nein, das stimmt so nicht.Therapiehof hat geschrieben:ein landwirtschaftlicher Betrieb, im Sinne des Baurechts, entsteht, wenn mehr als 2 Hektar Land bewirtschaftet werden (also auch Pachtland) und dann beim Landwirtschaftsamt/kammer eine Betriebsnummer beantragt wird, vorausgesetzt es werden Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bezahlt.
privilegierter im sinne des baurechts (bauen im außenbereich) ist man nur, wenn man nachhaltig (über mehrere jahre) einen gewinn erwirtschaftet und den überwiegenden teil des einkommens aus der landwirtschaft erzielt.
beiträge zur landwirtschaftlichen berufsgenossenschaft (also so eine art unfallversicherung, auch für helfer) muß man IMMER zahlen wenn man land bewirtschaftet (auch wenn man nur eine baumwiese hat).
alterskasse (so eine art rentenversicherung) ist wieder was anderes, davon kann man sich befreien lassen wenn man seinen haupterwerb aus einem anderen beruf erzielt.
die betriebsnummer ist nur für haltung von ziegen, die nummer bleibt aber identisch wenn man einen nebenerwerb anmeldet und somit vom hobbyhalter zum nebenerwerbslandwirt wird. der unterschied ist die steuerliche veranlagung.