Schaf- und Ziegendatenbank, Meldepflicht und Begleitpapiere

YetiNebelwald
Beiträge: 192
Registriert: 16.05.2007, 18:03

Beitrag von YetiNebelwald »

Aber Unwissenheit schütz vor Strafe nicht!

Ist nicht meine Meinung, aber in Deutschland ist es so.
Es gibt keine Bringschuld - du mußt dich kümmern, ob du Geld haben willst oder dem Staat etwas machen mußt.

Und du weißt es ja hier übers Forum.

Also lieber nicht laut sagen, dass du gegen das Gesetz verstößt.


Der kleine grüne Mann in meinem Kopf fragt mich woher ich weiß, dass er grün sei....

Freund des Pukas
Mex

Beitrag von Mex »

@ Michael,

wer wird denn gleich in die Luft gehen #jubel#
greif lieber zur HB #daumen_hoch*
an diesem Werbeslogan merkt man doch
wie alt man ist #damdidam# (Jürgen)

Wenn wir Dir helfen können, zwecks
HIT ( Herkunftss. + Informationssystem für Tiere)
lass es mich (Sonja) wissen.

LG

Sonja


sanhestar
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Registriert: 17.03.2003, 11:56

Beitrag von sanhestar »

@Yeti,

Doch, Du brauchst eine Betriebsnummer, auch als Kleinstbetrieb.

Gruss


Sabine M.H.
http://www.working-goats.de Pack- und Fahrziegen
Amelie
Beiträge: 1991
Registriert: 14.03.2007, 08:02

Beitrag von Amelie »

@Yeti:Die Ohrmarken bekommst du nicht beim Ta.Ich hab ja geschrieben wo man sich melden muß.Dann gibt es auch die Ohrmarken.


Liebe Grüße

Christine


Der Optimist sieht die Rose,der Pessimist nur die Dornen.
Finn

Beitrag von Finn »

Michael.Stro hat geschrieben:so lange ich keinen schreib bekomme wie die ganze sache genau funktjonirt und die vom landwirtschaftzamt und vom LKV nicht weiter helfen könen werden auch keinen ziegen gemeldet basta
da unser betrieb gemeldet ist haben wir auch eine ausführliche schriftliche erläuterung bekommen incl aller formulare.


Girly0815
Beiträge: 588
Registriert: 24.10.2007, 18:33

Beitrag von Girly0815 »

wo das hier grad geschrieben steht:

wie komme ich an eine Betriebsnummer???

wenn man die haben muss.


Liebe Grüße aus Adelsberg, von Carola, den Eseldamen Lilly, Emma und ihrer Elenor und den Ziegendamen Goldy und Chipsy und dem kleinen Jacky.
Locura
Beiträge: 4653
Registriert: 31.05.2007, 10:01

Beitrag von Locura »

Du musst Dich einfach als Halterin anmelden und bekommst dann einen pädagogisch wertvollen Schrieb, in dem dann auch Deine Betriebsnummer vermerkt ist (so ist es zumindest in Niedersachsen).


Girly0815
Beiträge: 588
Registriert: 24.10.2007, 18:33

Beitrag von Girly0815 »

danke.

das ist doch dann ein landwirtschaftliche betriebs nummer. bin ich mit der dann wenigstens auch berechtigt auf meinem land einen stall zu bauen?? #ka# auch wenn es eins wiese ist die nicht als bauland gedacht ist(oder wie man das nennt)???

bin ich dann mit der nummer auch automatisch landwirt??

PS: übrigens bin ich nicht prinzipiell gegen das markieren und anmelden, finde nur die ohrmarken einfach unschön. ich bin sogar für das markieren, einfach wenn es zu einem diebstahl oder ausbruch kommt, ist es leichter das tier zu finden und zurück zu bekommen.


Liebe Grüße aus Adelsberg, von Carola, den Eseldamen Lilly, Emma und ihrer Elenor und den Ziegendamen Goldy und Chipsy und dem kleinen Jacky.
sanhestar
Beiträge: 8258
Registriert: 17.03.2003, 11:56

Beitrag von sanhestar »

Hallo,

NEIN! Diese Nummer kennzeichnet Dich zwar als nutztierhaltenden BETRIEB aber nicht automatisch als LANDWIRTSCHAFTLICHEN Betrieb.

Ich bin mal auch sehr skeptisch, ob anhand von Ohrmarken wirklich jemals gestohlene Tiere wieder gefunden werden. Ohrmarken sind mit einer Zwickzange in Sekundenschnelle entfernt. Und solange die Einzeltierkennzeichnung nicht bundesweit einheitlich gespeichert wird, ist es auch utopisch, darüber einen Ausbrecher zuordnen zu wollen (es braucht nur einer in der Kette die Registrierung verschlampt zu haben und jede Suche läuft in's Leere).

Gruss


Sabine M.H.
http://www.working-goats.de Pack- und Fahrziegen
Therapiehof

Beitrag von Therapiehof »

ein landwirtschaftlicher Betrieb, im Sinne des Baurechts, entsteht, wenn mehr als 2 Hektar Land bewirtschaftet werden (also auch Pachtland) und dann beim Landwirtschaftsamt/kammer eine Betriebsnummer beantragt wird, vorausgesetzt es werden Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bezahlt.

Die landwirtschaftliche Betriebsnummer ist identisch mit der Tierhalternummer, es sei denn ein Kleintierhalter hat keinen landwirtschaftlichen Betrieb, dann bekommt er nur eine Tierhalternummer...

wer gern mal andere Ohrmarken haben will, kann Ziegen in der EU kaufen, die dürfen ihre Ohrmarken behalten. Muster siehe
hier

richtig creativ unsere italienischen Freunde mit den marchioaauricolare...

lg
A.


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