Schaf- und Ziegendatenbank, Meldepflicht und Begleitpapiere

Finn

Beitrag von Finn »

Therapiehof hat geschrieben:ein landwirtschaftlicher Betrieb, im Sinne des Baurechts, entsteht, wenn mehr als 2 Hektar Land bewirtschaftet werden (also auch Pachtland) und dann beim Landwirtschaftsamt/kammer eine Betriebsnummer beantragt wird, vorausgesetzt es werden Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bezahlt.
nein, das stimmt so nicht.
privilegierter im sinne des baurechts (bauen im außenbereich) ist man nur, wenn man nachhaltig (über mehrere jahre) einen gewinn erwirtschaftet und den überwiegenden teil des einkommens aus der landwirtschaft erzielt.

beiträge zur landwirtschaftlichen berufsgenossenschaft (also so eine art unfallversicherung, auch für helfer) muß man IMMER zahlen wenn man land bewirtschaftet (auch wenn man nur eine baumwiese hat).
alterskasse (so eine art rentenversicherung) ist wieder was anderes, davon kann man sich befreien lassen wenn man seinen haupterwerb aus einem anderen beruf erzielt.

die betriebsnummer ist nur für haltung von ziegen, die nummer bleibt aber identisch wenn man einen nebenerwerb anmeldet und somit vom hobbyhalter zum nebenerwerbslandwirt wird. der unterschied ist die steuerliche veranlagung.


Therapiehof

Beitrag von Therapiehof »

@finn: wieso sind dann Nebenerwerbslandwirte, also die "schaffa gehn" privilegiert? Kann es sein, daß der jeweilige Landkreis das unterschiedlich auslegt?

Klar: als Landwirt muß man nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht haben und die Anlage L zur Einkommenssteuer abgeben, das geht aber schon unter 2 ha auch, nur privilegiert ist man dann nicht.

von der Berufsgenossenschaft kann man sich m.W. unter 2 ha befreien lassen.. glaube kaum, daß unsere Hobbyziegenhalter mit einer Wiese hier, alle in die BG zahlen?

nur gut, daß das Leben in unserem schönen Land so unbürokratisch ist...

lg
A.

Bedeutsam sind hier vor allem die Privilegierung der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft beim Bauen im Außenbereich, § 35 BauGB. Obwohl die Definition eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes im Sinne des BauGB nicht identisch ist mit der steuerlichen Einordnung des Betriebes, hat die steuerliche Einordnung doch immer auch eine Indizwirkung in diesem Rechtsgebiet.

Da mit einer Option gem. § 4 a KStG keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielt werden, könnte sich der Vorgang in Bezug auf die baurechtlichen Abgrenzungskriterien gegebenenfalls nachteilig auswirken.



Finn

Beitrag von Finn »

die privilegierung prüft glaube ich das bauamt zusammen mit dem landwirtschaftsamt. ob das auslegungssache ist kann ich dir nicht sagen.
bekannt haben z.b im moment erhebliche probleme die privilegierung zu bekommen, da alle beteiligten arbeiten, trotz daß die absicht besteht den betrieb zum haupterwerb zu machen.

steuerpflichtig bist du unter 20 ha nur bei gewinnüberschuß, ab 20 ha MUSS man eine buchführung machen.

ein bekannter zahlt BG-beitrag obwohl er nur einen garten hat. theoretisch muß man das, die meisten machen es nicht. ich zahle, denn alle, die mir beim zaunbau helfen sind dann mitversichert.


Mex

Beitrag von Mex »

@Finn

ja völlig korrekt,

bei uns in Bayern ist das halt so


Gruß

Jürgen


Therapiehof

Beitrag von Therapiehof »

@Finn: ich denke halt es macht eine Unterschied, ob ich eine Villa mit Pool auf der grünen Wiese bauen will und im Garten 3 Zwergziegen grasen lasse, daher behaupte ich, ich sei privilegiert und erziele mit Zwergziegennachzucht auch noch erhebliche Teile meines Einkommens.

Pferdeställe sind z.B. sehr unbeliebt und eine Baunehmigung wird man kaum bekommen, jedoch einen kleinen Schafstall im Landschaftsschutzgebiet ist komischerweise oft kein Problem...

lg
A.


Finn

Beitrag von Finn »

evtl fällt der kleine schafstall auch nicht unter bauen im außenbereich, geschirrhütten unter einer gewissen qm-zahl umbauter raum, sind z.b. genehmigungsfrei. alles was größer ist bedarf einer baugenehmigung. auch privilegierte benötigen eine baugenehmigung, nur darf die nur in begründeten fällen versagt werden. wir selbst bewirtschaften insg. ca. 7-9 ha, bauen dürfte ich nie und nimmer.
den einigen wirklich uneingeschränkt privilegierten, den ich kenne, lebt zu 100% von seinen 40 einstellpferden. einen weiterer hat einen beruf, betreibt nebenbei aber ein lohnunternehmen mit einer großballenpresse, verkauft ich weiß nicht wieviel hundert tonnen heu, verkauft gewerbemäßig brennholz usw. also ich schätze, daß der auch ohne seinen beruf von seinem betrieb leben könnte, wenn er wollte.


Ramonas-Ziegenranche
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Beitrag von Ramonas-Ziegenranche »

Hallo,
ich möchte mich noch zum Thema Alterkasse einmischen. Mein Mann bewirtschaftet eine 13 a betrieb. Er konnte sich befreinen lassen, aber da heuer mein Sohn 3 Jahre wird, und ich gewissermaße immer noch zuHause bleiben muß (da ich niemanden hab für meine Kinder) muß ich dafür büßen und gegen meinen Willen monatlich 204,- in die Alterkasse zu zahle. Ob ich will oder nicht. Die gute Frau :evil: von der Alterskasse schrieb mir das ich mir entweder ein: 3Kind, einen Pflegefall, einen über 400,-Job besorgen soll, oder ich solle mich bei der Bundeswehr melden, da es ja mein Persönliches Pech ist einen landwirt geheiratet zu haben.
So, und so ein geschmackloses schreiben muß man sich heute von unseren Sesselpupsern geben lassen. Keine Ahnung von Ackerbau und Viehzucht, aber blöd daherreden. (Jeder andere versuch zwecklos) Letztes Zitat der Dame: Ich freue mich auf diesen Tag wo sie Zahlungspflichtig werden. #heul# Ich mich auch.


"TRÄUM NICHT NUR DEIN LEBEN, SONDERN LEBE DEINEN TRAUM"
Ramonas-Ziegenranche
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Beitrag von Ramonas-Ziegenranche »

Michael Stro.: Da ihr eine LW betreibt, habt ihr doch sowiso eine Betriebsnummer, da brauchst du doch deine Ziegen nur noch zu melden und die fallen dann unter die gleiche Nummer. Wo liegt da das problem. Fällt eure LW in eine CrossCompliens untersuchung, und der deine Ziegen ohne "OHRENMARKEN" ohne "PAPIERKRIEG sprich woher die Ziegen die Ziegen, von wem und wann" und nichts vorweisen kannst, gibt es eine satten Prämienabzug und eine Mahnung zusätzlich mußt du dann in einem gewissen Zeitraum alles tip top in Ordung bringen und eine zweite Kontrolle folgt. Ist es dir das wirklich wert? Du gibts jedes Jahr im Januar deinen Bestand an und das wars. Also überleg dir das gut ob dir das andre dann lieber wär.


"TRÄUM NICHT NUR DEIN LEBEN, SONDERN LEBE DEINEN TRAUM"
Therapiehof

Beitrag von Therapiehof »

nochmal zurück zum Thema: Bestandsregister

die haben ja ein nettes Formular mitgeschickt, das auch an verschiedenen Stellen im Internet als PDF zum Download steht.

ich "verwalte" meine Herde seit Jahren in Excel, gehe aber mal davon aus, daß bei der Kontrolle das Bestandsregister auf dem amtlichen Formular stehen muss, daher die Frage : Hat jemand das amtlich Bestandsregister Schafe/Ziegen als Excel Datei? (bei gockel hab ich nix gefunden)

lg
A.


Finn

Beitrag von Finn »

nö, ich verwende auch beides parallel.


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