Hallo zusammen,Jann hat geschrieben: Jäger, die ein Haustier töten, verlieren tatsächlich ihren Jagdschein wegen Verstoß gegen das Jagdrecht, weil Haustiere nicht dem Jagdrecht unterliegen (Landesjagdgesetz NRW §2). Sie dürfen Wild außerhalb der Schonzeiten ganz legal schießen, aber eine Ziege ist tabu, selbst, wenn sie verletzt/totkrank ist und "Erlösung" bräuchte.
meines Wissens ist die Sachlage da etwas anders. Wenn ein Tier wirklich schwerst verletzt ist und nur noch getötet werden kann, darf auch ein Jäger das Tier töten. Es unterliegt zwar nicht dem Jagdrecht, aber das Recht des Tieres auf Vermeidung unnötiger Qualen ist in dem Moment wichtiger. Sprich, selbst wenn es zur Anzeige kommen sollte, wird der Jäger in so einem Fall normalerweise nicht den Jagdschein verlieren. Das gilt meines Wissens aber nur im ganz akuten Fall (schwerer Unfall etc.) und nicht, wenn ein Tier langsam aber sicher immer kranker wird und man es dann irgendwann erlösen möchte. Dafür ist dann der Tierarzt oder Metzger zuständig.
Ich könnte mir sogar vorstellen, daß in so einem Notfall auch ein ungelernter ein Tier töten dürfte, um ihm damit Leiden zu ersparen (wenn er es denn sachgemäß durchführen kann). Aber das ist nur eine Vermutung von mir. Ich glaube nicht, daß ich ruhig neben einem schwerst verletzten Tier auf eine sachkundige Person warten könnte, wenn ich selber ein geeignetes "Tötungswerkzeug" (Messer o.ä.) greifbar hätte und das Tier von seinen Qualen erlösen könnte.