Also arm wirst du nicht, und falls dich ein Nachbar anscheißen möchte ist es besser, du meldest deine Tiere korrekt an (das war jedenfalls mein Grund).
LG
Silke
mußt du alles melden. Ziegen, Laufenten, Hühner. Und sogar für die Laufenten+Hühner eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn sie draußen rumlaufen sollten.....
Ich bin mir nicht sicher, wie es bei den Ziegen war, bei den Hühnern und Enten gibt es bei einer geringen Anzahl (bei uns waren es mal 5 und 3) einen Pauschalbetrag in Höhe von 5,-€ jährlich, mit den 6-8 Ziegen zahle ich hier insgesamt 12,-€ jährlich, dafür brauche ich aber auch den Abdecker nicht zu bezahlen etc.
Also arm wirst du nicht, und falls dich ein Nachbar anscheißen möchte ist es besser, du meldest deine Tiere korrekt an (das war jedenfalls mein Grund).
LG
Silke