Schlachten-und Notschlachten

Bacardi

Beitrag von Bacardi »

Jann hat geschrieben: Jäger, die ein Haustier töten, verlieren tatsächlich ihren Jagdschein wegen Verstoß gegen das Jagdrecht, weil Haustiere nicht dem Jagdrecht unterliegen (Landesjagdgesetz NRW §2). Sie dürfen Wild außerhalb der Schonzeiten ganz legal schießen, aber eine Ziege ist tabu, selbst, wenn sie verletzt/totkrank ist und "Erlösung" bräuchte.
Hallo zusammen,

meines Wissens ist die Sachlage da etwas anders. Wenn ein Tier wirklich schwerst verletzt ist und nur noch getötet werden kann, darf auch ein Jäger das Tier töten. Es unterliegt zwar nicht dem Jagdrecht, aber das Recht des Tieres auf Vermeidung unnötiger Qualen ist in dem Moment wichtiger. Sprich, selbst wenn es zur Anzeige kommen sollte, wird der Jäger in so einem Fall normalerweise nicht den Jagdschein verlieren. Das gilt meines Wissens aber nur im ganz akuten Fall (schwerer Unfall etc.) und nicht, wenn ein Tier langsam aber sicher immer kranker wird und man es dann irgendwann erlösen möchte. Dafür ist dann der Tierarzt oder Metzger zuständig.

Ich könnte mir sogar vorstellen, daß in so einem Notfall auch ein ungelernter ein Tier töten dürfte, um ihm damit Leiden zu ersparen (wenn er es denn sachgemäß durchführen kann). Aber das ist nur eine Vermutung von mir. Ich glaube nicht, daß ich ruhig neben einem schwerst verletzten Tier auf eine sachkundige Person warten könnte, wenn ich selber ein geeignetes "Tötungswerkzeug" (Messer o.ä.) greifbar hätte und das Tier von seinen Qualen erlösen könnte.


Bockhalter
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Registriert: 24.05.2005, 15:20

Beitrag von Bockhalter »

Ich könnte mir sogar vorstellen, daß in so einem Notfall auch ein ungelernter ein Tier töten dürfte, um ihm damit Leiden zu ersparen (wenn er es denn sachgemäß durchführen kann). Aber das ist nur eine Vermutung von mir. Ich glaube nicht, daß ich ruhig neben einem schwerst verletzten Tier auf eine sachkundige Person warten könnte, wenn ich selber ein geeignetes "Tötungswerkzeug" (Messer o.ä.) greifbar hätte und das Tier von seinen Qualen erlösen könnte.[/quote]

Hallo Dagmar,

das neue Tierschutzgesetz vom 21.04.01 ist zwar schon nicht schlecht, aber gerade, wenn es um den § 4 , der das Töten von Wirbeltieren regelt und die §§ 2 und 3, die auf das vermeiden von Leiden und die Kenntnisse und Fähigkeiten von Tierhalter/innen eingehen und regeln, geht, wird man als Tierhalter schnell feststellen, dass hier eine Lücke im Gesetz ist.

Jeder Tierhalter ist laut Gesetz verpflichtet ein Tier nicht leiden zu lassen, das beinhaltet auch letztendlich die Tötung eines anvertrauten Tieres. Das darf der Halter aber nur wenn er einen entsprechenden Sachkundenachweis hat, hat er diesen nicht, muß er im Falle einer beabsichtigten Tötung eines Tieres sich unverzüglich jemand suchen, der diesen Nachweis besitzt.
Das sind z.B. Tierärzte, Schlachter, Jäger oder ausgebildete Tierpfleger oder Ziegenhalter, die einen entsprechenden Nachweis über erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten über Tierbetreung besitzen.
Findet der Ziegenhalter nicht ganz schnell so eine Person, ist er vom Gesetz her ziemlich alleingelassen.
Einerseits darf sich das Tier in seiner Obhut nicht quälen, andrerseits darf er es auch nicht töten, weil er keinen Nachweis besitzt.
Es wäre für alle einfacher, wenn genau dieser Tätigkeitsnachweis, wenigstens für die, die landwirtschaftliche Nutztiere halten und züchten, vom Gesetzgeber zwingend verlangt wird.
Weil diese Lücke im Gesetz nun mal vorhanden ist, wird auch kein Tierhalter zur Rechenschaft gezogen, wenn er aus einer Notlage heraus ein Tier von seinen Qualen erlösen muß, aber verlassen kann er/sie sich darauf nicht.

Im übrigen regelt der § 5, Abs.3 auch, das männliche Ziegen bis zum Alter von 4 Wochen ohne Betäubung kastriert werden dürfen.

Lieben Gruß
Helmut


Dirk
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Registriert: 07.03.2001, 00:00

Schlachtpreise

Beitrag von Dirk »

Hallo zusammen !
Habe mir gerade die ganzen Beiträge durchgelesen und bin erstaunt was für unterschiedliche Preise da kusieren. Bei den Kosten ( allein nur für die Schlachtung, zerlegung, fleischbeschau räuchern usw. ) darf man aber nicht von den Ziegen leben müssen.
Viele Grüsse Dirk


Wuschel

Beitrag von Wuschel »

@ Dirk,

auch schon gemerkt :wink:

Ich glaube alle hier haben Ihre Ziegen einfach nur zum Hobby, den leben darf man davon nicht wollen das geht schief.
Manche machen noch Käse aber ob sich der aufwand lohnt ist fraglich.

Aber so ists doch gewollt von ganz oben...nich mehr Made in Germany sondern im Ausland. Die wollen doch, daß wir zu teuer sind und das ausländiche kaufen... damit sie uns irgenwann zwingen können für weniger Geld zu arbeiten. *shock*

So ist es auch mit Aldi, Lidl und ko.. alle rennen hin, weil sooo günstig aber das wir damit nur den abstieg der deutschen Wirtschaft unterstützen will keiner sehen. #bonk#

Will sagen: kaufst Du beim Discounter ein dann sicherst Du keine deutchen Arbeitsplätze....zumindest fast keine. :evil:


MMannal
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wann schlachten

Beitrag von MMannal »

nun habe ich mich hier schlau gelesen,...
man schlachtet die Lämmer also mit 10 bis 12 Wochen? Muß man die Böcklein vorher kastrieren? So mit 4 Wochen? damit sie nicht bockig schmecken?
verkaufen kann man sie geschlachtet für kg 10 bis 12 Euro wobei sie dann ca 13 kilo wiegen? Wir habe ein BDE Burenmix.

Fürs schlachten und grob zerlegen zahle ich hier incl FLeischbeschau 20 Euro. für Ein Schaflamm.

Vielen Dank für eure Antworten

Moni


Bockhalter
Beiträge: 629
Registriert: 24.05.2005, 15:20

Re: wann schlachten

Beitrag von Bockhalter »

MMannal hat geschrieben:nun habe ich mich hier schlau gelesen,...
man schlachtet die Lämmer also mit 10 bis 12 Wochen? Muß man die Böcklein vorher kastrieren? So mit 4 Wochen? damit sie nicht bockig schmecken?
verkaufen kann man sie geschlachtet für kg 10 bis 12 Euro wobei sie dann ca 13 kilo wiegen? Wir habe ein BDE Burenmix.

Fürs schlachten und grob zerlegen zahle ich hier incl FLeischbeschau 20 Euro. für Ein Schaflamm.

Vielen Dank für eure Antworten

Moni
Hallo Moni,

ich kann Dir nur sagen wie ich es mache.

Ich lasse die Böcke ca. 1/2 Jahr alt werden. Kastriert werden sie nicht, denn dann entwickeln sie sich nicht mehr so wüchsig und können eher verfetten.
Natürlich fangen sie in dem Alter schon ein wenig an zu duften, aber ich habe einen sehr guten Schlachter, der genau weiß, das er das Fleisch nicht anfassen darf, wenn er enthäutet.

Und in dem Alter schmecken sie absolut überhaupt noch nicht nach Bock.

Die müssen auch nicht eingelegt werden, wie hier schon mal jemand sagte, das Geheimnis ist ganz simpel, sie müssen nur lange genug abhängen.
Ich halte es für völlig falsch, Ziegen am Schlachtetag gleich zu zerlegen und dann womöglich sofort in eine Kühltruhe zu stecken.

Der Preis richtet sich nach den Schlachtekosten, einfaches zerlegen ist weit billiger als noch Mett und Wust zu machen.

Für einen lebenden Schlachtbock zahlt ein Kunde bei mir 5,40 € pro Kg Lebendgewicht......Und bekommt natürlich keine Zuchtbescheinigung, sonst wär es ja ein Zuchtbock....

Lieben Gruß
Helmut


Melodie

Beitrag von Melodie »

@ Bockhalter wir schlachten morgen ,..nun hab ich gelesen das du sie nicht gleich zerlegst und in die Truhe packst,...sonder abhängen lässt,...wie lange ? Und bei welcher temperatur ?

Eilt ! Wir schlachten früh um 7 Uhr ! Ein Kitz und eine 5 jährige,...


ClaudiaH
Beiträge: 1256
Registriert: 14.09.2005, 23:24

Beitrag von ClaudiaH »

Hallo Melodie,

mindestens 24 Stunden, wenn du eine Kühlkammer hast, geht es auch länger. Kühlschranktemperatur sollte schon sein, aber wenn du einen kalten Stall oder eine kalte Scheune hast, kannst du sie bis zum nächsten Morgen in Laken gehüllt hinhängen. Unter Fliegentemperatur, sagt mein Mann gerade. Das Fleisch wird schon nicht so schnell schlecht, es muß vor allem sauber und möglichst keimgeschützt bleiben.

Liebe Grüße,
Claudia


Melodie

Beitrag von Melodie »

... hm danke für die fixe Antwort,... nun 24 Std. schaffen wir wohl nicht, da kein Kühlhaus da und der Schlachtraum hat am Tag auch gute 10-15 Grad,...

Wir werden sie also in Lagen wickeln wegen der Fliegen und dann eventuell 6 Stunden abhängen lassen,..hoffe mal das geht auch ????


Angoraziege
Beiträge: 550
Registriert: 20.08.2003, 21:37

Beitrag von Angoraziege »

Hallo Mel!

Bei diesen Temperaturen kannst Du das Fleisch noch ohne Probleme 24 h hängen lassen.
Wenn Du es Einfrieren willst, muß es richtig ausgekühlt sein, dafür sind 6 h zu wenig.
Auch wenn man Wurst macht sollte das Fleisch vorher mind. 24 h abhängen.
Habt ihr einen Kühlen Keller?
Das wäre optimal.
Wir zerlegen den Schlachtkörper immer grob und hängen dann die einzelnen Stücke auf.

Viele Grüße
Damaris


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