Wie bekommt man Trapezbleche schallgedämmt??

Annabella
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Registriert: 19.11.2003, 10:48

Beitrag von Annabella »

Bei "mobil" kommt es wohl auch auf das Wohlwollen des jeweiligen Amtes an und auf den Status des Ziegenhalters:
Da meine Ziegenhaltung (immerhin im Schnitt 12 Mutterziegen, 3 gekörte Böcke und Nachzucht, alle im Herdbuch) nicht in der Steuererklärung erscheint, gelte ich als "Hobbytierhalter". Und somit bin ich nicht (wie Landwirte) "privilegiert", was die Errichtung von Bauwerken im Außenbereich betrifft. Obwohl das Grundstück landwirtschaftlicher Nutzgrund ist, ich in der Berufsgenossenschaft bin, als Ziegenhalter bei den Ämtern gemeldet bin, und auch EU-Gelder nach GAP-Reform beziehe.
Ich hatte zur Einlagerung von Heu und Stroh auf meiner Weide ausgediente LKW-Aufbauten stehen, teilweise sogar auf Fahrgestellen montiert. Nach Auskunft vom Landratsamt (nachdem mich ein lieber Nachbar angezeigt hatte) gilt ein Fahrzeug, das länger als X Monate am gleichen Platz steht (schlagt micht tot, ich weiß die genaue Zeitraumdefinition nicht mehr), als Bauwerk und bedarf eines genehmigten Bauplanes. #bonk#. Die Lagerung von Heu und Stroh auf Bahnschwellen, mit der LKW-Plane, die zuvor auf dem Aufbau war zudeckt, ist dagegen kein Problem- nur für mich, weil die Mäuse reinkönnen und die Plane sich bei Sturm verschieben kann.
Ich muß jetzt sogar für meine landwirtschaftlich genutzen Anhänger, mit denen wir Heu und Stroh einfahren, eine Genehmigung einholen, daß ich sie auf meinem eigenen Grundstück parken darf....
Auch aus der Pferdehaltung ist bekannt, daß in manchen Gegenden die beliebten mobilen Boxenställe nicht einfach so aufgestellt werden dürfen.


Liebe Grüße,
Katja
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Ich bin wie ich bin.
Die einen kennen mich, die anderen können mich!
(Konrad Adenauer)
Roland Müller
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Registriert: 01.11.2006, 15:36

Beitrag von Roland Müller »

Anabella schrieb:
Ich muß jetzt sogar für meine landwirtschaftlich genutzen Anhänger, mit denen wir Heu und Stroh einfahren, eine Genehmigung einholen, daß ich sie auf meinem eigenen Grundstück parken darf....
Das ist ja wohl der größte Witz. Von so etwas habe ich ja noch nie gehört.

Anabella schrieb:
Nach Auskunft vom Landratsamt (nachdem mich ein lieber Nachbar angezeigt hatte) gilt ein Fahrzeug, das länger als X Monate am gleichen Platz steht (schlagt micht tot, ich weiß die genaue Zeitraumdefinition nicht mehr), als Bauwerk und bedarf eines genehmigten Bauplanes.
Das stimmt soweit (siehe z.B. Dauercamper mit Wohnwagen auf Campingplätzen). Um das zu umgehen, fahre ich meinen als Ziegenbehausung umgebauten Ladewagen alle paar Wochen einfach ein paar Meter weiter, so daß er dann auf einem anderen Flurstück meiner insgesamt 13.000 m² großen Weide steht.


Grüße aus dem Hessischen,

Roland


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Der Mangel an Urteilskraft ist Das, was man Dummheit nennt. Und einem solchen Gebrechen ist nicht abzuhelfen.

Immanuel Kant
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Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Vielleicht hilft das ja weiter (Gerade eben gefunden):
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.mobo-bau.de/pdf/28-31.pdf">h ... df</a><!-- m --> (Freizeit im Sattel 7/2003)


Michael


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